Vergütung und Sozialleistungen sind für eine erfolgreiche Expansion nach Spanien von entscheidender Bedeutung. Ein wettbewerbsfähiges und den Compliance-Vorgaben entsprechendes Vergütungspaket hilft Ihnen dabei, die besten Talente zu gewinnen, die Sie für einen starken Start und schnelles Wachstum benötigen. Die Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen kann zu hohen Geldstrafen und rechtlichen Problemen führen.

Entschädigungsgesetze in Spanien

Stand 2025 beträgt der nationale Mindestlohn in Spanien (Salario mínimo interprofesional oder SMI) 1,182 EUR pro Monat. Wichtig zu beachten ist, dass diese Berechnung auf der Grundlage von 14 Zahlungen pro Jahr erfolgt – 12 monatlichen Zahlungen zuzüglich zweier zusätzlicher Zahlungen, typischerweise im Juli und Dezember. 

Die gesamte jährliche Mindestvergütung eines Mitarbeiters darf nicht weniger als 16,548 EUR betragen. In Tarifverträgen sind häufig höhere Mindestlöhne für bestimmte Branchen oder Funktionen festgelegt.

Arbeitszeiten in Spanien

Die Standardarbeitswoche in Spanien beträgt 40 Stunden. Überstunden sind auf 80 Stunden pro Jahr begrenzt, sofern im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist. Für Überstunden müssen die Arbeitnehmer entweder mit einer Zahlung in Höhe ihres regulären Stundenlohns oder mit gleichwertigen bezahlten arbeitsfreien Zeiten entschädigt werden.

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Gesetzliche Leistungen für Mitarbeiter in Spanien

Arbeitgeber in Spanien müssen eine Reihe gesetzlicher Leistungen anbieten, die im Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) und den Sozialversicherungsbestimmungen vorgeschrieben sind.

Spaniens Sozialversicherung

Die Anmeldung zum spanischen Sozialversicherungssystem (Tesorería General de la Seguridad Social) ist für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Mit den Beiträgen werden Krankenversicherung, Renten, Genesungsurlaub, Elternurlaub und Arbeitslosengeld finanziert. Zum Stichtag 2025 betragen die Beitragssätze:

  • Arbeitgeberbeitrag: Ungefähr 29.9% der Vergütungsbasis eines Mitarbeiters. Dies umfasst allgemeine Eventualitäten, Arbeitslosigkeit, berufliche Weiterbildung und den Lohngarantiefonds (FOGASA).

  • Mitarbeiterbeitrag: Ungefähr 6.4% der Vergütungsbasis eines Mitarbeiters. Dies umfasst gängige Eventualitäten, Arbeitslosigkeit und berufliche Weiterbildung.

Jahresurlaub in Spanien

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub, was 22 Arbeitstagen entspricht. Dieser Betrag kann nicht durch eine Zahlung ersetzt werden, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Tarifverträge können diesen Mindestanspruch erhöhen, indem sie zusätzliche bezahlte arbeitsfreie Zeiten oder Urlaubszulagen anbieten.

Feiertage in Spanien

In Spanien gibt es eine Kombination aus nationalen, regionalen und lokalen Feiertagen, die sich auf insgesamt etwa 14 bezahlte Urlaubstage pro Jahr belaufen.

Geburts- und Pflegeurlaub in Spanien

Die Gewährung gleicher Zeit für frischgebackene Eltern sorgt für ein Gleichgewicht zwischen Berufs- und Familienleben und trägt somit zu einer insgesamt positiven Arbeitszufriedenheit bei. Das Konzept der getrennten Elternzeit existiert in Spanien nicht mehr. Er wurde durch den Geburts- und Betreuungsurlaub (permiso por nacimiento y cuidado de menor) ersetzt, der beiden Elternteilen gleiche Rechte nach spanischem Arbeitsrecht einräumt. 

Jedem Elternteil stehen 16 Wochen Urlaub bei 100% Lohnfortzahlung zu, die der Sozialversicherung unterliegen. Die ersten sechs Wochen müssen unmittelbar nach der Geburt des Kindes genommen werden. Die verbleibenden 10 Wochen können flexibel in Vollzeit oder Teilzeit genutzt werden, bis das Kind 12 Monate alt ist. So wird die Einbindung der Eltern gewährleistet, ohne die Berufstätigkeit zu beeinträchtigen.

Krankurlaub in Spanien

Im Falle einer vorübergehenden Krankheit oder Verletzung (Incapacidad temporal) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Genesungsurlaub als Teil der spanischen Arbeitnehmerleistungen. Die Zahlung ist wie folgt strukturiert:

  • Tage 1–3: Unbezahlt, sofern im Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.

  • Tage 4–15: Wird vom Arbeitgeber mit 60% der Grundvergütung des Mitarbeiters bezahlt.

  • Tage 16–20: Wird von der Sozialversicherung mit 60% der Grundvergütung bezahlt.

  • Ab Tag 21 : Bezahlt durch die Sozialversicherung mit 75% der Grundvergütung.

Weitere gesetzliche Urlaubsansprüche in Spanien

Den Mitarbeitern steht außerdem bezahlter Urlaub für bestimmte Lebensereignisse zu, wie zum Beispiel 15 Kalendertage für die Heirat und Urlaub im Trauerfall.

