Um mit der Einstellung von Mitarbeitern in Dänemark zu beginnen, könnten Sie erwägen, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Auch wenn die Gesetze für Tochtergesellschaften auf den ersten Blick einfach zu verstehen scheinen, ist der Zeit- und Investitionsaufwand für die Gründung einer Tochtergesellschaft möglicherweise nicht die beste Option für Ihr wachsendes Unternehmen. Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie eine dänische Tochtergesellschaft gründen und welche alternativen Möglichkeiten es gibt, Ihr Geschäft auszubauen.
Wie man eine dänische Tochtergesellschaft gründet
In Dänemark gibt es 2 Hauptunternehmensoptionen: Aktieselskab (A/S) oder Anpartsselskab (ApS). A/S ähnelt einem Unternehmen mit beschränkter Haftung, während ApS das Äquivalent einer privaten, haftungsbeschränkten Gesellschaft ist. Beide lassen sich relativ schnell einrichten. Die meisten Unternehmen entscheiden sich jedoch für die Einrichtung eines ApS.
Die Entscheidung zwischen den 2 Optionen hängt von der Größe Ihres Unternehmens und Ihrem erwarteten Aktivitätsniveau in Dänemark ab. Ein Unternehmen kann sich für A/S entscheiden, wenn es möchte, dass die Tochtergesellschaft an der Kopenhagener Börse notiert wird. Die Einrichtung eines solchen Unternehmens erfordert mehr Zeit und Ressourcen.
Kleine und mittelgroße Unternehmen entscheiden sich in der Regel für ApS. Dabei handelt es sich in der Regel um Tochtergesellschaften für multinationale Unternehmen.
Damit ein dänisches Unternehmen gültig ist, muss es bei der dänischen Handels- und Unternehmensagentur registriert sein. Für die Eröffnung einer Tochtergesellschaft sind einige notwendige Schritte erforderlich, wie zum Beispiel:
- Die Satzung muss bei der dänischen Handels- und Gesellschaftsbehörde eingereicht werden; sie enthält Angaben zum gezeichneten Kapital.
- Die Ermittlung des Beitrags jedes Aktionärs sollte angegeben werden.
- Unternehmen müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.
- Investoren müssen einen Antrag auf Anmeldung der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung stellen.
Außerdem ist es obligatorisch, ein Bankkonto zu eröffnen und ein Gehaltskonto einzurichten.
Dänisches Nebenrecht
Die Gesetze für dänische Tochtergesellschaften unterscheiden sich je nachdem, für welche Art von Unternehmen Sie sich entscheiden.
A/S-Unternehmen müssen mindestens DKK 500,000 investieren. Der Investor muss nicht das gesamte eingetragene Aktienkapital einzahlen, das eingezahlte Kapital muss jedoch mindestens 25% des eingetragenen Aktienkapitals betragen. Die Haftung jedes Anlegers ist auf den Wert der von ihm erworbenen Aktien beschränkt.
Das Gesetz schreibt vor, dass A/S-Unternehmen ein 2-stufiges Aufsichtssystem einsetzen müssen, das aus einem Verwaltungsrat und einem Vorstand besteht. Im Vorstand müssen mindestens 3 Personen vertreten sein, und im Vorstand muss 1 Person – in der Regel der CEO – sitzen. Die Regisseure müssen nicht in Dänemark wohnen.
ApS-Unternehmen müssen mindestens DKK 40,000 investieren und unterliegen den gleichen Investitionsregeln wie A/S-Unternehmen. Wenn Sie sich für diese Option einer dänischen Tochtergesellschaft entscheiden, benötigen Sie nur einen einzigen Gesellschafter beliebiger Nationalität. Darüber hinaus können ApS-Unternehmen je nach Bedarf ein 1- oder 2-stufiges System nutzen.
Sowohl A/S- als auch ApS-Unternehmen müssen Jahresabschlüsse vorlegen.
Vorteile der Gründung einer dänischen Tochtergesellschaft
Ein Vorteil ist, dass es einfacher ist, in Dänemark eine Tochtergesellschaft zu gründen als in anderen Ländern. Weitere Vorteile sind:
- Unternehmen können sich online gründen und innerhalb weniger Stunden den Betrieb aufnehmen.
- Die Geschäftsleitung stellt keine Wohnsitzpflicht.
- Sie können Aktionärs- und Aufsichtsratssitzungen elektronisch abhalten.
- Sie benötigen keine notariellen Urkunden.
- Die Sprachanforderungen sind flexibel.
- Sie können Dividenden auch zwischenzeitlich ausschütten.
- Das dänische Unternehmensrecht entspricht der aktuellen EU-Gesetzgebung.
- Es herrschen günstige steuerliche Rahmenbedingungen.
Weitere wichtige Überlegungen
Während des dänischen Tochtergesellschaftseinrichtungsprozesses benötigen Sie eine digitale Signatur, die als NemID bezeichnet wird. Diese Signatur ermöglicht es Mitarbeitern des Unternehmens, sich elektronisch zu registrieren. Sie benötigen außerdem eine Arbeiterversicherung sowie ein Bankkonto, auf dem Sie Ihr Anlagekapital einzahlen können.
Bevor Sie Ihr Unternehmen selbst registrieren, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie auch einen erheblichen Zeitaufwand und ein beträchtliches Budget für die Reisen zwischen Dänemark und Dänemark während des Registrierungsprozesses benötigen. Durch die Zusammenarbeit mit G-P können Sie unnötige Reisen und Kosten vermeiden.
Erschließen Sie neue Märkte mit G-P — es sind keine neuen Unternehmen erforderlich.
Besiegen Sie die Konkurrenz und erschließen Sie neue Märkte innerhalb von Minuten, nicht Monaten, mit G-P. Wir haben unser branchenführendes TEAM von HUMAN RESOURCES- und Rechtsexperten in der Region mit unserer #1 Global Growth Platform™ kombiniert, um Ihnen zu helfen, regelkonforme Mitarbeiter in 180+ Ländern einzustellen, sodass Sie keine lokalen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen müssen.
Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um mehr darüber zu erfahren, wie wir den globalen Wachstumsprozess optimieren können.