Frankreichs zentrale Lage in Europa und die starke Wirtschaft machen es zu einem attraktiven Ort, um Ihr Team aufzubauen. Aber bevor Sie Ihre erste Einstellung vornehmen, müssen Sie die Gehaltsabrechnung in Frankreich einrichten. Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung beinhaltet die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die Anwendung strenger Berichtspflichten und die Einhaltung der sich ändernden Vorschriften — all dies erhöht den Verwaltungsaufwand und das Risiko, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden.

Anstatt das alleine zu bewältigen, hat G-P eine Lösung für all Ihre Beschäftigungsbedürfnisse. Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungsdiensten in Frankreich. 

Wie man die Lohnbuchhaltung in Frankreich einrichtet

Die Nutzung von Lohnabrechnungsdiensten in Frankreich hilft Ihnen, die lokalen Vorschriften einzuhalten. Aber bevor Sie Ihre Team-Mitglieder einstellen und bezahlen können, benötigen Sie eine legale Präsenz im Land, was in der Regel die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich bedeutet. 

Bevor Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen, müssen Sie sie bei der Sozialversicherung anmelden, indem Sie eine déclaration préalable à l'embauche (DPAE) bei der französischen Sozialversicherungsbehörde einreichen. Arbeitgeber müssen sich auch bei dem obligatorischen Zusatz-Pensionsfonds (AGIRC-ARRCO) für alle Mitarbeiter des privaten Sektors registrieren. Die meisten Tarifverträge (CBAs) verlangen von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter in einen Vorsorgefonds für Lebens- und Invalidenversicherung aufzunehmen. 

Der nächste Schritt besteht darin, Informationen von jedem Teammitglied zu sammeln, um die Gehaltsabrechnung zu verarbeiten, einschließlich:

  • Französische Sozialversicherungsnummer (numéro d'Inscription au répertoire oder NIR)

  • Bankverbindung (relevé d'Identité bancaire, kurz RIB)

  • Relevante personenbezogene Daten für den Arbeitsvertrag, wie vollständiger Name, Adresse und Kontaktdaten

Eine einfachere Alternative ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P. Wir wickeln die Gehaltsabrechnung mit einer Genauigkeit von 99% ab, sodass Ihr Team immer pünktlich bezahlt wird. Bei uns müssen Sie keine lokale Niederlassung gründen oder sich um die Lohnbuchhaltung kümmern. Wir gewährleisten die vollständige Einhaltung aller Lohn- und Gehaltsabrechnungs- sowie Beschäftigungsverpflichtungen.

Lohnsteuern und Sozialversicherung in Frankreich

Die Gehaltsabrechnung in Frankreich beinhaltet Einkommenssteuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber von der Vergütung des Mitarbeiters einbehält. 

Frankreich, persönliche Einkommensteuer (Lohnsteuerabzugsverfahren)

Frankreich verwendet ein Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnsteuerabzugsverfahren) -System, bekannt als prélèvement à la source (PAS). 

Der Steuersatz ist progressiv, aber komplex. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gesamteinkommen des Haushalts geteilt durch die Anzahl der „Teile“ oder dem Familienquotienten

  • Ein einzelner Erwachsener ist ein Teil

  • Ein Ehepaar besteht aus zwei Teilen

  • Die ersten beiden Kinder sind 0.5 Teile jeweils

  • Jedes weitere Kind ist ein Teil

Lohnsteuerabzugsverfahren wird anhand des steuerpflichtigen Nettogehalts berechnet, nicht anhand des Bruttogehalts. Dieser Betrag ist niedriger als die Bruttovergütung, da er keine obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter beinhaltet.

Frankreichs jährliche Einkommensteuerklassen für 2025 sind:

  • Bis zu EUR 11,294: 0%

  • EUR 11,295–28,797: 11%

  • EUR 28,798–82,341: 30%

  • EUR 82,342–177,106: 41%

  • Über EUR 177,106: 45%

Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich

Arbeitgeber und Mitarbeiter zahlen zum französischen Sozialversicherungssystem bei. Diese Beiträge umfassen Gesundheitsversorgung, Familienleistungen, Altersvorsorge, Arbeitslosengeld und mehr. Die Tarife variieren je nach Vergütung, Branche und CBAs.