Wie G-P Ihnen bei der Einhaltung der spanischen Urlaubsbestimmungen hilft

Als Ihr spanischer Arbeitgeber (Employer of Record) übernimmt G-P die Verwaltung aller gesetzlichen Urlaubsansprüche, einschließlich Jahresurlaub, Feiertage, Elternurlaub und Erholungsurlaub für Ihr Team. Unsere Lösung hilft Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und gewährleistet eine genaue Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Budgetplanung in allen Regionen Spaniens. Darüber hinaus bietet Ihnen G-P Gia™ sofortige, von Experten geprüfte Beratung zu Personalfragen und Compliance für komplexe Urlaubsszenarien. Egal, ob Sie einen Employer of Record benötigen, um Mitarbeiter in einem neuen Land schnell einzustellen, oder einfach nur eine vertrauenswürdige Personalberatung wünschen – G-P ist für Sie da.

Zusätzliche und marktübliche Mitarbeiterleistungen in Spanien

Um auf dem spanischen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, bieten Unternehmen häufig Zusatzleistungen an, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Allerdings müssen Arbeitgeber bei der Gewährung dieser zusätzlichen Vergünstigungen die Lohn- und Gehaltsabrechnungsvorschriften sowie die Steuervorschriften einhalten. Diese Regeln sind in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt.

Ein attraktives Zusatzleistungspaket kann die Mitarbeitermotivation steigern, die Mitarbeiterbindung erhöhen und Ihre offenen Stellen attraktiver machen. Übliche Zusatzleistungen sind:

  • Private Krankenversicherung

  • Essensgutscheine

  • Vom Unternehmen gestelltes Mobiltelefon und/oder Laptop

  • Transportkostenzuschüsse oder Firmenwagen

  • Private Rentenpläne

  • Lebens- und/oder Unfallversicherung

  • Kinderbetreuungsgutscheine (ticket guardería)

  • Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Schulung

Wie Sie Ihr Mitarbeiter-Benefit-Programm in Spanien gestalten

Die rechtlichen Anforderungen und Marktstandards sind von Land zu Land unterschiedlich, aber Sie können diese grundlegenden Schritte befolgen, um Ihr Mitarbeiter-Benefit-Programm in Spanien aufzubauen.

1. Legen Sie Ihre Ziele und Ihr Budget fest

Wenn Sie den Umfang und die Ziele Ihres Vergütungsprogramms frühzeitig festlegen, schaffen Sie eine Grundlage, die mit Ihrem Unternehmen mitwachsen kann. Prüfen Sie Ihre Ressourcen und besprechen Sie die Wachstumsziele Ihres Unternehmens in Spanien. Wenn beispielsweise die Mitarbeiterbindung Priorität hat, könnten Sie ein umfangreicheres Paket an Zusatzleistungen anbieten.

2. Recherchieren Sie die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter

Eine Bedarfsanalyse kann Ihnen helfen zu verstehen, was die Mitarbeiter vor Ort am meisten schätzen. Analysieren Sie die Vorteile, die andere Unternehmen in Ihrer Branche und Region bieten, um einen wettbewerbsfähigen Plan zu entwickeln, der den Erwartungen des Marktes entspricht.

3. Erstellen Sie Ihren Mitarbeiterleistungsplan

Nutzen Sie Ihre Forschungsergebnisse, um ein Programm zu entwickeln, das die Erwartungen der Mitarbeiter mit Ihrem Budget in Einklang bringt. Vergessen Sie bei der Kostenkalkulation nicht, Verwaltungskosten, Mitarbeiterbeiträge und etwaige Kostensenkungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Überlegungen zur Abfindung und Vorteile unabhängiger Auftragnehmer in Spanien

Die Beauftragung von unabhängigen Auftragnehmern in Spanien erfordert einen anderen Ansatz hinsichtlich Abfindung und Leistungen. Diese Art von Arbeitnehmer ist selbstständig und hat andere gesetzliche Ansprüche.

Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Unabhängige Auftragnehmer in Spanien (autónomos) haben keinen Anspruch auf gesetzliche Mitarbeiterleistungen wie bezahlter Urlaub, Abfindung oder Arbeitslosenschutz.

  • Vergütung und Bedingungen müssen in einem Dienstleistungsvertrag klar definiert sein.

  • Auftragnehmer sind für ihre eigenen Steuererklärungen und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich und müssen bei der spanischen Steuerbehörde und dem spanischen Social registriert sein.

  • Die falsche Einstufung von Arbeitnehmern als Auftragnehmer (falsos autónomos) kann rechtliche und finanzielle Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geldstrafen und der Haftung für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge.

G-P Contractor™ minimiert die Risiken beider Beauftragung und Bezahlung von Auftragnehmern. Unser Auftragnehmerangebot verfügt über eine KI-gestützte Klassifizierungs-Engine, um die Mitarbeitereinführung und die Einhaltung spanischer Vorschriften sicherzustellen. So können Sie beruhigt Ihr Team weltweit ausbauen, ohne kostspielige Überraschungen. Es analysiert Verträge sofort, kennzeichnet Risiken und gibt Ihnen präzise Empfehlungen.

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Ein Fehler bei der Berechnung von Überstunden oder der Verwaltung von Sozialleistungen kann zu erheblichen Problemen mit den Aufsichtsbehörden führen.

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