Wenn Sie beschließen, Ihr Unternehmen nach Marokko auszuweiten, müssen Sie die verschiedenen marokkanischen Lohnabrechnungsoptionen in Betracht ziehen, die richtigen Mitarbeiter vorschriftsmäßig einstellen und sicherstellen, dass Ihre Lohnabrechnungseinrichtung allen marokkanischen Arbeitsgesetzen entspricht.

Steuerregeln in Marokko

In Marokko müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Die Beitragshöhe liegt zwischen 6.74% des Lohns für Arbeitnehmer und bis zu 21.09% für Arbeitgeber.

Arbeitnehmer müssen Beiträge zur Sozialversicherung leisten, die von der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS) verwaltet wird.

Die CNSS-Sätze lauten wie folgt und gelten für die Bruttovergütung, ausgenommen sind steuerfreie Zulagen und Entschädigungen.

Beitrag Arbeitnehmeranteil (%) Arbeitgeberanteil (%)
Familienzuteilung 6.40
Social Zuteilung 4.48 8.98
Berufliche Weiterbildungen 1.60
obligatorische medizinische Versorgung 2.26 4.11

Arbeitgeber müssen außerdem einen Körperschaftsteuersatz von 31%, bzw. 37% für Versicherungen, Banken und Finanzinstitute entrichten. Einige Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von MAD 300,000 erhalten Vorzugssätze für die Unternehmenssteuer.

Die Mehrwertsteuer wird gemäß dem marokkanischen Steuergesetz erhoben. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 20%.

Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in Marokko

Unternehmen haben 3 Hauptoptionen für die marokkanische Gehaltsabrechnung zur Auswahl:

  • Intern: Wenn Sie sich auf Marokko konzentrieren, können Sie die interne Gehaltsabrechnung auch über Ihre Tochtergesellschaft abwickeln. Allerdings benötigen Sie ein größeres Personalteam und umfassende Kenntnisse der geltenden Gesetze des Landes.
  • Lohnabrechnungsunternehmen in Marokko: Alternativ können Sie sich auch für ein Lohnabrechnungsunternehmen in Marokko entscheiden, das die Einrichtung Ihrer Lohnabrechnung übernimmt. Sie müssen jedoch weiterhin sicherstellen, dass Ihre ausgelagerte Lohnbuchhaltung den Compliance-Vorgaben entspricht.
  • G-P: Der einfachste Weg, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Marokko durchzuführen und gleichzeitig die Compliance-Vorschriften einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record wie G-P. Mit unserem Team an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wie man eine Lohnbuchhaltung in Marokko einrichtet

Wenn Sie Ihre marokkanische Lohnbuchhaltung selbst einrichten, müssen Sie alle Arbeitsgesetze des Landes kennenlernen und einhalten. Bevor Sie Mitarbeiter einstellen, die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen und Abfindungen und Sozialleistungen auszahlen können, müssen Sie außerdem eine Tochtergesellschaft in Marokko gründen. Je nachdem, wo Sie Ihr Unternehmen gründen und welche Rechtsform Sie wählen, kann es Monate dauern, bis Sie legal mit der Einstellung von Mitarbeitern beginnen können.

Anspruch/Kündigungsbedingungen

Wir empfehlen, die Anspruchs- und Kündigungsbedingungen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festzulegen, bevor Sie Mitarbeiter einstellen und in Ihre marokkanische Lohnabrechnung aufnehmen. Das Land sieht Probezeiten vor, die nach ihrer ersten Dauer einmal verlängert werden können. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfristen beachten, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters richten, sowie das spezifische Verfahren, das je nach Kündigungsgrund erforderlich ist. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach ihrer Betriebszugehörigkeit richtet.

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