Die mexikanische Bundesverfassung sieht zahlreiche und umfangreiche Rechte und Privilegien für Arbeitnehmer vor, die von der Gehaltsabrechnung über Feiertage bis hin zu einem Wohnfonds für Arbeitnehmer reichen.

Steuerregeln in Mexiko

In Mexiko gilt eine progressive Einkommensteuer, die bis zu 35 % der Vergütung eines Mitarbeiters beträgt.

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten am Tag des Arbeitsbeginns bei der Sozialversicherung anmelden, andernfalls drohen ihnen erhebliche Strafen. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, die Einkommensteuerbeiträge von den Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer einzubehalten und diese monatlich an die mexikanische Regierung abzuführen.

Bundessteuern

Social ist Teil der Lohnsteuer, und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge dazu. Die Arbeitgebergebühren können je nach Art der Sozialversicherungsleistungen, Art des Arbeitsrisikos und Sozialwohnungen variieren (INFONAVIT). Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 5% der Grundvergütung.

Das Altersvorsorgesystem ist eine Sozialversicherungsleistung, zu deren Zahlung Arbeitgeber monatlich verpflichtet sind, einschließlich Beiträgen in Höhe von 2% der entsprechenden Grundvergütung für die Sozialversicherung. Die Beiträge werden für jeden Arbeitnehmer auf individuellen Konten (AFORE) bei Finanzinstituten eingezahlt. Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Altersversorgung betragen 3.15% bis zu ihrem Höchstbetrag 11.875% der Grundvergütung.

Staatliche Steuern

Die Arbeitgeber-Lohnsteuer ist eine staatliche Steuer, die als Prozentsatz der anrechenbaren Lohnbestandteile erhoben wird. Die Steuersätze liegen je nach Bundesstaat zwischen 1% und 3% der Lohnsumme.

Wie man eine Lohnbuchhaltung in Mexiko einrichtet

Der erste Schritt bei der Einrichtung einer mexikanischen Lohnbuchhaltung ist die Registrierung des Unternehmens durch Einreichung bei einem Notar und im Nationalen Register für ausländische Investitionen. Die Unternehmen erhalten dann eine Steueridentifikationskarte vom Bundessteuerzahlerregister.

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten erst dann ein Gehalt zahlen, wenn diese beim mexikanischen Social registriert und in Mexiko steuerlich registriert sind. Mexiko hat im Jahr 2017 neue Steuererhebungsbestimmungen eingeführt, die vorschreiben, dass das Nettogehalt aller Angestellten auf offiziellen mexikanischen Banken eingehen und in Pesos ausgezahlt werden muss. Daher müssen Unternehmen Bankkonten in Mexiko einrichten, bevor sie Zahlungen an Mitarbeiter oder die Regierung leisten können.

Anspruch/Kündigungsbedingungen

Bevor Sie einen Mitarbeiter einstellen, empfiehlt es sich, einen Arbeitsvertrag mit Anspruchs- und Kündigungsbedingungen auszuarbeiten. Die Mitarbeiter erhalten 8 obligatorische Feiertage und können an Wahltagen freinehmen, die als gesetzliche Feiertage gelten, sofern sie nach Bundes- und Landesrecht so ausgewiesen sind. Den Mitarbeitern stehen außerdem gestaffelte Urlaubstage zu, beginnend mit 12 Tagen im ersten Jahr/Jubiläum. Für jedes weitere Jahr erhalten die Mitarbeiter 2 zusätzliche Urlaubstage. Ab dem sechsten Dienstjahr erhalten die Mitarbeiter für je 5 Dienstjahre 2 zusätzliche Urlaubstage. Stellen Sie sicher, dass diese Ansprüche im Vertrag genau aufgeführt sind.

Arbeitsverträge können unter anderem aus folgenden Gründen gekündigt werden:

  • Gegenseitiges Verständnis, einschließlich Kündigung.
  • Tod eines Mitarbeiters.
  • Körperliche oder geistige Unfähigkeit oder Behinderung des Mitarbeiters.
  • Aus gutem Grund.

Kündigungszahlungen

  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund beendet wird, haben Anspruch auf alle ausstehenden Vergütungen und angesammelten Leistungen (Urlaub, Bonus, Sparguthaben usw.), 90 Tage Gehalt, Dienstalterszulage in Höhe von 12 Tagen Vergütung pro Dienstjahr und 20 Tage Lohnanspruch pro Dienstjahr.
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund beendet wird, haben nur dann Anspruch auf die ausstehende Vergütung und die erworbenen Leistungen sowie auf die Dienstaltersprämie in Höhe von 12 Tagen Vergütung pro Dienstjahr, wenn der Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.
  • Arbeitnehmer, die freiwillig kündigen, haben nur dann Anspruch auf die ausstehende Vergütung und die erworbenen Leistungen sowie auf die Dienstaltersprämie in Höhe von 12 Tagen Vergütung pro Dienstjahr, wenn der Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt war.

Optimieren Sie die globale Gehaltsabrechnung mit G-P.

G-P optimiert jeden Schritt des Gehaltsabrechnungsprozesses mit unserer marktführenden globalen Wachstumsplattform. Bezahlen Sie Ihr TEAM weltweit zuverlässig in 150+ Währungen mit unserem 99% pünktlichen automatisierten Lohnbuchhaltungssystem – alles mit nur wenigen Klicks. Unsere Produkte lassen sich zudem mit führenden Lösungen im Bereich Human Capital Management integrieren und synchronisieren die Gehaltsabrechnungsdaten der Mitarbeiter plattformübergreifend automatisch, um eine zuverlässige und komfortable Datenquelle für Personalabteilungen zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.