Griechenland ist bekannt dafür, ein wunderschönes Land zu sein, und es verfügt über einen wachsenden Startup-Sektor. Für Bürger von Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten ist es jedoch schwierig, in dem Land eine Arbeit zu finden und ein Arbeitsvisum zu erhalten.

Arten von Arbeitsvisa in Griechenland

Griechenland verfügt über 2 übergeordnete Kategorien von Arbeitsvisa – Kurzzeitvisa „C“ und Langzeitvisa „D“. Mit einem Kurzaufenthaltsvisum können sich Personen bis zu 90 Tage ununterbrochen im Schengen-Raum aufhalten oder 90 Tage in Etappen über 180 Tage verteilt. Die meisten Menschen wählen dieses Visum aus folgenden Gründen:

  • Tourismus
  • Familienbesuche
  • Kurze Geschäftsreisen
  • Konferenzen, Ausstellungen, Messen oder Vorstellungen

Die Mitarbeiter benötigen höchstwahrscheinlich ein Langzeitvisum oder ein Visum vom Typ D, das ihnen die Einreise nach Griechenland und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht. Arbeitsvisa dieser Kategorie haben eine maximale Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Jeder, der ein Visum vom Typ D besitzt, muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise in das Land eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zu den häufigsten Gründen, warum Einzelpersonen dieses Visum beantragen, gehören:

  • Arbeit
  • Studium
  • Familienzusammenführung
  • Praxisausbildung, Berufsausbildung und Forschung

Voraussetzungen für die Erteilung eines Arbeitsvisums für Griechenland

Arbeitnehmer müssen neben ihrer Bewerbung alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen, um ein Arbeitsvisum für Griechenland zu erhalten. Dazu gehören:

  • Vollständig ausgefülltes D-Visum-Antragsformular in Englisch oder Griechisch.
  • Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten und Gültigkeit für mindestens 3 Monate nach dem Ablaufdatum des D-Visums.
  • Kopien des Datenblatts und der Aufenthaltserlaubnis.
  • Ein aktuelles Passfoto in Farbe, das nicht älter als 6 Monate ist.
  • Reisekrankenversicherung, die für die gesamte Gültigkeitsdauer des D-Visums gilt.
  • Ein ärztliches Attest.
  • Eine Kopie des Führungszeugnisses des Bewerbers.

Nach Erhalt eines Arbeitsvisums müssen die Mitarbeiter eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Griechenland beantragen, um legal für Ihr Unternehmen arbeiten zu dürfen. Arbeitgeber müssen über eine lokale Zulassung verfügen und eingetragen sein, um eine Arbeitserlaubnis für ihre Angestellten zu erhalten. Aufenthaltserlaubnisse, die auf einer Beschäftigung basieren, beinhalten das Recht auf Arbeit, was bedeutet, dass Arbeitnehmer nach Erhalt eines Langzeitvisums, um legal im Land leben und arbeiten zu können, eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung benötigen.

Arbeitserlaubnisse sind in der Regel arbeitgeber-, berufs- und standortspezifisch und gelten typischerweise für 2 Jahre. Jede Verlängerung gilt für einen Zeitraum von 3Jahren.

Bewerbungsprozess

Internationale Arbeitskräfte können die Ausstellung ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis im Land online unter portal.immigration.gov.gr beantragen. Die benötigte Arbeitserlaubnis hängt von der Position ab, die sie ausüben, und dies kann sich auch auf die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis auswirken. Die grundlegenden Schritte der Bewerbung umfassen:

  • Beantragung einer Steuernummer beim örtlichen Finanzamt und einer Social (AMKA).
  • Ausfüllen eines Aufenthaltsgenehmigungsformulars.
  • Vorlage einer Kopie des Visums, des Reisepasses, von Passfotos, einer Bescheinigung über die Krankenversicherung und eines Gesundheitszeugnisses eines staatlichen Krankenhauses.
  • Vorlage eines Arbeitsvertrags mit einem in Griechenland ansässigen Unternehmen; eines Hochschulabschlusses oder eines anderen Qualifikationsnachweises oder einer Dokumentation, die belegt, dass der Mitarbeiter über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt, sowie einer positiven Arbeitsmarktprüfung.
  • Nachweis einer lokalen Adresse, der Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, und der Zahlung der erforderlichen Gebühr.

Nach Abschluss dieser Schritte erhält der Mitarbeiter ein blaues Formular, das als Empfangsbestätigung dient und anzeigt, dass die Bewerbung bearbeitet wird. Sie können mit der Arbeit beginnen, sobald sie dieses Formular erhalten haben.

Weitere wichtige Überlegungen

Die Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitserlaubnis mindestens 60 Tage vor deren Ablauf bei ihrem zuständigen Gemeindeamt oder der Präfektur verlängern lassen. Ist der Mitarbeiter Staatsbürger eines Drittlandes, kann er die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltskarte ausschließlich online beantragen. Sie benötigen einen gültigen Reisepass, Fotokopien der Reisepassseiten, eine beglaubigte Kopie der ursprünglichen Arbeitserlaubnis, ein ausgefülltes Antragsformular und möglicherweise weitere Unterlagen, abhängig von der Art der Genehmigung.

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