Mit einer breiten Palette an Branchen und einer wachsenden Wirtschaft ist Belarus ein hervorragendes Ziel für die Geschäftsausweitung.

Wenn Ihr Unternehmen plant, nach Belarus zu expandieren, müssen Sie ein talentiertes Team von Mitarbeitern zusammenstellen. Bevor sie jedoch im Land mit der Arbeit beginnen können, müssen Sie sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Visa und Genehmigungen verfügen, um dies legal tun zu können.

Arten von Arbeitsvisa in Belarus

Staatsangehörige anderer Länder, die nach Belarus einreisen möchten, können dies nach Erhalt des entsprechenden Visums tun. Zu den Visatypen im Land gehören:

  • Transitvisum Typ B
  • Visum Typ C für Kurzzeitbesuche bis zu 90 Tagen
  • Visum Typ D für Langzeitaufenthalte

Einige Mitarbeiter benötigen möglicherweise ein Visum vom Typ C für geschäftliche Zwecke während der Expansion Ihres Unternehmens nach Belarus. Diese Visa decken Kurzaufenthalte für Geschäftstreffen, Konferenzen, Schulungen und mehr ab. Arbeitnehmer, die beabsichtigen, sich langfristig in Belarus zu beschäftigen, benötigen ein Visum vom Typ D.

Internationale Mitarbeiter benötigen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Belarus eine Arbeitserlaubnis, es sei denn, ihre Tätigkeit ist in der Liste der unbeschränkten Berufskategorien der Regierung aufgeführt. Diese Genehmigung ist offiziell als „Spezialarbeitserlaubnis in der Republik Belarus“ bekannt. Für ausgenommene Kategorien von Arbeitnehmern, die keine Arbeitserlaubnis benötigen, zu denen Einwohner des Technologieparks, Staatsangehörige der EAWU und internationale Arbeitnehmer gehören, die Gewinner von Wettbewerben auf dem Gebiet ihrer beruflichen Tätigkeit sind, ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet, das zuständige Staatsangehörigkeits- und Migrationsamt innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss oder Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Nicht-Staatsangehörigen zu benachrichtigen.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Belarus

Um ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Belarus zu erhalten, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Ein ausgefülltes Visum-Bewerbungsformular
  • Ein Passfoto, das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde
  • Ein Reisepass mit Foto, mindestens 2 leeren Seiten und einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen nach der geplanten Ausreise des Antragstellers aus Belarus.
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Eine beglaubigte Kopie der Arbeitserlaubnis des Bewerbers
  • Zahlungsnachweis für die Visagebühr
  • Kopien von Unternehmensdokumenten, die die staatliche Registrierung der lokalen Niederlassung bestätigen
  • Arbeitsvertrag
  • Ein Garantieschreiben

Bewerbungsprozess

In Weißrussland ist es Sache des Arbeitgebers, den Bewerbungsprozess für eine Arbeitserlaubnis einzuleiten. Der Arbeitgeber sollte den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie des Reisepasses des potenziellen Mitarbeiters und dem Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr an die interne Abteilung senden.

Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis beträgt ungefähr 5 Wochen. Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis können zukünftige Arbeitnehmer ein Visum zur Einreise nach Belarus beantragen. Eine Arbeitserlaubnis in Belarus wird in der Regel für 1 Jahr ausgestellt. Hochqualifizierte Mitarbeiter haben jedoch möglicherweise Anspruch auf eine Lizenz mit einer Gültigkeit von 2 Jahren.

Weitere wichtige Überlegungen

Belarus ist zwar ein europäisches Land, Unternehmen sollten jedoch beachten, dass es derzeit kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist. Daher gelten die Arbeitsvisumbestimmungen des Landes für die Mehrheit der Staatsangehörigen anderer Länder, einschließlich derjenigen, die Bürger von Ländern innerhalb der EU sind. Allerdings hat Belarus mit bestimmten Ländern – darunter der Russischen Föderation, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien – Sonderabkommen geschlossen, die es Bürgern ermöglichen, ohne Arbeitserlaubnis im Land zu arbeiten.

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