Als Mitglied der Europäischen Union (EU), das Wirtschaftswachstum und Stabilität erlebt, ist Kroatien ein großartiger Ort für Unternehmen und Mitarbeiter. Wenn Sie erwägen, nach Kroatien zu expandieren, müssen Sie wissen, wie Sie für jeden Mitarbeiter ein Arbeitsvisum für Kroatien erhalten. Ohne diese Visa könnten Ihnen Bußgelder oder Verzögerungen aufgrund von Mitarbeitern drohen, die Vorschriften nicht einhalten.
Arten von Arbeitsvisa in Kroatien
Arbeitnehmer, die in Kroatien arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis. Da Kroatien Teil der EU ist, können die meisten europäischen Staatsbürger ohne Visum im Land leben und arbeiten. Wenn die Mitarbeiter von außerhalb der EU stammen, müssen sie eine Arbeitserlaubnis über die zuständige diplomatische Vertretung der Republik Kroatien beantragen.
Die meisten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Kroatien sind auf 12 Monate begrenzt. Kroatien erlaubt es Antragstellern jedoch, ihre Arbeitserlaubnis mindestens 30 Tage vor deren Ablauf zu verlängern, wenn sie weiterhin im Land arbeiten müssen. Kroatien hat die EU-Richtlinien zur Blauen Karte übernommen. Dabei handelt es sich um eine Art Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. Die EU Blue Card hat eine längere Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
Während die Kombination aus Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der häufigste Weg für Arbeitnehmer ist, ein Arbeitsvisum in Kroatien zu erhalten, können einige möglicherweise auch eine Arbeitsregistrierungsbescheinigung beantragen. Diese Zertifikate sind typischerweise für Berater, Künstler, Journalisten und Mitglieder eines Ordens bestimmt. Die Arbeitsregistrierungsbescheinigung wird vom Innenministerium ausgestellt, um vertraglich vereinbarte Arbeiten für bis zu 30 oder 90 Tage im Kalenderjahr auszuführen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Kroatien
Bisher verwendete Kroatien ein Quotensystem für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Das bedeutete, dass Antragsteller nur dann eine Arbeitserlaubnis erhalten konnten, wenn das Land unter seiner Quote lag. Das Quotensystem wurde zum 1 2021 abgeschafft.
Nach einem neuen Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Kroatien regelt, müssen Arbeitgeber sich zunächst an den Arbeitsvermittlungsdienst des Landes (HZZ) wenden, um eine Arbeitsmarktanalyse durchführen zu lassen und festzustellen, ob es arbeitslose kroatische Staatsangehörige gibt, die für die Stelle geeignet sind. Falls die Studie keine geeigneten Personen findet, kann der Arbeitgeber anschließend einen Antrag auf eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für einen Nicht-EU-Bürger stellen.
Alle Bewerber benötigen bestimmte Dokumente, darunter:
- Eine Kopie des Reisepasses
- Ein Foto in Passgröße
- Nachweis, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt in Kroatien zu bestreiten
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Einen Arbeitsvertrag
- Nachweis über akademische Qualifikationen und Fähigkeiten
- Nachweis über die Registrierung ihres Unternehmens
Arbeitnehmer, die eine EU Blue Card erhalten möchten, müssen aus einem Land außerhalb der EU stammen und einen Bachelor-Abschluss besitzen. Bewerber benötigen außerdem ein verbindliches Stellenangebot oder einen gültigen Arbeitsvertrag. Die Mitgliedstaaten werden das Verfahren zur Beantragung der Blauen Karte häufig beschleunigen, sodass es schneller abläuft als das herkömmliche Verfahren zur Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Bewerbungsprozess
Der Antragsprozess für ein kroatisches Arbeitsvisum hängt von der jeweiligen Visumart und den Verfahren der örtlichen Botschaft ab. Einige Botschaften verzichten beispielsweise auf Terminvergabe und arbeiten nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Um das Verfahren zu starten, muss sich der Antragsteller an die nächstgelegene Verwaltungspolizeistation in der Nähe seines Wohnsitzes in Kroatien oder an die Botschaft/das Konsulat in seinem Heimatland wenden. Anschließend müssen sie alle oben aufgeführten Dokumente sowie eine Bewerbung einreichen.
Sobald die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis genehmigt ist, muss die betreffende Person EUR 75 für die Ausstellung der Erlaubnis sowie für eine separate biometrische Aufenthaltserlaubnis und Verwaltungsgebühren bezahlen. Kroatien bestellt die Aufenthaltserlaubnis, sobald alle Gebühren bezahlt sind, und der Mitarbeiter kann sie nach 21 Tagen bei der Polizeistation abholen.
Weitere wichtige Überlegungen
Inhaber einer EU Blue Card können ihre Familienangehörigen, wie z. B. Ehegatten, Kinder und andere Angehörige, mit nach Kroatien nehmen. Allerdings müssen Personen mit einem regulären Arbeits- und Aufenthaltsvisum einen Antrag stellen, damit ihre Familienangehörigen nach Kroatien einreisen können. Dieser Vorgang sollte im örtlichen Konsulat stattfinden und eine Kopie eines gültigen Reisedokuments, einen Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel sowie einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung umfassen.
Bei der Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen muss der Arbeitgeber auch die Notwendigkeit berücksichtigen, einen Mindestanteil kroatischer, EU- und schweizerischer Staatsangehöriger an international Mitarbeitern aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass dieser nicht unter 25% fällt.
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