Wenn Ihr Unternehmen eine Expansion auf dem globalen Markt plant, könnten Sie von Israels produktiver Wirtschaft und lukrativen Geschäftsmöglichkeiten angezogen werden. Es kann jedoch schwierig sein, die notwendigen Arbeitsvisa und Genehmigungen für international Mitarbeiter zu erhalten, es sei denn, diese verfügen über hochspezialisierte Kenntnisse.
Arten von Arbeitsvisa in Israel
Die israelische Regierung bietet Staatsangehörigen anderer Länder verschiedene Visatypen an. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Einwanderungsvisum: Für Personen, die gemäß dem Rückkehrgesetz zur Einwanderung berechtigt sind.
- A/1 Visum für vorübergehenden Aufenthalt: Für Personen, die nach dem Rückkehrgesetz zur Einwanderung berechtigt sind, sich aber noch nicht für eine dauerhafte Einwanderung entschieden haben.
- A/2 Studentenvisum: Für Studierende, die an akademischen Einrichtungen in Israel studieren
- A/3 Geistlichenvisum: Für Geistliche, die von einer religiösen Institution in Israel eingeladen wurden
- Visum A/4 für Ehepartner und Kinder: Für die Ehepartner und Kinder von Inhabern eines Visums A/2 und A/3
- B/1 Arbeitsvisum: Für Personen, denen eine Arbeitsstelle in Israel angeboten wurde und die eine Arbeitserlaubnis erhalten haben.
- B/2 Besuchervisum: Für Touristen und Kurzzeitbesucher, die nicht beabsichtigen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Internationale Mitarbeiter müssen vor ihrer Einreise nach Israel ein B/1 Arbeitsvisum beantragen. Dieses Visum ist in der Regel für einen anfänglichen Zeitraum gültig. Um nach diesem Zeitraum weiterhin in Israel arbeiten zu können, benötigen Arbeitnehmer zusätzlich eine Arbeitserlaubnis. Sie können gleichzeitig ein israelisches Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines israelischen Arbeitsvisums
Die genauen Anforderungen variieren je nach Wohnsitzland des Mitarbeiters. international Arbeitnehmer müssen jedoch damit rechnen, dass sie nach folgenden grundlegenden Dokumenten gefragt werden:
- Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einem in Israel ansässigen Unternehmen
- Einen gültigen Reisepass
- 2 Passfotos
- Eine strafrechtliche Leumundsprüfung aus dem Wohnsitzland des Bewerbers, die innerhalb des letzten Jahres ausgestellt wurde
- Einen Nachweis, dass der Bewerber seine Fingerabdrücke hinterlegt hat
- Ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber bei guter Gesundheit ist
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Visumantragsformular
Die Bewerber müssen außerdem an einem Interview mit den Beamten des Konsulats in ihrem Wohnsitzland teilnehmen.
Bewerbungsprozess
Der Bewerbungsprozess für ein israelisches Arbeitsvisum ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den internationalArbeitskräften. Der Arbeitgeber muss den Antrag beim israelischen Innenministerium einreichen. In der Zwischenzeit muss der Mitarbeiter die erforderlichen Dokumente beim israelischen Konsulat in seinem Wohnsitzland einreichen.
Wer sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Visum beantragt, muss den Erstantrag beim israelischen Innenministerium einreichen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Nach Genehmigung durch das Innenministerium wird die Arbeitserlaubnis erteilt, und der Mitarbeiter kann nach Israel reisen und seine Tätigkeit aufnehmen. Israelische Arbeitserlaubnisse sind zunächst für einen Zeitraum von 1 Jahren gültig und müssen jährlich verlängert werden, solange der Mitarbeiter in Israel lebt und arbeitet.
Weitere wichtige Überlegungen
Den Mitarbeitern sollte mitgeteilt werden, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, ihren Reisepass sowie ihre Arbeitserlaubnis jederzeit mit sich zu führen, unabhängig davon, ob sie sich am Arbeitsplatz befinden oder nicht. Arbeitnehmer, die ohne Visum bei der Arbeit angetroffen werden, müssen mit hohen Geldstrafen und Sanktionen, einschließlich der Möglichkeit der Abschiebung, rechnen.
Manche Mitarbeiter möchten möglicherweise Familienmitglieder mit nach Israel bringen, daher sollten Unternehmen über das entsprechende Verfahren informiert sein. Ehepartner und Angehörige sollten gleichzeitig mit dem Mitarbeiter ein Visum der1 2 . Das Visum B/2 berechtigt zum vorübergehenden Aufenthalt und wird in der Regel für die gleiche Dauer wie das Arbeitsvisum des Mitarbeiters ausgestellt.
Die Mitarbeiter müssen ihre B/1 Arbeitserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach Arbeitsbeginn beim israelischen Innenministerium aktivieren lassen. Sollten sie dies nicht fristgerecht tun, werden ihre Genehmigungen ungültig und sie müssen einen neuen Antrag stellen, was möglicherweise zusätzliche Gebühren nach sich zieht.
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