Wenn Sie im Inland geschäftlichen Erfolg haben, können Sie darüber nachdenken, Ihr Unternehmen in ein anderes Land zu expandieren. Dieses Vorhaben kann Ihnen eine bedeutendere Präsenz verschaffen und zu einem größeren Erfolg führen. Diese Aufgabe allein anzugehen, kann jedoch ebenso herausfordernd wie lohnend sein.
Bei G-P machen wir international Expansion möglich. Unser Team aus Personal- und Rechtsexperten sowie unsere Verbindungen zu über 180 Ländern ermöglichen es uns, Ihr Unternehmen überall dorthin zu bringen, wo Sie es für richtig halten.
Unser Employer of Record Modell beginnt damit, dass wir Ihre Mitarbeiter über unsere Tochtergesellschaft einstellen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Compliance-Arbeitsverträgen, der Einrichtung von Lohn- und Steuerprozessen und bieten Ihnen attraktive Zusatzleistungen für Ihre Mitarbeiter.
Da Ihre Mitarbeiter über unser Unternehmen angestellt werden, übertragen Sie uns sämtliche damit verbundenen rechtlichen Risiken. Unsere Anwälte wissen, was zu tun ist, um die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten, aber wir sind bereit, uns mit rechtlichen Problemen auseinanderzusetzen, falls diese auftreten sollten.
Wenn wir uns um all die komplizierten Details kümmern, haben Sie mehr Zeit, sich auf Ihre Geschäftsziele zu konzentrieren und den unternehmensweiten Erfolg zu fördern. Werfen Sie einen Blick auf unser Wissen über Papua-Neuguinea und wie wir Ihre globale Expansion unterstützen werden.
Stellenangebote in Papua-Neuguinea
Papua-Neuguinea ist ein kleines Land in Ozeanien, das in den letzten Jahren die Entwicklung vorangetrieben hat. Mit dem Bestreben, die Infrastruktur auszubauen und international Investitionsmöglichkeiten zu schaffen, bietet das Land vielversprechende Perspektiven für international Unternehmer.
Landwirtschaft und Fischerei bilden den größten Teil der Wirtschaft, und es gibt ein Wachstum im Mineralienabbau und im Energiesektor. Das berufliche Umfeld unterliegt dem Beschäftigungsgesetz von 1978. Seit dem Inkrafttreten dieser Gesetze wurden nur sehr wenige Änderungen vorgenommen. Dank einheitlicher Gesetze und einfacher Investitionsmöglichkeiten ist ein Start im Land für neue Arbeitgeber aus aller Welt möglich.
Arbeitsverträge in Papua-Neuguinea
Nach den Arbeitsgesetzen von Papua-Neuguinea können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Auch wenn ein Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden kann, müssen die im Vertrag genannten Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Wenn der Arbeitsvertrag schriftlich ist, müssen Sie zwei Ausfertigungen machen – eine für Ihre Unterlagen und eine für den Mitarbeiter.
Arbeitsverträge können für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit gelten und müssen alle wichtigen Beschäftigungsinformationen enthalten. Diese Informationen umfassen folgende Details:
- Die Namen beider Parteien
- Arbeitsort
- Beschäftigungsdauer
- Löhne und Zahlungsmethode
- Art der durchgeführten Arbeiten
Arbeitszeiten in Papua-Neuguinea
Die reguläre Arbeitswoche beträgt 44 Stunden, mit acht Stunden pro Tag unter der Woche und vier Stunden am Samstag. Als Überstunden gelten alle Stunden, die acht Stunden pro Tag oder 44 Stunden pro Woche überschreiten. Die übliche Überstundenvergütung beträgt das Eineinhalbfache des regulären Stundensatzes, an Sonntagen gilt der doppelte Stundensatz.
Ein Mitarbeiter darf nicht mehr als 12 Stunden pro Tag arbeiten, Überstunden eingeschlossen. Arbeitnehmern ohne Schichtdienst wird eine 24-stündige Ruhezeit pro Woche gewährt. Diese Ruhezeit ist üblicherweise der Sonntag, aber Sie können in Ihrem Vertrag einen anderen Tag festlegen.
Arbeitgeber können Überstunden während der Woche anordnen, wenn dies notwendig ist, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Benötigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der an einem Sonntag oder Feiertag arbeitet, müssen beide Parteien den Bedingungen zustimmen.
