Die Planung einer Expansion nach Bulgarien bietet viele Möglichkeiten — Sie können talentierte neue Mitarbeiter einstellen, wichtige Geschäftsbeziehungen aufbauen und Ihr Unternehmen grenzüberschreitend ausbauen. Sie müssen sich jedoch auch auf die schwierigeren Aspekte konzentrieren, wie die Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung in Bulgarien, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und die Leitung eines neuen Unternehmensstandorts.

Zum Glück kann G-P die Komplexität der Expansion für Sie übernehmen. Als Record Employer of Record (EOR) kümmern wir uns um alle Aspekte der globalen Beschäftigung, einschließlich der Prozesse zur Einrichtung und Verwaltung der Gehaltsabrechnung in Bulgarien, sodass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können, ohne den Stress der Einhaltung der Vorschriften zu haben.

Steuerregeln in Bulgarien

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge zum Nationalen Sozialversicherungsfonds leisten. Alle Mitarbeiter erhalten Entschädigungszahlungen aus dem Fonds, und das Gesetz über den Sozialversicherungshaushalt bestimmt den Betrag, den jede Person erhält.

Zu den Beiträgen zur Sozialversicherung gehören:

  • 24.7% bis 25.4% der Bruttovergütung für die Sozialversicherung
  • 5% des Bruttogehalts für die Rentenversicherung
  • 8% des Bruttogehalts für die Krankenversicherung

Arbeitgeber zahlen 60% der oben genannten Prozentsätze, und die Mitarbeiter tragen die verbleibenden 40%. Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, 0 zu zahlen.4% bis 1.1% der Bruttolöhne für die Unfallversicherung.

Der von Mitarbeitern gezahlte Steuersatz beträgt 10%. Arbeitgeber müssen die einbehaltene Steuer für jeden Mitarbeiter an die zuständige Direktion der National Umsatz Agency (NRA) zahlen.

Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Bulgarien

Unternehmen haben mehrere verschiedene Gehaltsabrechnungsoptionen in Bulgarien, darunter:

  • Intern: Wenn Sie planen, langfristig in Bulgarien tätig zu sein, sollten Sie die Einrichtung einer internen Lohnbuchhaltung in Erwägung ziehen. Diese Option ist in der Regel für große Unternehmen mit großen Budgets geeignet, da Sie ein komplettes HUMAN-RESOURCES-Team benötigen.
  • Gehaltsabrechnungsunternehmen in Bulgarien: Wenn Sie Ihre Gehaltsabrechnung lieber auslagern möchten, können Sie mit einer lokalen bulgarischen Lohnabrechnungsfirma zusammenarbeiten. Diese Option entlastet Sie zwar von der Lohnbuchhaltung, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bleibt jedoch bestehen.
  • Employer of Record (EOR): Eine globale EOR wie G-P kann jeden Schritt der Einrichtung und Verwaltung der Gehaltsabrechnung optimieren, sodass Sie sicher sein können, dass Sie die lokalen Gesetze einhalten und Ihre Zeit und Ressourcen dem Aufbau Ihrer globalen Teams widmen können.

Wie man eine Lohnbuchhaltung in Bulgarien einrichtet

Wenn Sie Ihre bulgarische Lohnbuchhaltung lieber selbst einrichten möchten, müssen Sie zuerst eine Tochtergesellschaft gründen . Der Einrichtungsprozess der Tochtergesellschaft kann Wochen oder Monate dauern, je nachdem, wo Sie sich in Bulgarien befinden und als welche Gesellschaft Sie gegründet haben.

Anspruch/Kündigungsbedingungen

Wir empfehlen, einem Arbeitsvertrag Anspruchs- und Kündigungsbedingungen hinzuzufügen, bevor Mitarbeiter eingestellt werden. Bulgarien erlaubt Probezeiten von bis zu 6 Monaten, und Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag je nach den Umständen mit oder ohne Kündigungsfrist oder im gegenseitigen Einvernehmen kündigen.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen, die im bulgarischen Arbeitsgesetzbuch aufgeführt sind, und nach einem bestimmten Verfahren gekündigt werden. Das Verfahren und die Gründe für die Kündigung sind zwischen den Parteien nicht frei verhandelbar.

Die Verfahren können je nach den gewählten Kündigungsgründen unterschiedlich sein. Eine Abfindungszahlung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber Mitarbeiter haben Anspruch auf 1 Monatsvergütung oder Entlassungsgeld bei Einzel- oder Massenentlassung aus wirtschaftlichen Gründen oder 2 Monatsvergütung, wenn die Kündigung aufgrund einer Krankheit erfolgt oder nachdem der Mitarbeiter Anspruch auf eine Rente erlangt hat.

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