Auf dem komplexen Arbeitsmarkt Frankreichs zu navigieren, ist eine große Herausforderung für Unternehmen, die expandieren und gleichzeitig die lokalen Gesetze Compliance gewährleisten wollen. A France Employer of Record (EOR) bietet eine optimierte Lösung, die es Ihnen ermöglicht, Mitarbeiter in Frankreich einzustellen, ohne eine lokale juristische Person zu gründen.

Die Nutzung von SaaS-EOR-Diensten kann den Einstellungsprozess erheblich vereinfachen, da sie umfassende Unterstützung bei der Geschäftserweiterung bieten. Ein Employer of Record fungiert als legaler Arbeitgeber und verwaltet die Gehaltsabrechnung, die französischen Leistungen an Arbeitnehmer, Steuern und die HUMAN RESOURCES Compliance, während Sie die tägliche Arbeit Ihres Mitarbeiters leiten.

Als Experte für französische Employer of Record kümmert sich G-P Employer of Record um die Gehaltsabrechnung, bewährte Verfahren für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen und andere Verwaltungsdienstleistungen. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Einstellung und Anstellung in Französisch von einem Team engagierter Experten abgewickelt wird. G-P bietet die Ressourcen, die Unternehmen benötigen, um schnell globale Talente in Ländern über 180einzustellen.

Vereinfachen Sie die Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich bei einem Employer of Record

Durch die Partnerschaft mit einem Employer of Record stellen Sie die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze sicher und profitieren von fachkundiger Beratung, sodass Sie Ihr Geschäft nahtlos ausbauen können. Ein Employer of Record hilft mit:

  1. Arbeiten Sie mit einem globalen Beschäftigungsexperten zusammen. Wählen Sie einen Employer of Record, wie G-P EOR, mit fundiertem Fachwissen vor Ort in Frankreich. Sie werden Ihnen als Führer durch die lokale Rechtslandschaft dienen.

  2. Finden Sie Ihren idealen Bewerber. Sie finden das beste Talent für Ihre Bedürfnisse und der Employer of Record kümmert sich um den Rest des Einstellungsprozesses.

  3. Generieren Sie einen gesetzeskonformen Arbeitsvertrag. Ihr Employer of Record entwirft einen lokal gültigen Vertrag, der alle verbindlichen Bedingungen des französischen Arbeitsrechts widerspiegelt, einschließlich Vergütung, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen.

  4. Nehmen Sie Ihr Team an und verwalten Sie es. Der Employer of Record verwaltet alle Aspekte des Beschäftigungszyklus. Dazu gehört die Registrierung des Mitarbeiters bei den französischen Steuerbehörden und dem Sozialversicherungssystem, der Gehaltsabrechnung in Frankreich und der Verwaltung der Leistungen.

Sehen Sie sich an, wie ein Employer of Record funktioniert

Arbeitsverträge in Frankreich

Obwohl nicht immer verpflichtend, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag eine starke Empfehlung und eine übliche Geschäftspraxis in Frankreich. Der Vertrag muss auf Französisch verfasst sein und alle Beschäftigungsbedingungen klar und deutlich angeben, einschließlich Vergütung, Pflichten, Arbeitszeiten und Probezeit. Alle Gehalts- und Vergütungszahlen müssen in Euro (EUR) angegeben werden.

Ein Employer of Record in Frankreich entwirft lokal konforme Arbeitsverträge, die alle verbindlichen Bedingungen der französischen Arbeitsgesetze widerspiegeln. Diese Bedingungen beinhalten Vergütung, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den lokalen Vorschriften entspricht.

Arbeitszeiten in Frankreich

Ein registrierter Arbeitgeber in Frankreich kümmert sich um die Einhaltung des Arbeitsrechts in Bezug auf Feiertage, Urlaub, Krankheit und Elternurlaub. Sie kümmern sich um das Urlaubsgeld, berechnen und verfolgen den Urlaub, verwalten Krankenstandsbescheinigungen und Leistungen und stellen sicher, dass die Dauer des Mutterschafts- und Partnerurlaubs eingehalten wird, einschließlich des Kündigungsschutzes. Diese Verwaltungsaufsicht hilft Unternehmen, Strafen zu vermeiden und stellt die Ansprüche der Mitarbeiter sicher.

