Wenn Sie Ihre Tätigkeit in Marokko aufnehmen, benötigen Sie Mitarbeiter, die bereit sind, mit Ihnen umzuziehen. Wer in Marokko leben und arbeiten möchte, muss jedoch ein Arbeitsvisum im Wohnsitzland bei der marokkanischen Konsularabteilung beantragen. Nach ihrer Ankunft in Marokko müssen sie dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Falls Sie nicht wissen, wie Sie in Marokko ein marokkanisches Arbeitsvisum erhalten, finden Sie hier einige allgemeine Hinweise.

Arten von Arbeitsvisa in Marokko

Alle international Mitarbeiter benötigen ein marokkanisches Arbeitsvisum, um legal im Land arbeiten zu dürfen.

In Marokko gibt es verschiedene Visakategorien, wobei das Langzeitvisum für Beschäftigungszwecke am häufigsten verwendet wird. Diese Visagruppe ist maximal 1 Jahre gültig, und die Dauer jedes Aufenthalts darf 90 Tage nicht überschreiten.

Das Arbeitsvisum ist eine Unterart der marokkanischen Langzeitvisa. Internationale Arbeitnehmer, die in Marokko eine Stelle suchen, müssen neben einer Arbeitserlaubnis auch ein Arbeitsvisum beantragen.

Seit Juni 2023 bieten die marokkanischen Arbeitsbehörden Kurzzeit-Arbeitsgenehmigungen an, die es Nicht-Staatsangehörigen ermöglichen, bis zu 90 Tage in Marokko zu arbeiten. Diese Genehmigung kann jedoch nach ihrem Ablauf nicht verlängert werden.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Marokko

Zunächst müssen Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein Arbeitsvisum beantragen zu können:

  • Sofern keine Ausnahme vorliegt, ist eine Genehmigung der Nationalen Agentur für die Förderung von Beschäftigung und Qualifikationen (ANAPEC) – eidesstattliche Erklärung – erforderlich, aus der hervorgeht, dass kein marokkanischer Staatsangehöriger für diese Position geeignet ist.
  • Die Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit und berufliche Integration in Form eines Visums erteilt, das dem jeweiligen international Arbeitsvertrag beigefügt ist.

Als Arbeitgeber müssen Sie diese Schritte im Namen Ihrer Angestellten durchführen. Geben Sie ihnen anschließend die Dokumente, damit sie ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.

Marokko hat einige grundlegende Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums sowie spezifische Anforderungen, die je nach Visumtyp variieren, der kurzfristige Arbeitstätigkeiten in Marokko erlaubt. Die Anforderungen variieren auch je nach Grund der Reise Ihres Mitarbeiters und der Dauer seines Aufenthalts. Zu den Unterlagen, die jeder Bewerber vorlegen muss, gehören:

  • Antragsformular
  • Reisepass und Fotokopien des Reisepasses
  • 2 Passbilder
  • Bezahlte Visagebühr

Die Mitarbeiter müssen außerdem ihr Führungszeugnis der Polizeibehörden ihres Wohnsitzlandes sowie ein ärztliches Attest über ihren Gesundheitszustand vorlegen. Das Bildungsministerium beglaubigt außerdem Kopien des Arbeitsvertrags, die der Bewerbung beizufügen sind. Nach der Einreise in das Land mit einem Langzeitvisum müssen Ihre Mitarbeiter innerhalb von 3 Monaten bei der örtlichen Polizeistation eine Aufenthaltskarte beantragen.

Bewerbungsprozess

Mitarbeiter müssen ein Arbeitsvisum für Marokko bei einer diplomatischen Vertretung in ihrem Land beantragen. Jedes Land und jede Repräsentanz hat leicht unterschiedliche Antragsverfahren, aber die allgemeinen Schritte umfassen:

  • Einen Termin im marokkanischen Konsulat oder der Botschaft vereinbaren.
  • Ausfüllen des Visum-Bewerbungsformulars.
  • Die benötigten Dokumente zusammentragen.
  • Alle Dokumente sind bei der Botschaft oder dem Konsulat einzureichen.
  • Die Visagebühr bezahlen.
  • Ich warte darauf, dass das Visum bearbeitet wird.
  • Erhalt des Visums.

Falls der Mitarbeiter keine örtliche Botschaft oder kein Konsulat hat, muss er prüfen, ob die marokkanische Regierung die Visaanträge über eine andere diplomatische Vertretung oder Agentur abwickeln kann. Lautet die Antwort weiterhin Nein, können sich die Arbeitnehmer direkt an das marokkanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit wenden. Sobald das Visum genehmigt ist, kann der Mitarbeiter es am Flughafen abholen.

Weitere wichtige Überlegungen

Ausländern ist es nicht gestattet, in Marokko Arbeitsplätze zu besetzen, die von einem Einheimischen besetzt werden können. Die meisten international Mitarbeiter müssen über hochqualifizierte Kenntnisse verfügen, die in Marokko nicht üblich sind, wie beispielsweise das Beherrschen einer weiteren Sprache oder eine spezielle Ausbildung. Möglicherweise müssen Sie Stellen ausschreiben und andere Kandidaten interviewen, um nachzuweisen, dass Sie keinen marokkanischen Staatsbürger finden konnten, der für die Stelle geeignet ist.

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