Gabuns Wirtschaft ist stark vom Öl abhängig, doch die Regierung hat kürzlich ihre Absicht bekannt gegeben, sich künftig auch anderen Faktoren wie Tourismus und Landwirtschaft zuzuwenden. Jetzt Ihr Unternehmen nach Gabun auszudehnen, ist eine großartige Möglichkeit, diese neuen Märkte zu erschließen und eine globale Präsenz zu demonstrieren. Sie müssen sich jedoch immer noch den Herausforderungen stellen, eine globale Belegschaft einzustellen und sicherzustellen, dass jeder ausländische Mitarbeiter die richtigen Arbeitsvisa und Genehmigungen für Gabun hat.

Arten von Arbeitsvisa in Gabun

Gabun bietet verschiedene Visatypen an, darunter:

  • Geschäft
  • Missionar/humanitär
  • Student
  • Offizieller/diplomatischer
  • Tourist
  • Offiziell

Diese Visa gibt es auch als E-Visa, die Ihre Mitarbeiter bezahlen und bei ihrer Ankunft in Gabun erhalten können. Beachten Sie bitte, dass Mitarbeiter mit einem E-Visum erst ab dem auf der Registrierung angegebenen Ankunftsdatum reisen dürfen, da ihnen sonst Bußgelder oder Strafen drohen.

Ihre Mitarbeiter müssen alle Visa beim gabunischen Außenministerium beantragen oder eine gabunische Botschaft in ihrem Wohnsitzland aufsuchen. Am häufigsten wird der Weg gewählt, zuerst ein Geschäftsvisum zu beantragen und dann bei der Ankunft das spezielle Passformular auszufüllen. Ihre Mitarbeiter müssen dann ein befristetes Arbeitsvisum beantragen und alle notwendigen Zahlungen leisten.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Gabun

Es gibt zahlreiche Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums in Gabun. Ihre Mitarbeiter müssen ihrer Bewerbung bestimmte Dokumente beifügen, wie zum Beispiel:

  • Ein Einladungsschreiben Ihres Unternehmens
  • Ein Motivationsschreiben für den Umzug nach und die Arbeit in Gabun
  • Zahlungsbelege
  • Ein Reisepass, der sechs Monate gültig ist
  • Drei aktuelle Fotos
  • Eine beglaubigte Abschrift des Original-Arbeitsvertrags
  • Reiseplan und Unterkunftsbestätigung
  • Impfnachweis

Nachdem alle Unterlagen beim Innenministerium eingereicht wurden, sollten Ihre Mitarbeiter etwa zwei Wochen später persönlich im Ministerium erscheinen und ihren Sonderausweis bezahlen. Sie können ihren Reisepass, ihren Sonderausweis und ihre Arbeitserlaubnis später abholen.

Antragsverfahren

Alle ausländischen Arbeitnehmer benötigen neben anderen erforderlichen Dokumenten auch eine Arbeitserlaubnis. Für Sie als Arbeitgeber ist es einfacher, die Arbeitserlaubnis im Namen der Mitarbeiter zu beantragen, da Sie als Bürge fungieren. Reichen Sie zunächst Unterlagen beim Arbeitsministerium ein, aus denen hervorgeht, dass Sie die Arbeitskraft sponsern werden. Anschließend beantragen Sie die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium und der Personalabteilung zusammen mit einer Kopie des Reisepasses des Antragstellers, einem Einladungsschreiben des Unternehmens und den erforderlichen Gebühren.

Die Arbeitsabteilung wird den Antrag anschließend genehmigen oder ablehnen und eine Kopie an die Abteilung für Dokumentation und Einwanderung weiterleiten. Diese Abteilung wird das Arbeitsvisum vorbereiten und eine Kopie an die gabunische Botschaft im Heimatland des Antragstellers senden. Dort kann der Antragsteller seine Arbeitserlaubnis erhalten, die entsprechenden Gebühren entrichten und mit der Arbeit im Land beginnen.

Weitere wichtige Überlegungen

Beachten Sie, dass in Gabun einheimische Arbeitskräfte Vorrang haben – Sie können einen Ausländer nur dann einstellen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine geeigneten gabunischen Arbeitskräfte finden konnten. Es kann auch einige Monate dauern, bis Mitarbeiter ihre Arbeitserlaubnis erhalten. Daher empfehlen wir, den Bewerbungsprozess frühzeitig zu beginnen.

Nach mehr als drei Monaten im Land kann Ihr ausländischer Mitarbeiter den Status eines „ansässigen Arbeitnehmers“ erlangen, der ihm eine zweijährige Beschäftigung in Gabun ermöglicht. Für diesen Status ist eine Genehmigung des Arbeitsministeriums und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Allerdings benötigen alle Expats, die planen, für einen längeren Zeitraum nach Gabun zu ziehen, eine Aufenthaltserlaubnis.

Ausländische Staatsangehörige, die für die Regierung arbeiten, erhalten eine kostenlose Genehmigung, während andere eine Gebühr entrichten müssen. Beide Genehmigungsarten sind zwei Jahre gültig und können verlängert werden.

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