Das Employer of Record (EOR) -Modell von G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, innerhalb weniger Minuten Talente über unsere Infrastruktur internationaler Unternehmen einzustellen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P Ihrem Unternehmen, Ihren globalen Fußabdruck zu erweitern, ohne den Aufwand der Unternehmensgründung und -verwaltung.
Unsere globalen Beschäftigungsprodukte, einschließlich G-P Meridian Prime™ und G-P Meridian Core™, werden vom größten TEAM von HUMAN RESOURCES- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir bewältigen die wachsende Komplexität einer regelkonformen globalen Expansion — damit Sie sich auf die Chancen konzentrieren können, die vor Ihnen liegen.
Als globaler Employer of Record-Experte kümmern wir uns um Gehaltsabrechnung, bewährte Verfahren für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie können beruhigt sein, wenn Sie wissen, dass Sie ein Team von engagierten Beschäftigungsexperten haben, die Ihnen bei jeder Einstellung zur Seite stehen. G-P ermöglicht es Ihnen, das Talent der klügsten Menschen in 180+ Ländern auf der ganzen Welt schnell und einfach zu nutzen.
Stellenangebote in Estland
Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in Estland kann es nützlich sein, Folgendes zu beachten.
Die meisten Mitarbeiter in Estland sind im Rahmen von Arbeitsverträgen angestellt, und der Status eines unabhängigen Auftragnehmers wird selten verwendet. Unternehmen sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Mitarbeiter berechtigt sind, in Estland zu arbeiten. EU-Bürger haben das Recht, in Estland zu arbeiten, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht gewährt wurde. Temporäre Einwohner benötigen eine Arbeitserlaubnis. Die Einstellung von Mitarbeitern, die nicht über eine entsprechende Genehmigung verfügen, kann zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
Arbeitsverträge in Estland
In Estland ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen soliden Arbeitsvertrag in der Landessprache abzuschließen, in dem die Bedingungen der Abfindung, der Leistungen und der Kündigungsbedingungen des Mitarbeiters festgelegt sind. Ein Angebotsschreiben und ein Arbeitsvertrag in Estland sollten das Gehalt und etwaige Vergütungsbeträge immer in Euro und nicht in einer anderen Währung angeben.
Ein Werkvertrag muss bestimmte Bestimmungen enthalten, andernfalls ist der Vertrag mangelhaft.
Folgende Bedingungen sind obligatorisch:
- Identität der Parteien (Name, Personenkennziffer oder Registrierungsnummer, Wohnsitz oder Sitz)
- Datum des Eintritts in den Arbeitsvertrag und des Arbeitsbeginns durch den Mitarbeiter
- Aufgabenbeschreibung
- Offizieller Titel, falls das rechtliche Konsequenzen hat
- Vereinbarter Lohn für die Arbeit (Löhne), einschließlich anderer Leistungen, falls vereinbart
- Zeit, zu der der Mitarbeiter die vereinbarten Aufgaben erfüllt (Arbeitszeit)
- Arbeitsort
- Dauer der Ferien
- Ein Verweis auf oder die Bedingungen der Vorabmitteilung über die Kündigung des Arbeitsvertrag
- Vom Arbeitgeber genehmigte Regeln der Arbeitsorganisation
- Verweis auf einen Tarifvertrag, falls zutreffend
Ein Vertrag gilt aus folgenden Gründen als erloschen:
- Im Einvernehmen der Parteien
- Ende der Vertragslaufzeit
- Auf Initiative des Mitarbeiters
- Auf Initiative des Arbeitgebers
- Forderungen an Dritte und Bedingungen, die nicht von den beteiligten Parteien abhängen
Die Mitteilung einer Vertragskündigung durch eine der Parteien sollte schriftlich eingereicht werden.
Arbeitszeiten in Estland
Der Standardarbeitstag ist 8 Stunden mit einer 40-Stunden-Woche, aber Unternehmen schließen oft freitags früh und Führungskräfte arbeiten oft länger.
Urlaub in Estland
Estland feiert mehrere nationale Feiertage:
- Neujahr
- Unabhängigkeitstag
- Karfreitag
- Ostersonntag
- Frühlingstag
- Pfingsten
- Tag des Sieges
- Mittsommertag
- Tag der Wiederherstellung der Unabhängigkeit
- Heiligabend
- Weihnachtstag
- Zweiter Weihnachtstag
Der Arbeitstag unmittelbar vor Neujahr, dem Jahrestag der Republik Estland, dem Tag des Sieges und dem Heiligabend wird um 3 Stunden verkürzt.