  • Arbeitgeberbeitrag in Frankreich: Das sind 25—45% der Bruttovergütung des Mitarbeiters. Dazu gehören Zahlungen für staatlich finanzierte Gesundheitsversorgung, eine staatliche Grundrente und obligatorische ergänzende Rentensysteme (retraite complémentaire), Arbeitslosengeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Familienleistungen sowie eine Invaliditäts- und Todesfallversicherung (prévoyance). Je nach Tarifvertrag und Mitarbeiterkategorie müssen Arbeitgeber möglicherweise auch Beiträge zu Zusatzsystemen wie Vorsorgekassen leisten.

  • Arbeitnehmerbeiträge in Frankreich: Das sind 20—23% der Bruttovergütung des Mitarbeiters. Die Mitarbeiter müssen auch allgemeine Sozialbeiträge (Contribution sociale généralisée oder CSG) und Beiträge zur Rückzahlung von Sozialschulden (Contribution au remboursement de la dette sociale oder CRDS) zahlen. Arbeitgeber behalten zusätzlich zu den Mitarbeiter-Sozialversicherungsbeiträgen die CSG- und CRDS-Beiträge der Mitarbeiter ein.

Andere Unternehmenssteuern in Frankreich

Unternehmen zahlen eine Standard-Körperschaftsteuer von 25% und eine Mehrwertsteuer (VAT) von 20%, obwohl für bestimmte Waren und Dienstleistungen reduzierte Mehrwertsteuersätze gelten.

Grundlagen der Lohnbuchhaltung in Frankreich

  • Zahlungshäufigkeit: Die Vergütungen werden monatlich ausgezahlt. Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter jeden Monat eine detaillierte Gehaltsabrechnung (Bulletin de Paie) aushändigen. 

  • Eine 13-Monatsvergütung: Obwohl nicht obligatorisch, ist dies häufig im Tarifvertrag vorgesehen. Die Zahlung erfolgt üblicherweise am Ende des Jahres.

  • Anforderungen an die Gehaltsabrechnung: Die Gehaltsabrechnungen müssen detaillierte Informationen wie Arbeitgeber- und Mitarbeiterdaten, Berufsbezeichnung, den entsprechenden Tarifvertrags-Referenzcode, die Bruttovergütung, eine detaillierte Aufschlüsselung aller Sozialversicherungs- und Steuerabzüge, die zu zahlende Nettovergütung und den aufgelaufenen Jahresurlaub enthalten. 

  • Berichterstattung und Fristen: Arbeitgeber müssen einen monatlichen elektronischen Bericht erstellen, den sogenannten déclaration sociale nominative (DSN). Dieser Bericht erfasst Lohn-, Steuer- und Beitragsdaten und wird den zuständigen Behörden übermittelt.

Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Frankreich

Unternehmen, die nach Frankreich expandieren, haben drei Hauptoptionen für die Verwaltung der Gehaltsabrechnung:

  • Interne Gehaltsabrechnung: Ein Unternehmen mit einer eingetragenen Tochtergesellschaft in Frankreich und einem großen HUMAN RESOURCES-TEAM kann die Gehaltsabrechnung intern verwalten. Aber das bedeutet, Mitarbeiter mit Fachkenntnissen im französischen Arbeits- und Steuerrecht einzustellen, und das ist in der Regel am besten für große Organisationen geeignet, die viel Zeit, Geld und Ressourcen in ein engagiertes internes Team investieren können. 

  • Arbeiten Sie mit einem Employer of Record zusammen: Wenn Sie mit einem Employer of Record wie G-P zusammenarbeiten, können Sie die Gehaltsabrechnung in Frankreich verwalten, ohne eine lokale Einheit einzurichten. Als Employer of Record für Frankreich kümmert sich G-P um alle Aspekte der Lohn- und Steuerabrechnung, sodass Ihr Unternehmen die Vorschriften vollständig erfüllt.

