Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein Staatenbund, der aus 7 Regionen besteht. Die meisten Unternehmen streben eine Gründung in Abu Dhabi, Dubai oder einer der rund 45 Freihandelszonen des Landes an. Obwohl der Gesellschaftsvertragsprozess einfach erscheinen mag, empfinden viele Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen und Vorschriften der VAE in Bezug auf Lohnabrechnung und andere Compliance-Fragen als arbeitsintensiv.

Anstatt sich in diesem verwirrenden Prozess zu verstricken, kann G-P Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre Teams in den VAE gemäß den lokalen Compliance-Anforderungen bezahlt werden. Wir kümmern uns um die Einhaltung der Vorschriften, damit sich unsere Kunden auf ihr Unternehmen konzentrieren können.

Steuerregeln in den VAE

In den VAE gibt es keine Arbeitgebersteuer, was einer der Gründe dafür ist, dass sie ein so attraktiver Standort für Unternehmenswachstum sind. Es gibt keine Körperschaftsteuer, außer für bestimmte Branchen wie beispielsweise Niederlassungen international Banken und Unternehmen der Öl- und Gasindustrie.

Seit Januar 2023 müssen sowohl einheimische als auch international Arbeitnehmer in den VAE die Regelung zur Entschädigung bei unfreiwilligem Arbeitsplatzverlust abonnieren. Mitarbeiter 4 die ihre Tätigkeit am oder nach dem 1 Januar aufgenommen haben, müssen sich innerhalb von 2023 Monaten nach Arbeitsbeginn anmelden. Die Versicherungsprämien variieren je nach Mitarbeitervergütung.

Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Genauso wie Unternehmen für den Gesellschaftsvertrag mehrere Optionen zur Rechtsform haben, gibt es auch verschiedene Lohnabrechnungsoptionen:

  • Intern: Größere Tochtergesellschaften können ihre eigene Lohn- und Gehaltsabrechnung in den VAE durchführen. Diese Option ist die teuerste, da die Unternehmen ein komplettes Personalteam einstellen müssten.
  • Lohnabrechnungsunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Wenn Outsourcing die bessere Option ist, können Unternehmen mit einem lokalen Lohnabrechnungsunternehmen in den VAE zusammenarbeiten. Sie bleiben jedoch für ihre gesamte Arbeit und etwaige Verstöße gegen die Vorschriften haftbar.
  • Ein Employer of Record (EOR)-Partner: Ein Employer of Record wie G-P übernimmt die komplexen Aufgaben der Einrichtung und Verwaltung der Gehaltsabrechnung in den VAE und minimiert so das Compliance-Risiko, damit Unternehmen ihre Zeit und Ressourcen für den Ausbau ihrer globalen Teams einsetzen können.

Wie man die Lohnbuchhaltung in den VAE einrichtet

Wenn sich ein Unternehmen dazu entschließt, die Lohnbuchhaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten eigenständig einzurichten, muss es zuvor eine Tochtergesellschaft gründen . Der Prozess variiert je nach der vom Unternehmen gewählten Rechtsform, die Durchführung ist jedoch rechtlich vorgeschrieben. Einrichtung der Tochtergesellschaft vor der Lohnabrechnung. Das Unternehmen benötigt außerdem ein Bankkonto im Inland, wenn es verpflichtet ist, Mitarbeiter zu bezahlen, die unter das Lohnschutzsystem (WPS) fallen.

Anspruch und Kündigungsbedingungen

Bei der Kündigung eines Mitarbeiters in den VAE schuldet das Unternehmen in der Regel eine Abfindungszahlung. Mitarbeiter, die seit einem Jahr oder länger für das Unternehmen tätig sind, erhalten eine Abfindung, deren Höhe von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit abhängt.

  • Mitarbeiter, die weniger als 1 Jahre gearbeitet haben, erhalten keine Abfindungszahlung.
  • Mitarbeiter, die zwischen 1 und 5 Jahren gearbeitet haben, erhalten 21 Tage Grundvergütung für jedes Arbeitsjahr.
  • Mitarbeiter, die mehr als 5 Jahre gearbeitet haben, erhalten 21 Tage Grundvergütung für jedes der ersten 5 Jahre und 30 Tage für die verbleibenden Jahre.

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