Urlaub in Papua-Neuguinea
In Papua-Neuguinea gibt es 9 gesetzliche Feiertage:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Geburtstag der Königin
- Nationaler Gedenktag
- Nationaler Bußtag
- Unabhängigkeitstag
- Weihnachtstag
- Zweiter Weihnachtstag
Alle Angestellten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an gesetzlichen Feiertagen. Wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, müssen sie den doppelten Lohn ihres regulären Stundensatzes erhalten.
Urlaubstage in Papua-Neuguinea
Alle Mitarbeiter erhalten 14 Tage bezahlten Urlaub für jedes Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer können diese Urlaubstage bis zu vier Jahre lang ansammeln, sofern sie eine entsprechende Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber treffen.
Die Arbeitnehmer sollten ihre Urlaubsvergütung in einer Summe vor Antritt ihres Urlaubs erhalten.
Krankheitsurlaub in Papua-Neuguinea
Hat ein Mitarbeiter sechs Monate oder länger gearbeitet, hat er Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitnehmer erhalten sechs Tage Urlaub pro Jahr, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen. Sie können außerdem bis zu 18 Tage ungenutzten Erholungsurlaub ansammeln.
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Papua-Neuguinea
Weibliche Angestellte müssen eine bestimmte Zeit im Unternehmen beschäftigt sein, um Anspruch auf Mutterschutzurlaub zu haben. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die innerhalb 12 Monats 108 Tage Dienst leisten oder innerhalb von sechs Monaten 90 Tage Dienst leisten.
Frauen haben Anspruch auf Mutterschutzurlaub vor der Entbindung, wenn ein Krankenhausaufenthalt von einem Arzt angeordnet wurde. Nach der Entbindung erhalten Frauen sechs Wochen unbezahlten Urlaub. Wenn eine Frau im Zusammenhang mit der Entbindung erkrankt, erhält sie vier zusätzliche Wochen.
Krankenversicherung in Papua-Neuguinea
Das Land verfügt über ein umfassendes öffentliches Gesundheitssystem, das auf dem im 2011 eingeführten Nationalen Gesundheitsplan basiert. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihren Angestellten eine Krankenversicherung anzubieten, es besteht jedoch die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Ein Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, es als Teil eines persönlichen Leistungspakets anzubieten.
Zusatzleistungen für Papua-Neuguinea
Das Arbeitsrecht sieht keine vorgeschriebenen Bonuszahlungen vor, legt aber die Rahmenbedingungen für zusätzliche Leistungen fest.
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Lebensmittelrationen bereitzustellen. Entscheidet er sich jedoch dafür, müssen die Lebensmittel genießbar und von guter Qualität sein, wie in der Rationstabelle beschrieben. Wenn der Arbeitgeber beschließt, seinen Mitarbeitern Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen, kann er diese nicht zurücknehmen.
Kündigung/Abfindung in Papua-Neuguinea
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber können einen Vertrag jederzeit mit angemessener Kündigungsfrist beenden. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber. Die Kündigungsfristen sind wie folgt:
- Eine Kündigungsfrist von einem Tag für weniger als vier Wochen Dienstzeit
- Eine Woche Vorlaufzeit für einen Servicezeitraum zwischen vier Wochen und einem Jahr.
- Zwei Wochen Kündigungsfrist für eine Dienstzeit zwischen einem und fünf Jahren
- Vier Wochen Kündigungsfrist bei fünf oder mehr Dienstjahren
Kündigt ein Arbeitnehmer oder Mitarbeiter seinen Vertrag fristlos, muss er dem anderen Vertragspartner das zahlen, was der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist verdient hätte. Eine Benachrichtigung ist bei Vertragsverletzungen oder anderen Umständen, einschließlich:, nicht erforderlich.
- Vorsätzlicher Gesetzesverstoß.
- Betrug begehen.
- Regelmäßige Vernachlässigung der Pflichten.
- Eine Haftstrafe von mehr als einer Woche.
- Häufiges ungenehmigtes Fernbleiben.
Arbeitnehmer können aufgrund ihres Jahresurlaubsstatus zum Zeitpunkt der Kündigung Anspruch auf Abfindung haben.
Steuern zahlen in Papua-Neuguinea
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer vom Gehalt ihrer Angestellten einzubehalten. Die Steuersätze steigen mit dem Jahreseinkommen. Einige Arbeitnehmer sind möglicherweise auch zur Zahlung von Pflichtbeiträgen an den Nationalen Pensionsfonds verpflichtet.
Warum G-P
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