Die Standardarbeitswoche in Frankreich beträgt 35 Stunden. Alle darüber hinaus geleisteten Arbeitsstunden gelten als Überstunden. Das Gesetz begrenzt die Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche, wobei der Wochendurchschnitt 44 Stunden über 12 aufeinanderfolgende Wochen nicht überschreiten darf.

Überstunden werden mit einer Gehaltserhöhung oder entsprechender Ruhezeit vergütet:

  • 25% Erhöhung für die ersten 8 Überstundenstunden (von der 36bis zur 43Stunde).

  • 50% Steigerung für jede weitere Stunde.

Für bestimmte autonome Mitarbeiter, insbesondere Manager (Kader), kann eine jährliche Pauschaltarifvereinbarung (forfait jours) vereinbart werden, sofern dies von dem geltenden Tarifvertrag genehmigt wird. Diese Regelung beinhaltet oft zusätzliche Urlaubstage, die als RTT (Réduction du Temps de Travail) bezeichnet werden, um die über die 35-Stunden-Norm hinaus geleisteten Arbeitsstunden auszugleichen.

Gesetzliche Feiertage in Frankreich

Frankreich kennt 11 nationale Feiertage. Während der 1. Mai (Tag der Arbeit) der einzige obligatorische bezahlte Feiertag ist, wird den Mitarbeitern in der Praxis ein bezahlter Urlaubstag für alle gewährt.

  • Neujahrstag (Januar 1)

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit (Mai 1)

  • Tag des Sieges im Zweiten Weltkrieg (Mai 8)

  • Himmelfahrtstag

  • Pfingstmontag

  • Nationalfeiertag Frankreichs (Juli 14)

  • Mariä Himmelfahrt (August 15)

  • Allerheiligen (November 1)

  • Waffenstillstandstag (November 11)

  • Weihnachtstag (Dezember 25)

Hinweis: Karfreitag ist nur in der Region Elsass-Mosel ein gesetzlicher Feiertag.

Urlaubstage in Frankreich

Mitarbeiter in Frankreich haben Anspruch auf mindestens 5 Wochen (25 Arbeitstage) bezahlten Urlaub pro Jahr. Das Urlaubsgeld eines Mitarbeiters wird mit der für ihn günstigsten Methode berechnet: entweder 10% seiner gesamten Bruttovergütung im Bezugszeitraum (die „Regel des Zehnten“) oder die Vergütung, die er verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte (die „Regel der Vergütungsfortzahlung“).

Frankreich Genesungsurlaub

Wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten kann, muss er seinem Arbeitgeber innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest vorlegen. Während des Krankheitsurlaubs haben Mitarbeiter nach einer Wartezeit von 3-Tagen Anspruch auf Tagesgeld von der Sozialversicherung. Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters und dem geltenden Tarifvertrag ist der Arbeitgeber oft verpflichtet, diese Zulagen aufzustocken, um einen Teil oder die gesamte Vergütung des Arbeitnehmers aufrechtzuerhalten.

Elternurlaub in Frankreich

Frankreich bietet umfassenden Schutz und Urlaub für frischgebackene Eltern. Mitarbeiter sind während der Schwangerschaft, im Mutterschutzurlaub und in den 10 Wochen nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz vor Kündigung geschützt.

Mutterschutzurlaub in Frankreich (Congé Maternité):

  • Für ein erstes oder zweites Kind: 16 Wochen (6 pränatal, 10 postnatal).

  • Bei einem dritten oder weiteren Kind: 26 Wochen (8 pränatal, 18 postnatal).

  • Der Mutterschaftsurlaub wird bei Mehrlingsgeburten verlängert.

  • Während des Urlaubs zahlt die Sozialversicherung ein Tagesgeld, das auf 102 EUR begrenzt ist.84 pro Tag (Stand Januar 1, 2025). Viele CBAs verlangen von Arbeitgebern, diese Zulage aufzustocken.

Partnerurlaub in Frankreich (Congé de paternité et d'accueil de l'enfant):

  • 3 Geburtstage, vom Arbeitgeber bezahlt, sofort nach der Geburt zu nehmen.

