Wenn Ihr Unternehmen Möglichkeiten für international Wachstum auslotet, könnten Sie Zypern aus verschiedenen Gründen in Betracht ziehen. Dieser Inselstaat im Mittelmeer hat eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in der Europäischen Union. Allerdings müssen alle Mitarbeiter, die planen, im Rahmen dieses Übergangs mit Ihrem Unternehmen nach Zypern zu ziehen, vorher die erforderlichen Visa und Arbeitsgenehmigungen einholen.
Arten von Arbeitsvisa in Zypern
Wie jedes andere Land bietet auch Zypern eine Vielzahl von Visa für ausländische Staatsangehörige an, die innerhalb seiner Grenzen reisen möchten, darunter auch ein Arbeitsvisum. Das Arbeitsvisum berechtigt Ausländer zur Einreise nach Zypern, um dort zu leben und zu arbeiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Arbeitsvisum selbst es ausländischen Staatsangehörigen nicht erlaubt, in Zypern eine Beschäftigung zu suchen. Das Visum berechtigt lediglich zur Einreise in das Land.
Ausländische Arbeitnehmer benötigen drei separate Dokumente, wenn sie planen, nach Zypern umzuziehen, um für Ihr Unternehmen zu arbeiten. Sie müssen Folgendes beantragen:
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Eine Arbeitserlaubnis für Zypern, die dem Inhaber die Berechtigung zur Arbeit in Zypern erteilt.
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Ein Arbeitsvisum, das dem Inhaber die Einreise nach Zypern zum Arbeiten erlaubt.
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Ein Aufenthaltsvisum, das für jeden ausländischen Staatsangehörigen erforderlich ist, der plant, sich länger als 90 Tage in Zypern aufzuhalten.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Zypern
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Antragsteller folgende Dokumente vorlegen:
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Vom Arbeitgeber ausgefüllte Antragsformulare
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Einen gültigen Reisepass
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Ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in Zypern
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers
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Eine strafrechtliche Leumundsprüfung aus dem Wohnsitzland des Antragstellers
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Ärztliche Atteste, die belegen, dass der Antragsteller bei guter Gesundheit ist
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Zahlung der Bewerbungsgebühr
Zu den Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für Zypern gehören:
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Einen gültigen Reisepass
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Ein ausgefüllter Antrag
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Ärztliches und polizeiliches Führungszeugnis
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Reisenachweis Krankenversicherung
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Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
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Ein vom Arbeitsministerium beglaubigter Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in Zypern.
Antragsverfahren
Ausländische Arbeitnehmer, die nach Zypern ziehen möchten, benötigen in erster Linie eine Arbeitserlaubnis. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, diese Erlaubnis im Namen des Arbeitnehmers zu beantragen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es in Zypern keine geeigneten Arbeitssuchenden gibt, die die Stelle besetzen könnten. Sie benötigen außerdem ein Empfehlungsschreiben des Arbeitsministeriums. Nach Erhalt des erforderlichen Schreibens sollte der Arbeitgeber die Genehmigung beim Standesamt und der Migrationsbehörde beantragen.
Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis sollte der Mitarbeiter die Botschaft oder das Konsulat in seinem Wohnsitzland aufsuchen, um ein Arbeitsvisum zu beantragen. Der Antragsteller kann nach Zypern reisen, sobald die zuständigen Behörden das Visum ausgestellt haben.
Ein international Mitarbeiter muss innerhalb einer Woche nach seiner Ankunft in Zypern eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu sollten sie sich an die örtliche Polizeidienststelle oder an die Zentralstelle des Standesamtes und der Migrationsbehörde wenden. Bewerber müssen eine Unterschrift und biometrische Daten angeben.
Ab Januar 2023 müssen Erstantragsteller außerdem einen Einkommensnachweis vorlegen, der ein monatliches Einkommen von mindestens EUR 2,000 . Diese Anforderung erhöht sich für Ehepartner und Kinder. Arbeitnehmer, die ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern, müssen Kontoauszüge für ein Jahr vorlegen, aus denen Überweisungen in Höhe von insgesamt mindestens EUR hervorgehen 24,000. Darüber hinaus sollte ihr Bankguthaben mindestens EUR 6,000 betragen.
Nach Erhalt aller drei Dokumente kann der Mitarbeiter legal in Zypern leben und arbeiten.
Weitere wichtige Überlegungen
Zypern ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Daher benötigen Bürger von EU-Mitgliedstaaten und Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bei der Einreise in das Land kein Visum, da sie von der Visumpflicht befreit sind. Allerdings müssen ausländische Arbeitnehmer aus diesen Ländern ihren Aufenthalt in Zypern weiterhin bei den zuständigen Behörden anmelden.
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Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.