Urlaubstage in Estland
Im Allgemeinen erhalten die meisten Mitarbeiter in Estland 28 bezahlte Kalenderurlaubstage, einschließlich Arbeits- und Ruhetagen. 28 Kalendertage sind auch die gesetzliche Mindestanforderung für Jahresurlaub.
Estland Genesungsurlaub
Mitarbeitern ist bezahlter Genesungsurlaub bis zu 182 Kalendertagen gestattet. Die Arbeitgeber sind für die Bezahlung des Krankenurlaubs vom 4. bis zum 8. Urlaubstag verantwortlich, und der Staat zahlt ab dem 9. Das Krankengeld beträgt 70% der Durchschnittsvergütung des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber wird die Berechnung auf die Durchschnittsvergütung stützen, die dem Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten gezahlt wurde.
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Estland
Werdende Mitarbeiter haben Anspruch auf 140 Tage Mutterschutzurlaub, der zwischen 30 und 70 Tagen vor dem Fälligkeitsdatum beginnen muss. Die Entschädigung für den Mutterschutzurlaub wird vom Staat gewährt.
Väter haben Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, der jederzeit ab 30 Tagen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis zum Erreichen des Alters von 3 Jahren durch das Kind genommen werden kann. Der Vaterschaftsurlaub wird vom Staat bezahlt und richtet sich nach dem Einkommen.
Elternurlaub ist bis zum 3. Geburtstag des Kindes erlaubt und wird vom Staat bezahlt. Die bezahlten Mutterschafts- und Elternleistungen sind zusammen auf 575 Tage begrenzt.
Krankenversicherung in Estland
Die Krankenversicherung wird durch eine Sozialsteuer bezahlt. Der Zweck der Krankenversicherung in Estland ist:
- Die Kosten für Gesundheitsleistungen decken, die Versicherten gewährt werden
- Krankheiten vorbeugen und heilen
- Den Kauf von Arzneimitteln und medizintechnischen Hilfsmitteln finanzieren
- Gewährung von Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
Estland: Zusatzleistungen
Üblicherweise ausgehandelte Vorteile sind:
- Firmenwagen
- Laptop
- Mobiltelefon
- Aktienoptionen
Boni
Jährliche Boni können als Teil des Gehaltspakets ausgehandelt werden.
Kündigung/Abfindung in Estland
In Estland sind Probezeiten von bis zu 4 Monaten üblich. Die Mindestkündigungsfristen variieren zwischen 15 und 90 Kalendertagen, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber muss auch rechtliche Gründe für eine Kündigung haben.
Wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer Entlassung gekündigt wird, muss der Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe des Durchschnittslohns des Monats 1 zahlen. Wenn ein befristeter Vertrag aufgrund einer Kündigung vorzeitig gekündigt wird, muss der Arbeitgeber zahlen, worauf der Mitarbeiter Anspruch gehabt hätte.
Wenn ein Arbeitgeber die Kündigung später als gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehen im Voraus kündigt, hat der Mitarbeiter Anspruch auf die Abfindung, die er erhalten hätte, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfristen eingehalten hätte.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen möchte, kann der Arbeitgeber wählen, eine Zahlung statt einer Kündigungsfrist zu leisten.
Mitarbeiter mit Dienstjahren zwischen 5 und 10 haben Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von 1 pro Monat vom Arbeitslosenversicherungsfonds. Mitarbeiter mit 10 oder mehr Dienstjahren haben Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von 2 Monaten aus dem Fonds.
Diese Bestimmungen gelten sowohl für Einzel- als auch für Massenentlassungen.
Steuern in Estland
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für alle Arbeitnehmer eine Sozialsteuer in Höhe von 33% des Bruttogehalts bis zu einer vom Staat festgelegten Grenze zu zahlen; davon entfallen 20% auf die Rentenversicherung und 13% auf die Krankenversicherung.
Das estnische Sozialversicherungssystem umfasst 7 -Leistungen:
- Krankenversicherung (beitragspflichtig)
- Arbeitslosenversicherung (beitragspflichtig)
- Staatliches Arbeitslosengeld (beitragsfrei)
- Staatliche Familienleistungen (beitragsfrei)
- Sozialleistungen für behinderte Menschen (allgemein, beitragsfrei)
- Staatliche Bestattungsleistungen (universell, beitragsfrei)
- Rentenversicherung (beitragsbezogen)
Die Arbeitslosenversicherung ist 2.4% des Lohns. Der Arbeitgeber zahlt 0.8% und Mitarbeiter zahlen 1.6%. Arbeitslose haben Anspruch auf ein Arbeitslosengeld von mindestens EUR 9.73 pro Tag für bis zu 9 Monate (solange sie beim Arbeitsamt registriert sind).
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