Mauritius ist aufgrund seiner Strände, Riffe und seiner robusten Wirtschaft ein beliebtes Reiseziel für internationale Arbeitskräfte. Wenn Ihr Unternehmen plant, seine Geschäftstätigkeit nach Mauritius auszuweiten, steht die Rekrutierung eines talentierten Mitarbeiterteams wahrscheinlich ganz oben auf Ihrer Prioritätenliste. Internationale Mitarbeiter müssen sich jedoch die entsprechenden Arbeitsvisa und -genehmigungen beschaffen, bevor sie legal im Land leben und arbeiten können.
Arten von Arbeitsvisa in Mauritius
Für Ausländer, die in Mauritius arbeiten möchten, stehen verschiedene Visatypen zur Verfügung. Wer in diesem Land einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, benötigt eines der folgenden Dokumente:
- Arbeitserlaubnis: Die meisten Angestellten benötigen eine Arbeitserlaubnis. Zusammen mit diesem Dokument benötigen sie auch eine Aufenthaltserlaubnis.
- Arbeitserlaubnis: Eine Arbeitserlaubnis ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die es Bürgern anderer Länder ermöglicht, in Mauritius zu leben und zu arbeiten. Diese Genehmigung steht jedoch nur Antragstellern zur Verfügung, die in eine der folgenden Unterkategorien fallen: Fachleute, Investoren und Selbstständige.
- Befreiungsbescheinigung: Gilt nur für Staatsangehörige anderer Nationen, die gemäß den Bestimmungen zur Befreiung von der Beschäftigungspflicht von der Arbeitserlaubnis befreit sind.
- Berufserlaubnis für junge Berufstätige: Diese ist für international Studierende gedacht, die ihren Bachelor-Abschluss in Mauritius erworben haben. Der Arbeitgeber muss den Antrag beim Wirtschaftsförderungsamt einreichen, und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens muss im Bereich Künstliche Intelligenz, Biotechnologie, Fintech, Robotik, Finanzdienstleistungen oder IT liegen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Mauritius
Um eine Arbeitserlaubnis in Mauritius zu erhalten, muss der Antragsteller zwischen 20 und 60 Jahre alt sein. Für Arbeitnehmer mit besonderen Fähigkeiten oder Fachkenntnissen können Ausnahmen von dieser Regelung gemacht werden.
Um eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- 4 Passfotos
- Kopien der Passdatenseiten des Antragstellers
- Kopien der beruflichen und akademischen Qualifikationen des Bewerbers
- Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Beschreibung der Stelle
- Einzelheiten zur bisherigen Berufserfahrung des potenziellen Mitarbeiters
- Eine vom Ministerium für Gesundheit und Lebensqualität ausgestellte Gesundheitsbescheinigung für den Bewerber
- Eine Kopie der Gründungsurkunde und der Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers
- Der vom Arbeitsamt genehmigte Arbeitsvertrag mit einer Mindestvergütung von MUR 30,000
- Der Nachweis, dass die offene Stelle und die benötigte Mitarbeiterzahl in 2 oder mehr Zeitungen im A5 -Format veröffentlicht wurden.
Bewerbungsprozess
Staatsangehörige anderer Länder benötigen sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis, um in Mauritius legal beschäftigt werden zu können. Da beide Genehmigungen erforderlich sind, können Antragsteller ein gemeinsames Formular für beide Genehmigungen ausfüllen. Das Formular ist auf der Website des Ministeriums für Arbeit, industrielle Beziehungen, Beschäftigung und Ausbildung zu finden. Anträge müssen online über das e-Work Permit Portal eingereicht werden.
Nach dem Aufrufen des e-Work Permit Portals werden die Antragsteller aufgefordert, sich zu registrieren und mit dem Bewerbungsprozess fortzufahren.
Obwohl es einen gemeinsamen Antrag für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen gibt, sollten sich Arbeitnehmer darüber im Klaren sein, dass diese Genehmigungen von verschiedenen Stellen ausgestellt werden. Aufenthaltsgenehmigungen werden vom Pass- und Einwanderungsamt erteilt, Arbeitsgenehmigungen hingegen vom Ministerium für Arbeit, industrielle Beziehungen und Beschäftigung.
Arbeitgeber müssen im Namen des potenziellen Mitarbeiters eine mauritische Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn das Unternehmen zum ersten Mal eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss ein vollständig ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einer beglaubigten Kopie der Satzung des Unternehmens eingereicht werden.
Weitere wichtige Überlegungen
Es gibt noch ein paar weitere Dinge, die Sie in Bezug auf die Beschäftigung in Mauritius beachten sollten:
- Nicht-Staatsbürger, die Ehegatten eines mauritischen Staatsbürgers sind, sind nicht länger von den Bestimmungen ausgenommen und müssen eine Arbeits- und Berufserlaubnis beantragen.
- Inhaber einer Berufs- oder Aufenthaltserlaubnis können nach 3 Jahren Aufenthalt in Mauritius eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist 20 Jahre gültig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Ein Nicht-Staatsbürger, der Mitglied der mauritischen Diaspora im Rahmen des mauritischen Diaspora-Programms ist, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeit von 10 Jahren beantragen.
- Anträge auf Arbeitsgenehmigungen von Unternehmen außerhalb von Mauritius werden nur dann akzeptiert, wenn diese in Mauritius eingetragen sind. Wenn Ihr Unternehmen keine feste Niederlassung in Mauritius hat, können Sie diese Anforderung dennoch erfüllen, indem Sie mit einem globalen Employer of Record wie G-P zusammenarbeiten.
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