Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich erfordert Zeit, Ressourcen und ein klares Verständnis der lokalen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Diese Komplexität kann Ihre Einstellungspläne verlangsamen und Bewerber dazu veranlassen, andere Möglichkeiten zu erkunden. 

G-P bietet eine Alternative. Anstatt den üblichen Weg über Tochtergesellschaften in Frankreich zu gehen, können wir Ihren Markteintritt beschleunigen – es sind keine neuen Gesellschaften erforderlich – sodass Sie innerhalb von Minuten statt Monaten mit dem Betrieb beginnen können. 

Wie man eine Tochtergesellschaft in Frankreich gründet

Eine Tochtergesellschaft (Filiale) ist eine eigenständige juristische Person. Es gehört einer Muttergesellschaft, arbeitet aber unabhängig, mit eigener Rechtsidentität, eigenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Tochtergesellschaft ist für die Einhaltung der französischen Gesetze, einschließlich der Steuer-, Buchhaltungs- und Arbeitsbestimmungen, verantwortlich. Die Haftung der Muttergesellschaft ist in der Regel auf ihre Investition in die Tochtergesellschaft beschränkt.

Bevor Sie ein Tochterunternehmen in Frankreich gründen, identifizieren Sie die Art der Einheit, die Sie benötigen.  Die meisten internationalen Unternehmen entscheiden sich für eine private, haftungsbeschränkte Gesellschaft (société à responsabilité limitée oder SARL) oder eine vereinfachte Aktiengesellschaft (sociétépar actions simplifiée oder SAS). 

Unternehmen mit einem Shareholder können eine Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL) gründen, was übersetzt " Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Mitglied bedeutet. "

private, haftungsbeschränkte Gesellschaft (SARL)

SARLs haben einen starren Rechtsrahmen mit vielen gesetzlich festgelegten Regeln. SARLs müssen Folgendes haben:

  • Shareholder: 1–100 Shareholder.

  • Kapital: Mindestens 1 EUR Aktienkapital. Aktienkapital ist das Geld, das die Eigentümer oder Shareholder in ein Unternehmen investieren, wenn es gegründet wird. 

  • Management: Ein oder mehrere Manager, die natürliche Personen (gérants) sind, keine juristischen Personen.

Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)

Eine französische SAS ist im Allgemeinen einfacher zu gründen und zu verwalten. Es ist bei globalen Investoren beliebt, weil es Flexibilität in der Führung und Organisation des Unternehmens bietet. Sie müssen Folgendes haben:

  • Shareholders: Mindestens ein Shareholder.

  • Kapital: Mindestens 1 EUR Aktienkapital.

  • Management: Ein Präsident, der eine juristische Person oder eine natürliche Person sein kann. 

Zweigniederlassung vs. Tochtergesellschaft

Eine Filiale (Succursale) ist das lokale Büro einer Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaft haftet in vollem Umfang für die Aktivitäten, Schulden und Verpflichtungen der Filiale in Frankreich. Eine Niederlassung ist keine eigenständige juristische Person — sie ist eine Erweiterung der Muttergesellschaft. Eine Zweigstelle muss sich bei den französischen Behörden registrieren lassen und die lokalen Vorschriften einhalten.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigstelle hängt von Ihren Geschäftszielen ab. Eine Tochtergesellschaft kann Ihr Hauptunternehmen vor Risiken in Frankreich schützen, aber hohe Unterhaltskosten und Papierkram summieren sich schnell. 

Eine Niederlassung ist eine Erweiterung Ihres Hauptunternehmens in Frankreich. Die Einrichtung ist einfacher und billiger, aber Ihr Hauptunternehmen ist rechtlich für alles verantwortlich, was die Filiale tut.
 

Schritte zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich:

  1. Entwurf der Satzung: Bereiten Sie die Statuten (Statuten) des Unternehmens vor und unterzeichnen Sie es, in dem der Zweck, die Art und Weise, wie es geführt wird und wie es funktionieren wird, definiert ist.

  2. Aktienkapital einzahlen: Eröffnen Sie ein geschäftliches Bankkonto in Frankreich und zahlen Sie das ursprüngliche Aktienkapital ein. Die Bank stellt ein für die Registrierung notwendiges Einlagenzertifikat (certificat de dépôt des fonds) aus.

  3. Sichern Sie sich eine Adresse: Sie benötigen eine registrierte physische Adresse in Frankreich. Dies kann durch einen gewerblichen Mietvertrag, eine Domizilierungsgesellschaft oder durch den Kauf einer Immobilie erreicht werden.

  4. Eine Gründungsmitteilung veröffentlichen: Eine Mitteilung mit Informationen über das neue Unternehmen muss in einer autorisierten juristischen Fachzeitschrift (Journal d'Annonces Légales oder JAL) veröffentlicht werden.

  5. Online-Antrag: Reichen Sie alle ausgefüllten Dokumente über das offizielle, vom Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI) verwaltete Online-Portal von Guichet ein. Die Unterlagen müssen die Satzung, die Bescheinigung über die Kapitaleinlage, den Adressnachweis, die JAL-Veröffentlichungsmitteilung und Angaben zu den Geschäftsführern oder Direktoren enthalten.

  6. Lassen Sie sich registrieren: Nach der Genehmigung wird Ihr Unternehmen beim Handels- und Unternehmensregister (RCS) registriert und Sie erhalten einen Kbis-Auszug, das offizielle Dokument, das die legale Existenz und Registrierung eines Unternehmens in Frankreich belegt.

 Französische Nebengesetze und -anforderungen

Sie müssen mehrere Gesetze und Anforderungen erfüllen, um eine Tochtergesellschaft in Frankreich zu gründen:

  • Management: Ein Geschäftsführer oder Präsident muss nicht in Frankreich ansässig sein. Staatsbürger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die in Frankreich leben und das Unternehmen leiten möchten, benötigen jedoch ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.

