Die Gehaltsabrechnung ist ein wesentlicher Aspekt der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen ausbauen möchten. Erfahren Sie, wie Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung auf den Cayman Islands einrichten und verwalten.
Steuergesetze auf den Kaimaninseln (Großbritannien)
Die Kaimaninseln erheben keine Einkommenssteuer für natürliche Personen, und es sind keine Beiträge für einen Pensionsfonds oder ein Sozialversicherungssystem erforderlich.
Wie man die Lohnbuchhaltung auf den Cayman Islands (UK) einrichtet
Um die Gehaltsabrechnung zu erstellen, benötigen Sie die Bankkontoinformationen Ihrer Mitarbeiter, um ihre Gehaltsschecks einzahlen zu können. Da das Land keine Einkommenssteuer oder Sozialversicherungszahlungen durchsetzt, müssen Sie keine zusätzlichen Ausweise von Ihren Mitarbeitern einholen.
Sie können die Gehaltsabrechnung auf verschiedene Arten abwickeln:
- Remote: In diesem Fall verwalten Sie Ihre internationale Gehaltsabrechnung zusammen mit Ihren Gehaltsabrechnungsprozessen zu Hause. Diese Option könnte Ihnen Geld sparen, aber Ihr bestehendes Gehaltsabrechnungsteam muss sich vor den Compliance-Unterschieden zwischen den Ländern hüten.
- Lokal: Sie können sich dafür entscheiden, mit einem Lohnabrechnungsunternehmen in der Region zusammenzuarbeiten, um die Verantwortung zu übernehmen. Sie haften jedoch weiterhin für alle Fehler, die dieses Unternehmen macht.
- Intern: Wenn Sie sich die Zeit nehmen, eine Tochtergesellschaft zu gründen, können Sie ein internes Gehaltsabrechnungsteam im Land aufbauen. Diese Option erfordert viele Ressourcen und Zeit.
- Global Employment Platform™ (Globale Beschäftigungsplattform): Eine globale Beschäftigungsplattform verwaltet den Gehaltsabrechnungsprozess für Sie — ohne dass eine lokale Tochtergesellschaft oder ein Bankkonto eingerichtet werden muss. Die Nutzung dieser Technologie reduziert Ihre Verantwortung und Risiken mindern von Verstößen.
Kündigung und Anspruch
Jeder Mitarbeiter, der mindestens ein Jahr ununterbrochen bei einem Arbeitgeber angestellt war, hat bei Kündigung Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Eine Abfindung ist nicht erforderlich, wenn der Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens oder Nichterfüllung seiner schriftlichen Pflichten gekündigt wird.
Eine Abfindungszahlung ist in der Regel in Fällen von Entlassung, Arbeitsunfähigkeit aus rechtlichen Gründen oder aus anderen wichtigen Gründen fällig, die einen Arbeitgeber zur Kündigung eines Arbeitnehmers zwingen würden. Die Berechnung der Abfindungszahlung entspricht einem Wochenlohn für jeden abgelaufenen Zeitraum von 12-Monaten. Für Teilzeitbeschäftigte sollte die Abfindung als Verhältnis der Stunden zur Standardarbeitswoche berechnet werden.
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