Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen global zu skalieren, ist eines der wichtigsten Dinge, die Sie benötigen, ein Team von qualifizierten Mitarbeitern. Mitarbeiter Ihrer Muttergesellschaft sowie neue Mitarbeiter aus aller Welt benötigen für die meisten Länder – einschließlich Rumänien – Visa und Arbeitsgenehmigungen.

Arten von Arbeitsvisa in Rumänien

Rumänien ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), daher sind die Gesetze bezüglich Arbeitsvisa und -genehmigungen denen anderer Länder der EU ähnlich. Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten benötigen keine Arbeitserlaubnis für Rumänien, ebenso wenig Bürger der Schweiz und anderer Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zu diesen Ländern gehören Norwegen, Island und Liechtenstein.

Allerdings benötigen alle potenziellen Mitarbeiter, die nicht aus einem dieser Länder stammen, eine Arbeitserlaubnis. Es gibt verschiedene Arten von Genehmigungen für Drittstaatsangehörige in Rumänien, darunter Genehmigungen für:

  • Festangestellte
  • Auszubildende
  • Saisonarbeiter
  • Grenzgänger
  • Hochqualifizierte Arbeitskräfte
  • Eingesetzte Arbeitskräfte
  • IT-Fachkräfte
  • Au-pair-Arbeiter

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Rumänien

In Rumänien benötigen Drittstaatsangehörige einen lokalen Arbeitgeber, der sie sponsert und in ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragt. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die Stelle nicht von rumänischen Staatsbürgern, Staatsbürgern von EU-/EWR-Mitgliedstaaten oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Rumänien besetzt werden kann. Zu den weiteren Bedingungen gehört, dass der potenzielle Mitarbeiter Folgendes erfüllen muss:

  • Alle Anforderungen des Arbeitgebers für die Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen erfüllt werden.
  • Haben Sie ein sauberes Führungszeugnis.
  • Legen Sie ein ärztliches Attest vor, das ihre Fähigkeit zur Ausführung der für die Stelle erforderlichen Aufgaben bestätigt.
  • Sie fallen unter die jährliche Quote für Drittstaatsangehörige, denen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.

Die Mitarbeiter müssen außerdem ein Langzeitvisum beantragen. Zusammen mit dem Bewerbungsformular sollten Bewerber verschiedene Dokumente bereithalten, darunter:

  • Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber eingeholt
  • Einen Unterbringungsnachweis für Rumänien
  • Einen gültigen Reisepass
  • 2 Aktuelle Identifizierungsfotos
  • Nachweis für eine Krankenversicherung, die für die Dauer des Besuchs gültig ist
  • Polizeiliches Führungszeugnis oder Leumundsprüfung des Wonsitzlandes des Mitarbeiters
  • Nachweis für ausreichende Finanzmittel zur Deckung der Kosten während des Besuchs
  • Ein Flugticket oder ein Nachweis für anderweitige Reisebuchungen

Bewerbungsprozess

Drittstaatsangehörige benötigen sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Langzeitvisum, um legal in Rumänien leben und arbeiten zu können. Hier sind die notwendigen Schritte, um diese Dokumente zu erhalten:

  • Der Arbeitgeber muss die Arbeitserlaubnis im Namen des zukünftigen Mitarbeiters beantragen, alle relevanten Unterlagen beim Generalinspektorat für Einwanderung (IGI) einreichen und die entsprechenden Gebühren entrichten.
  • Das IGI wird die Anfrage innerhalb von 30 Tagen beantworten, entweder indem es eine Entscheidung mitteilt oder weitere Informationen zur Überprüfung anfordert. Falls eine zusätzliche Überprüfung erforderlich ist, kann sich der Prozess um bis zu 15 Tage verlängern.
  • Sobald das IGI die Bewerbung genehmigt, wird dem potenziellen Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  • Der Mitarbeiter muss dann ein Langzeitvisum erlangen, indem er den entsprechenden Antrag bei den diplomatischen Vertretungen und Konsularstellen Rumäniens stellt. Der Mitarbeiter hat ein Zeitfenster von 60 Tagen nach Erhalt seiner Arbeitserlaubnis für die Beantragung.

Weitere wichtige Überlegungen

Wenn ein Mitarbeiter die im Rahmen seines Langzeitvisums erteile Aufenthaltserlaubnis verlängern möchte, kann er dies bei der IGI beantragen. Er muss den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf seines Visums stellen. Seine Arbeitserlaubnis kann gleichzeitig erneuert werden.

In Rumänien können die meisten Arbeitsgenehmigungen um bis zu ein Jahr verlängert werden. Hochqualifizierte Mitarbeiter können unter Umständen für eine Verlängerung um 2 Jahre in Frage kommen.

Einige Mitarbeiter reisen möglicherweise mit Familienangehörigen. Jedes Familienmitglied benötigt ein eigenes Langzeitvisum sowie eine eigene Arbeitserlaubnis, wenn es in Rumänien einer Beschäftigung nachgehen möchte.

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