Japans Wirtschaftsklima bietet ideale Bedingungen für eine florierende Geschäftskultur und ist daher ein idealer Standort für die Expansion Ihres Unternehmens. Allerdings verfügt das Land auch über komplexe Lohn- und Arbeitsgesetze, die oft den Arbeitnehmern zugutekommen. Daher ist es ratsam, sich vor der Einrichtung einer Lohnbuchhaltung in Japan mit allen Details dieser Gesetze vertraut zu machen.
Steuerregeln in Japan
Japans progressives Steuersystem erhöht sich durch eine Mitarbeitervergütung. Das Gehalt unterliegt der nationalen Einkommensteuer und einer lokalen Einwohnersteuer, die als Pauschalsatz je nach Wohnort variiert. Die nationale Einkommensteuer liegt zwischen 5% und 45%.
Sowohl die Arbeitgeber als auch die Mitarbeiter zahlen in das japanische Sozialversicherungssystem ein, das u. a. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bietet. Da das System sehr umfangreich ist, entscheiden sich viele Arbeitgeber dafür, keine zusätzlichen Versicherungsleistungen anzubieten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 50 % der Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung.
Wie man die Lohnbuchhaltung in Japan einrichtet
Die Einrichtung Ihrer japanischen Lohnbuchhaltung hängt maßgeblich von Ihrer Unternehmensstruktur ab. Zu den häufigsten 4 gehören:
- Godo-KaishaÄhnlicheiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Goshi-Kaisha: Ein Kommanditgesellschaftsunternehmen
- Gomei-Kaisha: Ein offenes Handelsunternehmen
- Kabushiki-Kaisha: Japans Version des Gesellschaftsvertrags
Vor der Einrichtung der Gehaltsabrechnung müssen alle Unternehmen Bankkonten in Japan eröffnen und zahlreiche Gehaltsabrechnungsregistrierungen durchführen. Außerdem müssen Sie sich für die Quellensteuer, die Sozialversicherung und die nationale Arbeitsversicherung anmelden.
Anspruch/Kündigungsbedingungen
Die Bedingungen, die für Ansprüche und Kündigung gelten, zählen zu den grundlegendsten Dingen, mit denen man sich auskennen muss, bevor man den Einstellungsprozess beginnt. Zu den Ansprüchen zählen u. a. Krankenstand und Mutterschutzurlaub.
Legen Sie Ihre Kündigungsbedingungen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fest, der eine Klausel enthalten sollte, die Arbeitgeber verpflichtet, 30 Tage Kündigungsfrist einzuhalten, sowie eine Bestimmung der gesetzlich zulässigen Kündigungsgründe. Es ist erwähnenswert, dass die einseitige Kündigung eines Mitarbeiters in Japan eine große Herausforderung darstellt. In Japan gibt es keine gesetzliche Pflichtabfindungszahlung, sofern in den Arbeitsregeln nichts anderes festgelegt ist.
Optimieren Sie die globale Gehaltsabrechnung mit G-P.
G-P optimiert jeden Schritt des Gehaltsabrechnungsprozesses mit unserer marktführenden Global Growth Platform™. Bezahlen Sie Ihr Team mit Vertrauen überall auf der Welt in Währungen über 150mit unserer 99% pünktlichen automatisierten Lohnbuchhaltung — alles mit nur wenigen Klicks. Unsere Produkte lassen sich auch in führende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-Lösungen integrieren und synchronisieren die Gehaltsabrechnungsdaten der Mitarbeiter automatisch plattformübergreifend, um eine zuverlässige, praktische Informationsquelle für HUMAN RESOURCES-TEAMs zu schaffen.
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.