Plant Ihr Unternehmen, die Geschäftstätigkeit in Belgien auszuweiten? Belgien ist ein bevorzugter Standort für internationale Geschäfte, was zum Teil auf die produktive Belegschaft des Landes zurückzuführen ist.

Wenn Sie jedoch planen, Mitarbeiter ins Ausland zu verlagern oder neue Mitarbeiter einzustellen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Teammitglieder Ihres Unternehmens über die entsprechenden Visa und Genehmigungen verfügen, um dort legal zu arbeiten.

Arten von Arbeitsvisa in Belgien

Um internationalArbeitskräfte in Belgien zu beschäftigen, müssen Unternehmen in der Regel eine Arbeitserlaubnis für die betreffende Person beantragen.

Seit 2019 hat Belgien das Einheitsgenehmigungsverfahren eingeführt, das den Prozess vereinfacht und die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in einem einzigen Dokument 1 zusammenfasst, das im Rahmen eines einzigen Antragsverfahrens ausgestellt wird.

Wird die Genehmigung erteilt, erhält der Mitarbeiter eine Erlaubnis, die es ihm erlaubt, sich länger als 90 Tage in Belgien aufzuhalten und dort zu arbeiten. Für kürzere Zeiträume kann eine separate Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.

Voraussetzungen für den Erhalt eines belgischen Arbeitsvisums

Belgien ist Mitglied der Europäischen Union (EU), was bedeutet, dass Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten dort ohne Arbeitserlaubnis arbeiten dürfen. Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind ebenfalls ausgenommen. Alle anderen benötigen eine Genehmigung.

Es obliegt dem Arbeitgeber, eine einheitliche Arbeitserlaubnis für international Arbeitnehmer zu beantragen.

Um die Genehmigung zu erhalten, müssen die Mitarbeiter im Rahmen des Antragsverfahrens folgende Dokumente vorlegen:

  • Ein gültiger Reisepass sowie eine Kopie jeder Seite
  • Nachweis der Unterkunft in Belgien
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Eine polizeiliche Leumundsprüfung
  • Ein ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Krankenversicherungsschutz

Die Ausländerbehörde behält sich das Recht vor, während der Prüfung des Antrags zusätzliche Informationen und Dokumente vom Arbeitgeber und vom Antragsteller anzufordern.

Bewerbungsprozess

Internationale Mitarbeiter benötigen für ihren Aufenthalt und ihre Tätigkeit in Belgien sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Visum, das nun im Rahmen des einheitlichen Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens (Single Permit Antrag) vereinheitlicht wurde. Es obliegt dem Arbeitgeber, die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Zuvor müssen die Unternehmen jedoch nachweisen, dass es keine belgischen Staatsangehörigen gibt, die auf Arbeitssuche sind und für die Stelle in Frage kommen. Anschließend kann der Bewerbungsprozess beginnen. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  • Der Arbeitgeber reicht eine Arbeitserlaubnis-Bewerbung bei den Einwanderungsbehörden in Belgien ein.
  • Nach der Genehmigung benachrichtigen die Behörden den Arbeitgeber, den Mitarbeiter und die belgische Botschaft im Wohnsitzland des potenziellen Mitarbeiters über die Genehmigung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
  • Der Mitarbeiter begibt sich zur belgischen Botschaft in seinem Heimatland, um ein Aufenthaltsvisum zu beantragen.
  • Nach Erhalt des Visums und der Genehmigung darf der Mitarbeiter nach Belgien reisen.
  • In Belgien meldet der Mitarbeiter seine Ankunft bei den zuständigen Behörden an und lässt seine Wohnadresse erfassen.
  • Der Mitarbeiter reicht eine Bewerbung für einen Personalausweis ein.
  • Der Mitarbeiter nimmt den Ausweis entgegen und gibt seine Fingerabdrücke ab.

Nach Abschluss dieser Schritte kann der Mitarbeiter seine Tätigkeit für Ihr Unternehmen in Belgien aufnehmen. Nach einer Beschäftigung im Rahmen einer Einzelerlaubnis oder Arbeitserlaubnis und einem 10-jährigen Zeitraum rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Belgien können Arbeitnehmer unter Umständen eine „Unbegrenzte Einzelerlaubnis“ beantragen. Diese Genehmigung gewährt uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und kann direkt vom Mitarbeiter beantragt werden.

Weitere wichtige Überlegungen

Um eine Arbeitserlaubnis für einen international Mitarbeiter zu beantragen, muss Ihr Unternehmen in Belgien registriert und eingetragen sein. Wenn Ihr Unternehmen keine bestehende Tochtergesellschaft in Belgien hat, können Sie diese Anforderung erfüllen, indem Sie mit einem globalen Employer of Record wie G-P zusammenarbeiten.

Entdecken Sie, wie G-P Ihnen bei der Verwaltung Ihrer globalen Teams helfen kann.

Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft abzubauen, Chancen eröffnen. Für alle, überall und Unternehmen dabei zu helfen, das Potenzial ihrer Belegschaft voll auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und stellen sicher, dass alles, von der Einstellung über die Einarbeitung bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo auf der Welt sie sich befinden.

Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere globale Beschäftigungsplattform Ihnen helfen kann, Ihr Team auf der ganzen Welt auszubauen.

Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
Für weitere Anfragen zu unserer globalen Beschäftigungsplattform kontaktieren Sie uns noch heute.