  • Abschlussprüfer: Französische Tochtergesellschaften (SAS oder SARL) benötigen einen Abschlussprüfer (Commissaire aux comptes), wenn das Unternehmen zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: 5 Millionen EUR in der Gesamtbilanz, 10 Millionen EUR Nettoumsatz oder durchschnittlich 50 Mitarbeiter.

  • Besteuerung: Tochterunternehmen zahlen Körperschaftsteuer. Dividenden, die an eine gebietsfremde Muttergesellschaft gezahlt werden, müssen möglicherweise Quellensteuer zahlen. Dies kann durch Doppelbesteuerungsabkommen oder die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie reduziert oder beseitigt werden, da diese verhindern, dass dieselben Gewinne zweimal besteuert werden.

  • Berichterstattung: Alle Unternehmen reichen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen ein. Sie müssen auch die Sozialversicherungs- und andere administrative Anforderungen erfüllen. 

Vorteile französischer Tochtergesellschaften

  • Präsenz vor Ort: Durch die Gründung einer Tochtergesellschaft erhalten Sie eine formelle, anerkannte Präsenz in Frankreich, was die Glaubwürdigkeit bei Kunden, Partnern und Behörden erhöhen kann.

  • Marktzugang: Tochtergesellschaften ermöglichen Ihnen einen einfacheren Zugang zu den Märkten in Frankreich und der EU.

  • Rechtliche Trennung: Die Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, daher ist die Haftung der Muttergesellschaft auf ihre Investition in die Tochtergesellschaft beschränkt, wodurch das Vermögen der Muttergesellschaft geschützt wird.

  • Mitarbeiterakquise: Wenn Sie eine Tochtergesellschaft haben, können Sie Mitarbeiter direkt über französische Arbeitsverträge einstellen, was dazu beitragen kann, lokale Talente anzuziehen.

  • Steuerliche Vorteile: Tochtergesellschaften können je nach ihren Aktivitäten und ihrer Struktur von lokalen Steueranreizen oder -abkommen profitieren.

Nachteile der französischen Tochtergesellschaften

  • Komplexer Aufbau: Tochterunternehmen umfassen administrative Schritte, rechtliche Unterlagen und die Einhaltung des Gesellschaftsrechts.

  • Fortlaufende Einhaltung: Die Einhaltung der französischen Buchhaltungs-, Steuer- und Arbeitsvorschriften ist eine Vollzeitbeschäftigung.

  • Kosten: Tochterunternehmen haben höhere Startkosten und laufende Kosten für rechtliche, buchhalterische und betriebliche Unterstützung.

  • Anforderungen an das Management: Obwohl die Direktoren nicht zwingend in Frankreich ansässig sein müssen, ist für die Einhaltung der Vorschriften häufig lokales Fachwissen erforderlich.

  • Liquidation: Die Schließung einer Tochtergesellschaft ist aufgrund der rechtlichen und administrativen Anforderungen Frankreichs zeitaufwändig und kostspielig.

Alternative zur Gründung einer französischen Tochtergesellschaft


G-P ermöglicht es Ihnen, Talente innerhalb von Minuten einzustellen, ohne dass Sie eine Entität einrichten müssen.

Zu den Vorteilen der Nutzungeines eingetragenen Arbeitgebers (EOR) in Frankreich gehören:

  • Schnellerer Markteintritt: Mit einem EOR können Sie Talente sofort einbinden, ohne den langwierigen Prozess der Gründung einer juristischen Person. Die Gründung einer Tochtergesellschaft kann aufgrund regulatorischer, banktechnischer und administrativer Anforderungen Monate dauern.

  • Compliance-Versicherung: Die Arbeitsrechte in Frankreich sind komplex und schützen Mitarbeiter. Ein Employer of Record gewährleistet die Einhaltung des Code du Travail (Arbeitsgesetzbuch), der Tarifverträge (Conventions Collectives), der Lohnvorschriften, der Steuereinbehalte und der gesetzlichen Leistungen.

  • Kosteneffizienz: Die Einrichtung und Wartung von SARLs ist mit erheblichen Vorab- und laufenden Kosten verbunden, einschließlich Anwaltskosten, Buchhaltung, lokalem Management und Verwaltungsaufwand. Ein Employer of Record ist kostengünstiger, vor allem, wenn Sie ein kleines Team einstellen oder den Markt in Frankreich testen.

  • Einfache Verwaltung: Mit einem Employer of Record müssen Sie sich keine Gedanken über den Verwaltungsaufwand machen, der mit der Verwaltung der Gehaltsabrechnung, den obligatorischen Sozialbeiträgen, den Steuererklärungen und der Einhaltung der HUMAN RESOURCES-Vorschriften verbunden ist. Der Employer of Record kümmert sich um all das, sodass Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

  • Flexibilität: Eine Employer of Record-Vereinbarung lässt sich im Vergleich zu einer Tochtergesellschaft einfacher vergrößern oder verkleinern.

  • Risikominderung: Ein EOR verwaltet die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Beschäftigung, wie z. B. dieMitarbeitereinstufung, und bietet Ihnen eine zusätzliche Schutzebene.

Erschließen Sie neue Märkte mit G-P — es sind keine neuen Unternehmen erforderlich

Die Gründung einer Tochtergesellschaft oder juristischen Person in Frankreich ist kostspielig und zeitaufwändig. G-P Employer of Record ermöglicht es Ihnen, Talente innerhalb von Minuten einzustellen, ohne den Aufwand und die Komplikationen einer Tochtergesellschaft.

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