  • 25 zusätzliche Kalendertage (32 für Mehrlingsgeburten), bezahlt von der Sozialversicherung. Dies beinhaltet eine obligatorische 4-tägige Frist, die unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub genommen wird, sowie eine flexible 21-tägige Frist, die später genommen werden kann.

Krankenversicherung in Frankreich

Frankreichs Gesundheitssystem wird von der staatlichen Krankenversicherung (Sécurité sociale) finanziert. Alle Bewohner leisten ihren Beitrag über Lohnabzüge. Während das staatliche System einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten abdeckt, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine zusätzliche private Krankenversicherung (mutuelle) abzuschließen, um den Rest für alle Arbeitnehmer abzudecken.

Wie ein französischer Employer of Record Unternehmen mit Krankenversicherungen unterstützt

Ein Employer of Record verwaltet die Anmeldung sowohl für das französische staatliche Sozialversicherungssystem als auch für eine konforme Zusatzkrankenversicherung und stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter ihre vollen Ansprüche erhalten.

Kündigung und Abfindung in Frankreich

Die Kündigung eines Mitarbeiters in Frankreich ist ein stark regulierter und komplexer Prozess, der einen legitimen und schwerwiegenden Grund erfordert (cause réelle et sérieuse).

  • Probezeit in Frankreich: Eine Probezeit (2 Monate für Stundenarbeiter, 3 für Techniker, 4 für Manager) ermöglicht ein vereinfachtes Kündigungsverfahren.

  • Kündigungsgründe in Frankreich: Kündigungen unbefristeter Verträge müssen aus persönlichen Gründen (z. B. Fehlverhalten, schlechte Leistung) oder aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Umstrukturierung) erfolgen.

  • Abfindungszahlung in Frankreich: Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 8 haben Anspruch auf eine gesetzliche Abfindungszahlung. Das Minimum wird berechnet als ¼ einer Monatsvergütung pro Dienstjahr für die ersten 10 Jahre und 1/3 einer Monatsvergütung für die Folgejahre. Tarifverträge sehen oft großzügigere Bedingungen vor.

  • Gegenseitiges Einvernehmen in Frankreich (Rupture Conventionnelle): Dadurch können Arbeitgeber und Mitarbeiter einvernehmlich vereinbaren, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das Verfahren dauert mindestens 6-8 Wochen und erfordert eine Abfindung, die mindestens dem gesetzlichen Minimum entspricht.

Vereinfachung des Austrittsprozesses in Frankreich mit einem Employer of Record

Die komplexen Kündigungsverfahren Frankreichs zu meistern, ist ein erhebliches Risiko für ausländische Unternehmen, insbesondere wenn sie mit den französischen Arbeitsgesetzen nicht vertraut sind. Das KI-gestützte Employer of Record von G-P bietet fachkundige Beratung und verwaltet den Prozess, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und rechtliche Herausforderungen zu mindern.

Lohn- und Lohnsteuern in Frankreich

Ein Employer of Record in Frankreich verwaltet die Lohn - und Gehaltssteuern, indem er die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer über die Sozialversicherung abwickelt. Sie stellen auch die Einhaltung des progressiven Einkommensteuersystems Frankreichs sicher. Der Employer of Record verwaltet Mitarbeiter- und Arbeitgeberbeiträge.

Frankreich verwendet ein Lohnsteuerabzugsverfahren (PAYE), bei dem die Einkommensteuer direkt von den Vergütungen der Mitarbeiter einbehalten wird. Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls abgezogen.

Einkommenssteuer in Frankreich: Progressive Steuerklassen gelten für Einwohner. Die Einkommensteuersätze 2024 (gültig in 2025) sind:

  • Bis zu EUR 11,294: 0%

  • EUR 11,295 – EUR 28,797: 11%

  • EUR 28,798 – EUR 82,341: 30%

  • EUR 82,342 – EUR 177,106: 41%

  • Über EUR 177,106: 45%

Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich: Diese sind erheblich und werden zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter aufgeteilt. Die Arbeitgeberbeiträge können ungefähr 45% der Bruttovergütung betragen, während die Mitarbeiterbeiträge etwa 22% betragen.

