Vergütung und Sozialleistungen spielen in jedem Unternehmen eine große Rolle. Wenn Sie anfangen, global zu expandieren, müssen Sie das verschiedene Arbeitsrecht weltweit berücksichtigen und darüber, wie Sie die Vorschriften einhalten können, egal wo Sie sich befinden.

Bei G-P bieten wir Rechtsberatung und gleitende Leistungspakete, um Ihre Mitarbeiter so zu entschädigen, wie sie es verdienen. Mit unseren Outsourcing-Dienstleistungen für Leistungen und Vergütungen in Brunei können wir sicherstellen, dass Sie die Vorschriften einhalten, während Sie Ihr Unternehmen führen.

Entschädigungsgesetze in Brunei

In dem Land gibt es keinen nationalen Mindestlohn, also müssen Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Einstellung eine Vergütung aushandeln und vereinbaren. Dann tragen Sie diese Nummer in den Arbeitsvertrag ein. Mitarbeiter müssen mindestens einmal im Monat eine Vergütung erhalten und sollten ihren Gehaltsscheck innerhalb von sieben Tagen nach Ende einer Zahlungsperiode erhalten.

Die Vergütungsgesetze stufen alle Stunden, die das festgelegte Limit eines Mitarbeiters überschreiten, als Überstunden ein. Sie können diese Grenze selbst festlegen, aber alles über acht Stunden pro Tag gilt als Überstunden. Ein Mitarbeiter sollte nicht mehr als 12 Stunden an einem Tag arbeiten und während Überstunden erhalten sie 150% ihres Standardtarifs.

Das Land hat zwar keine Einkommenssteuer für natürliche Personen, aber Sie können aus verschiedenen Gründen autorisierte Abzüge von den Gehaltsschecks Ihrer Mitarbeiter vornehmen, darunter:

  • Abwesenheit vom Arbeitsplatz.
  • Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft, Annehmlichkeiten oder sonstige Dienstleistungen.
  • Rückzahlung von Darlehen, Rückforderung von Vorschüssen oder Korrektur von Überzahlungen.
  • Beiträge zu einer Pensionsfonds.
  • Zahlungen an eine eingetragene Genossenschaft.
  • Beiträge zum Mitarbeiter-Treuhandfonds.

Falls Sie weitere Abzüge vornehmen möchten, können Sie die Genehmigung des Ministers einholen.

Garantierte Leistungen in Brunei

Arbeitnehmer in Brunei erhalten bei Arbeitsaufnahme bestimmte Ansprüche. Beispielsweise hat jeder Mensch Anspruch auf einen unbezahlten Ruhetag pro Woche. Innerhalb des ersten Dienstjahres müssen sie mindestens sieben Tage bezahlten Urlaub erhalten, der sich jährlich um einen Tag erhöht. Bei acht Jahren Beschäftigung und darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer 14 bezahlten Urlaub.

Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit erhalten Mitarbeiter 14 bezahlten Genesungsurlaub sowie weitere 60 Tage für Krankenhausaufenthalte, falls nötig. Frauen, die legale Staatsbürger sind, erhalten 15 Wochen Mutterschutzurlaub, von denen 13 voll bezahlt werden. Internationale Mitarbeiter erhalten neun Wochen Mutterschutzurlaub, wobei acht Wochen bezahlt werden.

Alle Mitarbeiter müssen 11 an Feiertagen frei erhalten. Wenn Sie verlangen, dass Mitarbeiter an einem dieser Tage arbeiten, verdienen sie das Doppelte ihres Standardverdienstes. Das Tabung Amanah Pekerja (TAP) Act gewährt Mitarbeitern auch ein Rentensystem, das von den Arbeitgebern übernommen wird. Ihre Mitarbeiter können jeden Monat mindestens 5% ihres Gehaltsschecks einzahlen.

Die einzige andere Leistung, die über den Urlaub hinaus garantiert wird, ist die Arbeitnehmerentschädigung. Wenn ein Mitarbeiter bei der Arbeit arbeitsunfähige Verletzungen erleidet, müssen Sie entsprechend dem Verlust der Erwerbsfähigkeit zahlen. Als Arbeitgeber können Sie nach Ihrem Ermessen weitere Leistungen gewähren.

Brunei Benefits Management

Zwar sind viele Leistungen arbeitsrechtlich nicht garantiert, aber wenn Sie Ihren Mitarbeitern Vergünstigungen geben, fühlen sie sich am Arbeitsplatz wertgeschätzt und erhalten einen Anreiz, härter zu arbeiten. Sie könnten beispielsweise folgende Vorteile genießen:

  • Übernahme zusätzlicher Mutterschaftskosten.
  • Finanzielle Unterstützung bei schweren Erkrankungen.
  • Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.
  • Spezielle medizinische Ausgaben.
  • Jährliche Prämien für Urlaub oder Produktivität.

Als internationaler Arbeitgeber können Sie die Leistungen selbst verteilen oder auslagern. Bei G-P unterstützen wir Ihre Vergütung und Leistungsverteilung, indem wir Folgendes bereitstellen:

  • Staffelnde Leistungspakete, je nachdem, was Sie sich leisten können.
  • Ressourcen, die die Haftung von Ihren Schultern auf unsere verlagern.
  • Expertise in landesspezifischen Arbeitsrechten.
  • Mehr Zeit für Sie, sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens zu konzentrieren.

Einschränkungen für Leistungen und Abfindung

Die Beschäftigungsordnung 2009 beschreibt alle erforderlichen Mindestanforderungen und Einschränkungen für Leistungen und Abfindungen. Auch wenn die Regierung nicht regelmäßig Aktualisierungen veröffentlicht, ist es unerlässlich, sich über neue Anordnungen oder Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

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