Schweden bietet Unternehmen bei der Gründung einer Tochtergesellschaft verschiedene Unternehmensstrukturen zur Auswahl. Obwohl das Verfahren zur Gründung eines Gesellschaftsvertrags dem anderer Länder der Europäischen Union ähnelt, kann es oft Monate dauern, bis es abgeschlossen ist, was sich unter Umständen auf Ihre Geschäftszeitpläne und strategischen Wachstumsinitiativen auswirkt.

G-P bietet jedoch eine Alternative. Anstatt den herkömmlichen Weg über eine Tochtergesellschaft in Schweden zu wählen, kann unsere Employer of Record Lösung Ihren Markteintritt beschleunigen – es sind keine neuen Gesellschaften erforderlich – sodass Sie innerhalb von Minuten statt Monaten mit dem Betrieb beginnen können.

Wie man eine schwedische Tochtergesellschaft gründet

Bevor Sie sich für eine Firmengründung in Schweden entscheiden, müssen Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf den Standort Ihres Hauptsitzes haben könnten. Unternehmen sollten auch geschäftliche Faktoren wie die Branche und etwaige wichtige, bereits bestehende Handelsbeziehungen berücksichtigen.

Der Großteil der Bevölkerung spricht Schwedisch, aber Sie werden wahrscheinlich auch auf einige samisch- und finnischsprachige Regionen stoßen. Ein großer Teil der Bevölkerung spricht jedoch fließend Englisch.

Die häufigste Form einer Tochtergesellschaft ist eine private, haftungsbeschränkte Gesellschaft. Die offizielle Gründung einer solchen schwedischen Tochtergesellschaft dauert etwa 2 Wochen, die Eröffnung von Bankkonten im Land weitere 4 Wochen. Die Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfassen:

  • Hinterlegung der Satzung und Gründungsurkunde einer Kapitalgesellschaft
  • Aktien zeichnen und bezahlen
  • Registrieren eines Firmennamens
  • Steueranmeldung
  • Ernennung eines Verwaltungsrats und eines Geschäftsführers
  • Erstellung von Verfahrensregeln für Vorstand und Geschäftsführung
  • Feststellung, wer die Unterschriftsbefugnis besitzt.
  • Registrierung von Informationen zur wirtschaftlichen Inhaberschaft

Schwedisches Nebengesetz

Die verschiedenen schwedischen Gesellschaftsverträge unterscheiden sich je nachdem, ob Sie als private, haftungsbeschränkte Gesellschaft oder als Aktiengesellschaft gegründet werden.

Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt einen Verwaltungsrat mit mindestens 1 Mitgliedern. Wenn Sie mehr als 2 Direktoren haben, müssen Sie einen stellvertretenden Direktor ernennen. Ihr Verwaltungsrat benötigt mindestens 1 Personen mit Wohnsitz in Schweden, die als Zustellungsbevollmächtigte im Namen des Unternehmens fungieren. Private Gesellschaften mit beschränkter Haftung benötigen außerdem ein Mindeststammkapital von SEK 25,000 .

Eine Aktiengesellschaft benötigt ein Mindeststammkapital von SEK 500,000 und mindestens 3 Vorstandsmitglieder. Die schwedischen Tochtergesellschaftsgesetze schreiben vor, dass diese Unternehmen einen Geschäftsführer und einen Abschlussprüfer haben müssen. Ein Unternehmen mit beschränkter Haftung kann Anteile an die Öffentlichkeit verkaufen, eine private, haftungsbeschränkte Gesellschaft dagegen nicht.

Vorteile der Gründung einer schwedischen Tochtergesellschaft

Sobald Sie eine schwedische Tochtergesellschaft gegründet haben, können Sie in Schweden legal tätig sein. Ein Unternehmen mit beschränkter Haftung kann auch sowohl die Muttergesellschaft als auch die neue Tochtergesellschaft schützen. Die Muttergesellschaft haftet nicht für Verluste oder Rechtsstreitigkeiten, die der Tochtergesellschaft entstehen, und die Tochtergesellschaft kann unabhängig mit ihrer eigenen Unternehmenskultur und ihren eigenen Betriebspraktiken agieren.

Weitere wichtige Überlegungen

Wenn Sie sich für die Gründung einer schwedischen Tochtergesellschaft entscheiden, sollten Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Möglicherweise müssen Sie während der Gesellschaftsvertragsphase auch mehrmals nach Schweden reisen.

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