Die obligatorische Sozialversicherung in Frankreich umfasst:

  • Sozialversicherung (URSSAF)

  • Arbeitslosigkeit (verwaltet von France Travail)

  • Pensionsplan (einschließlich der Auswirkungen der 2023 -Reform, die das Renteneintrittsalter schrittweise auf 64 anhebt)

  • Lebens- und Invaliditätsversicherung (Vorsorge)

  • Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle)

Die Wahl des richtigen Employer of Record in Frankreich

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines Employer of Record in Frankreich die folgenden Schlüsselfaktoren, um eine gesetzeskonforme und effiziente Globale Expansion sicherzustellen:

  • Compliance-Expertise: Der Employer of Record sollte über fundierte Kenntnisse des französischen Arbeitsrechts verfügen, einschließlich des Arbeitsgesetzbuches (Code du Travail), der Tarifverträge (CBAs) und der lokalen Steuervorschriften. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beschäftigungspraktiken, von Verträgen bis hin zur Kündigung, Compliance sind.

  • Umfassendes Serviceangebot: Ein zuverlässiger EOR-Partner sollte sich um alle Aspekte der Beschäftigung kümmern, einschließlich Gehaltsabrechnung, Steuerüberweisungen, Verwaltung von Sozialleistungen, Urlaubsmanagement und Austrittsprozess.

  • Lokales Marktverständnis: Suchen Sie nach einem EOR mit starker Präsenz vor Ort oder nachgewiesener Erfahrung in Frankreich, da dies oft auf ein besseres Verständnis der Marktnormen und kulturellen Nuancen hindeutet, die sich auf die Mitarbeiterbeziehungen auswirken können.

  • Skalierbarkeit und Flexibilität: Die französische Employer of Record sollte in der Lage sein, Ihren Einstellungsanforderungen gerecht zu werden, unabhängig davon, ob Sie einen einzelnen Mitarbeiter oder ein globales Team einstellen, und sich an mögliche Änderungen in Ihrer globalen Expansionsstrategie anpassen können.

  • Technologie und Integration: Eine moderne, KI-gestützte EOR-Plattform, die das Onboarding, die Verwaltung und die Bezahlung von Mitarbeitern vereinfacht und sich in bestehende HCM-, PEO- oder Gehaltsabrechnungssysteme integrieren lässt, kann den Betrieb erheblich rationalisieren.

  • Transparenz und Kommunikation: Wählen Sie einen Employer of Record, der klare Kommunikationskanäle, transparente Preispolitik und regelmäßige Updates über Compliance-Änderungen bietet.

  • Ruf und Referenzen: Recherchieren Sie den Ruf des Employer of Record, die Kundenberichte und die Anerkennung in der Branche, um sicherzustellen, dass sie eine Erfolgsbilanz in Bezug auf Zuverlässigkeit und Erfolg vorweisen können.

  • Datensicherheit und Compliance. Stellen Sie sicher, dass Ihr Employer of Record strengenDatensicherheitsprotokollen wie der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Dies ist entscheidend für den Schutz sensibler Mitarbeiterdaten und die Einhaltung der Vorschriften.

Warum G-P Employer of Record für globale Personalbeschaffung in Frankreich?

G-P Employer of Record ist der anerkannte Marktführer im Bereich der globalen Beschäftigung, auf Platz Nr. 1 in jedem Branchenanalystenbericht. Die G-P Global Employment Platform™ (Globale Beschäftigungsplattform) bietet alles, was Unternehmen jeder Größe benötigen, um den gesamten Mitarbeiterlebenszyklus mit ihren vertrauenswürdigen Produkten Global HUMAN RESOURCES Agent, G-P Gia und Künstliche Intelligenz-gestützten Employer of Record (EOR) und Auftragnehmer zu verwalten. G-P unterstützt TEAM in 180+ Ländern mit mehr als einem Jahrzehnt globaler Beschäftigungserfahrung, dem größten TEAM von HUMAN RESOURCES-, RECHT- und Compliance-Experten vor Ort und einer unübertroffenen firmeneigenen Fachwissensbasis.

G-P ist auch derbevorzugte Partner für führende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-, Professional Employer Organization- und Payroll-Plattformen. Bringen Sie Ihre Personaldaten an einem Ort zusammen, um bestehende Arbeitsabläufe beizubehalten und gleichzeitig konsistente und genaue Daten in Ihren integrierten Systemen zu gewährleisten.

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Häufig gestellte Fragen zu Employer of Record in Frankreich