Als Mitglied der Europäischen Union (EU) ist Rumänien ein hervorragender Standort für Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit nach Europa ausdehnen möchten. Während der Gesellschaftsvertragsprozess des Landes relativ unkompliziert ist, müssen Sie sich dennoch um den Einstellungsprozess kümmern, die Lohnabrechnung einrichten und die Abfindung und die Sozialleistungen festlegen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen, die Sie für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Rumänien benötigen.
Steuerregeln in Rumänien
In Rumänien werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge auf Gehälter mit 47.25% wie folgt berechnet:
- 25% Sozialversicherungsbeitrag (CAS), zu tragen vom Mitarbeiter.
- 10% soziale Krankenversicherung (CASS), getragen vom Mitarbeiter.
- 10% Steuer auf das Einkommen aus Löhnen, zu tragen vom Arbeitnehmer.
- 2.25% des Beitrags zur rumänischen Arbeitsversicherung (CAM), der vom Arbeitgeber getragen wird.
Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in Rumänien
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Lohnbuchhaltung in Rumänien einzurichten. Da jedes Unternehmen anders ist, ist es ratsam, jede Möglichkeit sorgfältig abzuwägen, um die beste Lösung für Ihr Unternehmen oder Ihre Branche zu finden. Dazu gehören:
- Intern: Größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement in Rumänien können ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung über ihre Tochtergesellschaft abwickeln, indem sie zusätzliche Teammitglieder einstellen, die sich um Personalangelegenheiten und die Lohn- und Gehaltsabrechnung kümmern. Diese Option ist die teuerste und zeitaufwändigste.
- Lohnabrechnungsunternehmen in Rumänien: Unternehmen können ihre Lohnabrechnung auch an ein lokales Lohnabrechnungsunternehmen in Rumänien auslagern. Bei dieser Option bleiben Sie weiterhin für etwaige Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften haftbar.
- Zusammenarbeit mit einem Employer of Record: Der einfachste Weg, eine rumänische Lohn- und Gehaltsabrechnung durchzuführen und die Vorschriften einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Wie man eine Lohnbuchhaltung in Rumänien einrichtet
Bevor Sie Ihre eigene rumänische Lohnbuchhaltung einrichten, müssen Sie eine Tochtergesellschaft gründen. Dazu benötigen Sie Stammkapital, ein Management, einen eingetragenen Firmensitz, Vermögenswerte, ein rumänisches Bankkonto sowie die Namen der Geschäftsführer und Aktionäre. Alle Unternehmen müssen sich beim nationalen Handelsregisteramt und der Gewerkschaftskammer des Landes registrieren lassen.
Wenn Sie sich jedoch für eine Tochtergesellschaft wie G-P entscheiden, können Sie die Einrichtung der Gesellschaft überspringen und sofort mit der Einstellung von Mitarbeitern beginnen.
Anspruch/Kündigungsbedingungen
Arbeitgeber in Rumänien können eine Probezeit von höchstens 90 Kalendertagen für leitende Positionen und höchstens 120 Kalendertagen für Managementpositionen vorschreiben. Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag grundsätzlich von beiden Parteien mit einfacher schriftlicher Mitteilung ohne Kündigungsfrist beendet werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist bei der Entlassung eines Mitarbeiters in der Regel ein strenges Verfahren einzuhalten. Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Verfahren müssen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von mindestens 20 Arbeitstagen einhalten.
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