Wenn Sie Ihr Geschäft nach Belarus ausdehnen, erhalten Sie Zugang zu qualifizierten Belegschaft und einem strategischen Standort in Europa. Die Einrichtung einer regelkonformen Gehaltsabrechnung erfordert jedoch ein tiefes Verständnis der landesspezifischen Steuer- und Arbeitsvorschriften. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb unerlässlich.

G-P vereinfacht die globale Expansion. Als Ihr eingetragener Arbeitgeber ( Employer of Record , EOR) in Weißrusslandverwalten wir die Komplexität der Gehaltsabrechnung vor Ort und der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, sodass Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Lohn- und Steuervorschriften in Belarus

Arbeitgeber in Belarus sind für die Einbehaltung von Steuern und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Namen ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Sämtliche Zahlungen und Lohnabrechnungen müssen in der Landeswährung, dem belarussischen Rubel (BYN), erfolgen.

Persönliche Einkommensteuer

Arbeitgeber müssen Lohnsteuer von den Gehältern ihrer Angestellten einbehalten. Seit 2025 gilt in Belarus ein einheitlicher Lohnsteuersatz von 13% für die meisten Einkommensarten, einschließlich Gehälter.

Beiträge zur sozialen Sicherheit

In Belarus bietet ein robustes Sozialversicherungssystem Leistungen für Renten, Krankheit und Mutterschutzurlaub. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter müssen Beiträge zum Staatlichen Sozialschutzfonds (SPF) leisten.

Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, ungefähr 34% zur Bruttovergütung eines Mitarbeiters beizutragen:

  • 28% für Erwerbsunfähigkeits-, Alters- und Hinterbliebenenrenten.
  • 6% für die Sozialversicherung, die Krankengeld und Mutterschaftsgeld abdeckt.

Mitarbeiter zahlen außerdem 1% ihrer Bruttovergütung in das Sozialversicherungssystem ein.

obligatorische Unfallversicherung

Zusätzlich zu den SPF-Beiträgenmüssen Arbeitgeber zwischen 0.1% und 1.0% der Lohnsumme für Leistungen bei Arbeitsunfällen beitragen, wobei der genaue Satz von der Branche und dem Risikoprofil des Unternehmens abhängt.

Wichtige Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Belarus

Lohnabrechnungszyklus und Zahlung

Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch von Belarus müssen Vergütungen mindestens zweimal im Monat gezahlt werden. Die spezifischen Gehaltstermine sollten im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt werden.

Gehaltsabrechnungen und Berichterstattung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, jedem Mitarbeiter bei jeder Vergütungszahlung eine detaillierte Gehaltsabrechnung (равтетатататататор) auszustellen. In diesem Dokument müssen die Bruttovergütung, alle Abzüge (Steuern, Sozialversicherung) und der endgültige gezahlte Nettobetrag aufgeführt sein. Arbeitgeber müssen außerdem den Finanzämtern und dem Sozialschutzfonds regelmäßig Berichte vorlegen.

Kündigung und Abfindung

Arbeitsverträge müssen die Kündigungsbedingungen enthalten. Das belarussische Arbeitsrecht sieht eine Probezeit von bis zu 3 Monaten vor. In Fällen einer Kündigung aufgrund einer Entlassung oder Liquidation des Unternehmens haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf eine Abfindungszahlung, die mindestens dem Durchschnittsverdienst von 3 entspricht.

Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Belarus

Unternehmen, die nach Belarus expandieren, ziehen im Allgemeinen 3 -Gehaltsabrechnungsoptionen in Betracht:

  • Interne Gehaltsabrechnung: Ein großes Unternehmen mit einem langfristigen Engagement in Belarus kann eine interne Gehaltsabrechnung einrichten. Dieser Ansatz erfordert die Einstellung von spezialisierten Mitarbeitern mit Fachkenntnissen in den lokalen Vorschriften und einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
  • Lokales Unternehmen für Gehaltsabrechnung vor Ort: Das Outsourcing an ein lokales Unternehmen kann Gehaltsabrechnungen durchführen. Ihr Unternehmen bleibt jedoch rechtlich für die gesamte Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, einschließlich aller Fehler des Anbieters.
  • G-P: Partnerschaft mit einem globales Employer of Record als ob G-P die umfassendste Lösung ist. Wir kümmern uns um alle Aspekte der Gehaltsabrechnung, Steuern und Compliance in Belarus, übernehmen die damit verbundenen Risiken und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter korrekt und pünktlich bezahlt werden.

Vereinfachen Sie die Gehaltsabrechnung in Belarus mit G-P

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Belarus kann Wochen oder Monate dauern, bevor Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung legal durchführen können. Mit der Employer-of-Record-Lösung von G-Pumgehen Sie diesen langwierigen Prozess. Wir stellen Ihre Mitarbeiter in Ihrem Namen über unsere Compliance-Niederlassung vor Ortein, sodass Sie innerhalb weniger Tage mit dem Betrieb beginnen können, während wir die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie alle Personalangelegenheiten übernehmen.

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