Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Dänemark ist im Vergleich zu anderen Ländern ein relativ schneller und einfacher Prozess. Bewerber müssen jedoch noch immer eine lange Liste von Anforderungen erfüllen, und Arbeitgeber müssen alle Schritte zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Dänemark kennen. Da das Land so viele Anforderungen stellt, kann sich die Beantragung eines Arbeitsvisums hinziehen.
Arten von Arbeitsvisa in Dänemark
Bürger nordischer Länder wie Finnland, Island, Norwegen und Schweden benötigen keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, da sie einfach ins Land einreisen können. Allerdings müssen sie sich weiterhin direkt an den Bürgerservice der örtlichen Gemeinde wenden, um eine Personenstandsnummer (CPR-Nummer) zu erhalten. Wenn Familienmitglieder nordische Staatsbürger sind, können sie genauso einfach nach Dänemark kommen. Familienmitglieder, die nicht aus einem nordischen Land, der EU oder dem EWR stammen, müssen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen ebenfalls kein Visum, um in Dänemark zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Sie müssen jedoch weiterhin die Einwanderungsbestimmungen des dänischen Einwanderungsdienstes und der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration erfüllen. Innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Einreise nach Dänemark müssen sie eine Registrierungsbescheinigung beantragen, ein Dokument, das das Recht auf Aufenthalt in Dänemark als EU-Bürger bescheinigt. Alle anderen Staatsbürger müssen ein Visum beantragen, das ihnen einen Aufenthalt im Land für 90 Tage gestattet. Wer länger bleiben und arbeiten möchte, benötigt dazu eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Obwohl es viele verschiedene Arbeitsvisa gibt, gehören zu den 3 das Fast-Track-Programm, das Pay Limit-Programm und die Positivliste. Diese Optionen sind die umfassendsten und beinhalten auch entsprechende Visatypen wie Forschungsvisa, Visa mit Gehaltsobergrenze und mehr.
Voraussetzungen für den Erhalt eines dänischen Arbeitsvisums
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, EWR-Staaten und der Schweiz müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Dokumente für den Bewerbungsprozess vorlegen.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören unter anderem folgende:
- Nachweis über die bezahlte Visagebühr
- Kopie aller Passseiten, einschließlich leerer Seiten sowie Vorder- und Rückseite
- Vollmacht des Antragstellers
- Arbeitsvertrag oder Stellenangebot mit Angaben zu Vergütung, Stellenbeschreibung und Anstellungsbedingungen
- Erklärung, dass die Stellenanzeige mindestens 2 Wochen lang auf Jobnet und EURES veröffentlicht wurde (falls zutreffend).
- Dokumentation des Bildungshintergrunds (falls zutreffend)
Je nach Art der beantragten Arbeitserlaubnis kann eine von den örtlichen Behörden festgelegte Mindestvergütung gelten.
Bewerbungsprozess
Die Mitarbeiter werden den Antrag auf ein dänisches Arbeitsvisum voraussichtlich online stellen. Sie können damit beginnen, eine Fallbestellnummer zu erstellen und das Visum auszuwählen, das am besten zu ihrer Arbeitssituation passt. Bestimmte Visaarten müssen vollständig vom Arbeitgeber mittels einer Vollmacht eingereicht werden. Nach der Erstellung einer Fallbestellnummer (Case Order-ID) ist die Visagebühr noch im selben Jahr zu entrichten.
Reichen Sie anschließend die oben genannten erforderlichen Dokumente sowie das Arbeitsvisum-Antragsformular ein. Es gibt 2 gängige Formen — die AR1 online und die AR6 online. Das AR1 ist ein elektronisches Formular, das sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgefüllt wird. Das Formular AR6 wird ausschließlich vom Arbeitgeber ausgefüllt, der über die Vollmacht verfügt. Innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Bewerbung müssen die Mitarbeiter ihre biometrischen Daten und ein Foto aufnehmen lassen. Wird der Antrag persönlich bei einer international diplomatischen Vertretung eingereicht, mit der Dänemark ein Vertretungsabkommen hat, muss die betreffende Person ein Foto ihres Gesichts vorlegen und einen gültigen Ausweis vorzeigen. Wird ihr später eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, müssen ihre biometrischen Daten nach der Einreise nach Dänemark erfasst werden.
Der Mitarbeiter erhält das Ergebnis seiner Bewerbung innerhalb von 1-3 Monaten. Einige Arten von Arbeitsvisa, wie beispielsweise das Fast-Track-Visum, benötigen jedoch nur etwa 30 bis 60 Tage.
Weitere wichtige Überlegungen
Manche Mitarbeiter wünschen sich, dass ihre Familie, Ehegatte oder ihr Partner zu ihnen nach Dänemark kommt. Sie können einen Antrag auf Familienzusammenführung über Familien- und Ehegattenvisa stellen. Die normale Bearbeitungszeit für eine Aufenthaltserlaubnis für ein Familienmitglied, das einen Mitarbeiter begleitet, beträgt 2 Monate. Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit für Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Familienzusammenführung beträgt 7 Monate. Es kann eine Bearbeitungsgebühr der Regierung anfallen; diese kann auf der Website der Regierung eingesehen werden.
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