Als eines der reichsten Länder der Welt ist Luxemburg ein hervorragender Standort für die Erweiterung Ihrer Geschäftstätigkeit. Sobald Sie Ihr Team zusammengestellt haben, ist der nächste wichtige Schritt die Einrichtung Ihrer luxemburgischen Gehaltsabrechnung.

Anstatt jeden Aspekt der Gehaltsabrechnung alleine herauszufinden, ist G-P hier, um Sie zu beraten.

Steuerregeln in Luxemburg

Luxemburg verfügt über ein System, das Löhne und Gehälter automatisch anpasst, sobald die kumulierte Inflation 2.5% des Lebenshaltungskostenindex (Verbraucherpreise) erreicht.

Bei der Einkommensteuer wird diese nach einer progressiven Tabelle berechnet, wobei der Steuersatz von 8% auf ein zu versteuerndes Einkommen über EUR 11,265 bis zu 42% auf ein Einkommen über EUR 200,004 reicht.

Luxemburg verfügt außerdem über ein solides Sozialversicherungsprogramm, das alles vom Elternurlaub bis zum Versicherungsschutz für Angehörige abdeckt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in unterschiedlicher Höhe in das Sozialversicherungssystem ein. Arbeitgeber zahlen etwa 12.45%-15.45% der Bruttovergütung der Arbeitnehmer.

Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag zum Gesundheitssystem des Landes. Dieses staatlich finanzierte System bietet allen Bürgern und Einwohnern eine grundlegende medizinische Versorgung. Arbeitgeber zahlen 12%-15% und Arbeitnehmer zahlen 12%.

Lohnabrechnungsoptionen in Luxemburg für Unternehmen

Bei der Einrichtung der Lohnabrechnung in Luxemburg gibt es 3 Hauptoptionen:

  • Intern: Sie können die interne Gehaltsabrechnung auch von Ihrer Luxemburger Tochtergesellschaft aus durchführen, indem Sie ein komplettes PERSONAL-TEAM einstellen. Diese Option ist teurer und zeitaufwändiger.
  • Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Luxemburg: Wenn Ihnen die Ressourcen und Kapazitäten fehlen, um Ihre Lohnbuchhaltung selbst zu betreiben, können Sie diese an ein lokales Unternehmen in Luxemburg auslagern. Sie haften weiterhin für etwaige Verstöße gegen die Vorschriften.
  • G-P: Schließlich können Sie mit einem Employer of Record wie G-P zusammenarbeiten, um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung in Luxemburg zu verwalten. Wir stellen sicher, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung termingerecht und vorschriftsmäßig abgewickelt wird.

Wie man eine Lohnbuchhaltung in Luxemburg einrichtet

Um eine Lohnbuchhaltung in Luxemburg einzurichten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie sich je nach Art Ihres Unternehmens entweder beim Finanzminister oder bei der Arbeits- und Berginspektion (ITM) registrieren. Anschließend erhalten Sie von der luxemburgischen Sozialversicherungsbehörde eine Gewerbeerlaubnis, die Ihnen die Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit gestattet.

Sie benötigen außerdem ein Bankkonto. Ein Unternehmensleiter muss ein Bankkonto für Ansässige oder Nichtansässige einrichten, einen Sozialversicherungsausweis, einen Nachweis über den Beschäftigungsstatus und verschiedene Gehaltsabrechnungsformulare vorlegen. Sie sollten diesen Vorgang innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg abschließen.

Anspruch und Kündigungsbedingungen

Die beste Möglichkeit, Ansprüche und Kündigungsbedingungen festzulegen, ist ein Arbeitsvertrag. Probezeiten sind in Luxemburg üblich. Informieren Sie sich daher, ob während dieser Zeit eine Kündigung erfolgen kann oder ob eine Abfindungszahlung erforderlich ist. Arbeitgeber müssen in der Regel jedem entlassenen Mitarbeiter, der 5 oder länger im selben Unternehmen gearbeitet hat, eine Abfindung zahlen.

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