Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen, und die Wahl Luxemburgs ist eine hervorragende Möglichkeit, sich in der Europäischen Union (EU) einen Namen zu machen. Das Wachstum Ihres Unternehmens ist zwar aufregend, aber es kann auch stressig sein, eine neue Tochtergesellschaft in einer Region zu gründen, in der Sie möglicherweise nicht mit den lokalen Gesetzen vertraut sind. Anstatt es alleine herauszufinden, kann G-P helfen.

Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie vor der Gründung einer Luxemburger Tochtergesellschaft oder der Zusammenarbeit mit einer Tochtergesellschaftsalternative berücksichtigen sollten.

Wie man eine Luxemburger Tochtergesellschaft gründet

Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Kapital zu mindestens 50% von finanzielle Zuwendungen eines anderen Unternehmens, der sogenannten Muttergesellschaft. Wenn Sie sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Luxemburg entscheiden, müssen Sie den genauen Standort Ihrer Niederlassung sorgfältig abwägen. Kultur und Sprachen können je nach Region variieren, was sich auf die Arbeitsweise Ihres Unternehmens auswirken kann.

Internationale Unternehmen haben 5 Optionen zur Auswahl bei der Registrierung ihres Unternehmens. Am beliebtesten ist eine „ Société á Responsabilité Limitée“ (SARL.arl), die einer privaten, haftungsbeschränkten Gesellschaft ähnelt. Die meisten Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Luxemburg gründen möchten, entscheiden sich für diese Option. Die Wahl hängt jedoch davon ab, wie aktiv Sie im Land sein werden.

Die Schritte zur Gründung einer Luxemburger Tochtergesellschaft umfassen:

  • Die Mindestkapitalsumme muss hinterlegt werden (diese muss zum Zeitpunkt des Gesellschaftsvertrags vollständig gezeichnet und bezahlt sein).
  • Bestätigen Sie Ihr Unternehmen und reservieren Sie Ihren Namen.
  • Lassen Sie Ihren Unternehmensvertrag von einem Notar aufsetzen und beglaubigen.
  • Beantragen Sie eine Gewerbeerlaubnis.
  • Eintragung ins Handels- und Gesellschaftsregister.
  • Lassen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
  • Geben Sie das genehmigte Kapital frei.

Luxemburger Nebengesetze

Die luxemburgischen Gesetze für Tochtergesellschaften variieren je nach Art des Unternehmens, das Sie registrieren. Für eine SARL benötigen Sie ein Mindeststammkapital von EUR 12,000. Dieses Kapital ist in Namensaktien, mit oder ohne Nennwert, aufgeteilt. Öffentliche Emissionen von Aktien oder Anleihen sind nicht zulässig, private Anleiheemissionen hingegen schon – für Wandelanleihen ist die Zustimmung der Aktionäre erforderlich. Unternehmen müssen zwischen 2 und 100 Aktionäre haben, und die Aktionäre haften bis zur Höhe ihres eingezahlten Kapitals.

Eine SARL wird von 1 oder mehr Managern geleitet, die Aktionäre sein können, aber nicht müssen. Für SARLs mit mehr als 60 Aktionären muss mindestens einmal jährlich eine Generalversammlung mit allen Mitgliedern stattfinden. SARLs mit mehr als 60 Aktionären unterliegen außerdem der obligatorischen Aufsicht durch 1 oder mehr interne Prüfer, deren Namen in der Satzung genannt sind. Diese Wirtschaftsprüfer können Aktionäre sein, müssen es aber nicht.

Zu den weiteren relevanten Gesetzen gehören die Sicherstellung, dass Ihr Firmenname einzigartig ist, die Einrichtung von Bankkonten im Land zur Einzahlung von Kapital und die offizielle Eintragung vor einem luxemburgischen Notar.

Vorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Luxemburg

Sobald Sie alle luxemburgischen Tochtergesellschaftsgesetze eingehalten und Ihre Firma in Betrieb genommen haben, können Sie zahlreiche Vorteile genießen. Tochtergesellschaften können unabhängig von der Muttergesellschaft agieren, was die Muttergesellschaft vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten oder Fehlern schützt. Diese Regelung kommt auch der Tochtergesellschaft zugute, da sie die Struktur wählen kann, die am besten zur luxemburgischen Kultur passt.

Darüber hinaus hat die Tochtergesellschaft als lokales Unternehmen Anspruch auf öffentliche Beihilfen, was den Zugang für neue Investoren erleichtert, und die Muttergesellschaft kann unter anderem von Steuerbefreiungen in Bezug auf die von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden profitieren.

Weitere wichtige Überlegungen

Bevor Sie irgendwelche Unterlagen für Ihre Tochtergesellschaft vorbereiten, müssen Sie bestimmte Rollen innerhalb Ihres Unternehmens festlegen. Jemand muss sich die Zeit nehmen, um alle Feinheiten des luxemburgischen Nebengesetzes zu erlernen. Sie müssen außerdem genügend Geld für das notwendige Startkapital und weitere Ausgaben einplanen.

Beachten Sie außerdem, dass für einige Wirtschaftszweige eine spezielle Genehmigung erforderlich ist (z. B. Bankwesen, Finanzwesen, Versicherungswesen, Immobilien usw.).

Die Gründung einer Luxemburger Tochtergesellschaft in Eigenregie kann Monate dauern. Zum Glück gibt es Alternativen. Mit G-P können Unternehmen unsere etablierte Luxemburger Tochtergesellschaft nutzen, um innerhalb von Minuten, nicht Monaten, mit der Personalbeschaffung zu beginnen. Unser kompetentes Team aus Personal- und Rechtsexperten unterstützt Sie bei der Einhaltung aller luxemburgischen Arbeitsgesetze und bietet Ihnen dabei fortlaufende Unterstützung in jeder Phase.

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