Viele Unternehmen in anderen Ländern haben zusätzliche Standorte in Mexiko oder möchten einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit und Arbeitskräfte in das Land auslagern. Wenn Sie erwägen, Personen einzustellen, um in Mexiko zu arbeiten, müssen Sie wissen, wie Sie ein Arbeitsvisum erhalten. Wenn Sie den richtigen Prozess befolgen, stellen Sie sicher, dass Ihre Teammitglieder die Vorschriften einhalten und von Anfang an produktiv sein können.
Arten von Arbeitsvisa in Mexiko
Das Nationale Migrationsinstitut ist für die gesamte Einwanderung in Mexiko zuständig und stellt Arbeitsvisa aus. Wer in Mexiko arbeiten möchte und noch keine Arbeitserlaubnis besitzt, muss ein Visum beantragen. Wer beispielsweise für ein in Mexiko ansässiges Unternehmen arbeitet, benötigt ein Aufenthaltsvisum mit Arbeitserlaubnis. Personen, die weniger als 6 Monate für ein international Unternehmen in Mexiko arbeiten, können stattdessen ein Besuchervisum mit der Erlaubnis zur Ausübung entgeltlicher Tätigkeiten erhalten. Dieses Visum ist für ausländische Staatsangehörige bestimmt, die beabsichtigen, als Besucher nach Mexiko einzureisen, um dort bis zu 180 Tage lang einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Dieses Visum kann nach einem Genehmigungsantrag und einem konsularischen Interview mit dem Nationalen Migrationsinstitut in Mexiko erteilt werden.
Mexiko hat 3 verschiedene Visa:
- Geschäftsvisum: Dieses Visum gilt für Reisende, die Mexiko für bis zu 180 Tage besuchen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wie z. B. Geschäftstreffen, technische Unterstützung und professionelle Beratung. Dies untersagt Reisenden jegliche entgeltliche Tätigkeit.
- Visum für vorübergehenden Aufenthalt: Dieses Visum ist für Staatsangehörige anderer Länder bestimmt, die länger als 180 Tage in Mexiko leben möchten. Zusätzlich zur mexikanischen Arbeitserlaubnis können Personen mit einem befristeten Aufenthaltsvisum mit einem mexikanischen Arbeitsvisum bis zu 4 Jahre in Mexiko leben und arbeiten.
- Daueraufenthaltsvisum: Staatsangehörige anderer Länder, die dauerhaft in Mexiko leben und arbeiten möchten, benötigen ein Daueraufenthaltsvisum. Personen mit engen familiären Bindungen in dem Land oder solche, die schon lange in Mexiko leben, können ebenfalls eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines mexikanischen Arbeitsvisums
Das am häufigsten von Fachkräften in Mexiko beantragte Visum ist das Visum für vorübergehenden Aufenthalt, da nicht alle Arbeitnehmer die Voraussetzungen für ein Visum für dauerhaften Aufenthalt erfüllen, für das sie familiäre Bindungen im Land, ein ausreichendes monatliches Einkommen oder 4 Jahre regulären Status als vorübergehender Einwohner vorweisen müssen. Für Unternehmen könnte es ratsam sein, für TEAM-Mitglieder, die zur Arbeit nach Mexiko eingeladen wurden oder Immobilien oder enge familiäre Bindungen in dem Land haben, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Obwohl sich einige der Anforderungen zwischen den 2 -Optionen unterscheiden, gehören zu den üblicherweise benötigten Dokumenten die folgenden:
- Formular für den Visumantrag
- Gültiger Reisepass
- Kopie des Einwanderungsdokumentes
- Lichtbildausweis
- Einladung von einer öffentlichen oder privaten Einrichtung
- Nachweis über Finanzen, Ausbildung, Beschäftigung und Verwandtschaft mit einem mexikanischen Staatsbürger
Bewerbungsprozess
Staatsangehörige anderer Länder, die länger als 6 Monate in Mexiko arbeiten möchten, benötigen ein befristetes Aufenthaltsvisum mit Arbeitserlaubnis. Diese Vorgehensweise erfordert, dass Sie als Arbeitgeber einen Antrag beim Nationalen Migrationsinstitut stellen. Wird der Antrag genehmigt, muss der/die Antragsteller/in das entsprechende Visum beim mexikanischen Konsulat in seinem/ihrem Wohnsitzland beantragen. Sobald Sie oder der/die Betroffene die Nachricht erhalten, dass der Visumantrag angenommen wurde, muss der/die Betroffene innerhalb von 1 Monaten nach Ausstellung das Konsulat aufsuchen, um das erforderliche Visum zu erhalten.
Dieses gesamte Verfahren gewährt den Arbeitnehmern ein befristetes Aufenthaltsvisum sowie eine Arbeitserlaubnis, die für 180 Tage gültig ist. Nach der Ankunft in Mexiko hat der/die Berufstätige 30 Tage Zeit, sich bei der örtlichen Einwanderungsbehörde zu registrieren und eine befristete Aufenthaltskarte zu erhalten, die bis zu 4 Jahre gültig ist. Nach Ablauf der Karte muss die betreffende Person entweder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder Mexiko verlassen.
Weitere wichtige Überlegungen
Während es möglich ist, ein befristetes Aufenthaltsvisum in ein unbefristetes Aufenthaltsvisum umzuwandeln, können Staatsangehörige anderer Länder mit einem Besucherstatus diesen nicht in einen Arbeitsstatus umwandeln. Personen, die für ein Unternehmen in Mexiko arbeiten möchten, können eine Arbeitserlaubnis beantragen und sich so lange im Land aufhalten, bis sie die Erlaubnis im Konsulat ihres Heimatlandes erhalten. Sie müssen Mexiko verlassen, um die Genehmigung abzuholen, und können dann ein Aufenthaltsvisum beantragen.
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