  • Verwenden Sie G-P Contractor™: Obwohl unabhängige Auftragnehmer nicht Teil der Gehaltsabrechnung sind, verlassen sich einige Unternehmen bei speziellen Projekten auf diesen Mitarbeitertyp. Mit G-P Contractor können Sie Auftragnehmer in 190 Ländern und in der Währung Ihrer Wahl beauftragen und bezahlen, indem Sie eine digitale Geldbörse, Banküberweisung oder virtuelle Karte verwenden.

Bezahlung unabhängiger Auftragnehmer in Frankreich

Unabhängige Auftragnehmer in Frankreich sind für die Registrierung beim Finanzamt und dem Sozialversicherungssystem verantwortlich. Sie stellen Rechnungen für ihre Dienstleistungen aus, reichen ihre eigenen Einkommensteuererklärungen ein und zahlen ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge.

Wenn Sie unabhängige Auftragnehmer (Travailleurs indépendants) in Frankreich beauftragen, denken Sie daran, dass sie selbstständig sind und völlig unabhängig von der Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter sind. 

Sie müssen eine gesetzliche "-Wachsamkeitspflicht " (obligat de vigilance) für alle Serviceverträge über EUR 5,000 (ohne Mehrwertsteuer) erfüllen. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, stellen Sie sicher, dass das Unternehmen des Auftragnehmers registriert ist und die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf dem neuesten Stand sind. 

Anspruch- und Kündigungsbedingungen in Frankreich

Die Kündigung in Frankreich unterliegt strengen Arbeitsgesetzen zum Schutz der Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen einen triftigen Kündigungsgrund haben, der auf persönlichen Gründen (wie Leistung oder Fehlverhalten) oder wirtschaftlichen Gründen beruhen kann.

Arbeitgeber müssen ein formelles Verfahren einhalten, einschließlich einer Vorbesprechung und einer schriftlichen Kündigungsmitteilung. 

Probezeiten erleichtern beiden Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aber selbst während der Probezeit müssen Arbeitgeber Mindestkündigungsfristen einhalten, und die Mitarbeiter sind vor unfairer oder diskriminierender Kündigung geschützt. 

Die Kündigungsfristen hängen von der Rolle des Mitarbeiters, seiner Beschäftigungsdauer und allen geltenden Tarifverträgen (CBA) ab. Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens acht Monaten erhalten eine Abfindung, außer in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens. Die Abfindung wird anhand des höheren der folgenden Werte berechnet:

  • Die durchschnittliche Monatsvergütung der letzten 12 Monate, oder

  • Ein Drittel der Vergütung der letzten drei Monate (einschließlich Boni, anteilig)

Die gesetzliche Mindestabfindung ist:

  • Ein Viertel der Monatsvergütung pro Dienstjahr für die ersten 10 Jahre

  • Ein Drittel der Monatsvergütung pro Dienstjahr nach 10 Jahren, es sei denn, der Tarifvertrag sieht einen höheren Betrag vor

Lassen Sie G-P Ihre Gehaltsabrechnung in Frankreich verwalten

G-P ist das von allen führenden Branchenanalysten mit #1 bewertete Employer of Record. Wir verwalten den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus, einschließlich der Gehaltsabrechnung, für Ihre Teams in Ländern über 180. Holen Sie sich eine pünktliche,fehlerfreie Gehaltsabrechnung mit flexiblen Zahlungsoptionen und fügen Sie ganz einfach Boni, Provisionen und Ausnahmen mit nur wenigen Klicks hinzu. 

G-P Employer of Record ist der bevorzugte Partner für führende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-, Professional Employer Organization- und Payroll-Plattformen. Bringen Sie Ihre Personaldaten an einem Ort zusammen, um bestehende Arbeitsabläufe beizubehalten und gleichzeitig konsistente und genaue Daten in Ihren integrierten Systemen zu gewährleisten.

Buchen Sie eine Demo, um mehr über unsere globalen Beschäftigungsprodukte und Employer of Record-Lösungen in Frankreich zu erfahren.