Die Ausweitung Ihres Geschäftsbetriebs nach Japan wird Ihnen helfen, neue Beziehungen aufzubauen und einen bisher unerschlossenen Markt zu erschließen. Eine Expansion bedeutet jedoch auch, dass Sie ein komplettes Team einstellen oder einige Mitarbeiter Ihrer Muttergesellschaft nach Japan versetzen müssen. Sie müssen außerdem lernen, wie Sie für jeden einzelnen Mitarbeiter, der nicht aus Japan stammt, ein Arbeitsvisum erhalten.

Arten von Arbeitsvisa in Japan

Japan verfügt über nahezu 30 verschiedene Arbeitserlaubnisse und Langzeitvisa, die auf den beruflichen Anforderungen des Expats und dem Grund für den Umzug nach Japan basieren. Es gibt spezielle Arbeitsvisa für verschiedene Berufe, darunter Optionen für Künstler, Ausbilder, Journalisten, Professoren, Facharbeiter und mehr. Die Art der Genehmigung, die ein Mitarbeiter beantragt, bestimmt, wie lange er sich in Japan aufhalten darf. Die Dauer variiert typischerweise zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Zusätzlich zu den Arbeitserlaubnissen für verschiedene Berufe hat Japan vor Kurzem spezielle Fachkräftevisa eingeführt, darunter:

  • Specified Skilled Worker Visa SSW-2: Dieses Visum ist für Arbeitnehmer bestimmt, die nach Japan reisen, um dort Beschäftigungslücken in bestimmten Arbeitssektoren zu schließen. Japan hofft, dass dadurch bis zum 2025 etwa 500,000 neue Arbeitskräfte ins Land kommen werden.
  • Specified Skills Visa 1-SSV1: Nur Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, wie beispielsweise Schiffbau, Landwirtschaft, Krankenpflege usw., können dieses Visum beantragen. Es erfordert japanische Sprachtests und technische Prüfungen. Das Visum ist 1 Jahre gültig und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden. Wenn ein Antragsteller länger als 5 Jahre bleiben möchte, muss er das Visum 2-SSV2 beantragen.
  • Specified Skills Visa 2-SSV2: Antragsteller können dieses Visum unbegrenzt verlängern und ihre Familienangehörigen nach Japan mitbringen. Personen, die derzeit in Japan unter einem Visum 1-SSV1 leben und arbeiten, können dieses spezielle Visum erst beantragen, nachdem sie eine höhere Spezialisierung in ihrem Fachgebiet erreicht haben.

Voraussetzungen für den Erhalt eines japanischen Arbeitsvisums

Personen, die aus einem anderen Grund als dem Tourismus nach Japan kommen, müssen vor Erhalt einer Arbeitserlaubnis oder eines Visums eine Berechtigungsbescheinigung (Certificate of Eligibility, COE) einholen. Im COE wird bestätigt, dass der Antragsteller aus beruflichen, familiären oder anderen berechtigten Gründen legal nach Japan einreisen darf. Für den Visumantragsprozess wird dieses Zertifikat benötigt, daher müssen die Mitarbeiter es vor weiteren Schritten vorlegen können.

Denken Sie daran, dass sich die jeweiligen Anforderungen von Visum zu Visum unterscheiden können. Es könnte beispielsweise sein, dass Bewerber ihren Lebenslauf und ihren Universitätsabschluss oder ein Zertifikat im Original vorlegen müssen, um ein Arbeitsvisum in Japan zu erhalten. Weitere gängige Anforderungen sind:

  • Stellenangebot eines in Japan ansässigen Unternehmens
  • Reisepass
  • Formular für den Visumantrag
  • Foto

Bewerbungsprozess

Der erste Schritt zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Japan ist die Suche nach einem Sponsor, in der Regel einem Arbeitgeber. Die Einzelperson oder die örtliche Sponsorenorganisation muss beim Regionalen Einwanderungsdienstbüro einen Antrag stellen, um das COE zu erhalten. Der Bewerbungsprozess für das COE umfasst:

  • Einreichen eines ausgefüllten Antragsformulars
  • Einreichen eines 4cm x 3cm großen Fotos
  • Beifügen eines Rückumschlags mit einer JPY 392 -Briefmarke
  • Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen
  • Einreichen einer Bürgschaft

Wenn sich Ihre Teammitglieder für ein Visum mit bestimmten Qualifikationen bewerben, müssen sie auch eine Punkteberechnung einreichen. Das Punktesystem bewertet die Bewerber anhand ihrer Fähigkeiten; um für ein Visum in Betracht gezogen zu werden, benötigen sie mehr als 70 Punkte. Als Arbeitgeber müssen Sie außerdem bestimmte Dokumente für das Visumantragsverfahren vorbereiten, darunter:

  • Bürgschaft
  • Einladungsschreiben
  • Liste der Visumantragsteller
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation
  • Ablaufplan in Japan

Weitere wichtige Überlegungen

Antragsteller müssen eine Gebühr für die Art des Arbeitsvisums entrichten, das sie beantragen. Die Gebühr hängt von der Art des Visums, der Nationalität des Antragstellers und davon ab, ob er ein Visum für die einmalige oder mehrmalige Einreise wünscht. Normalerweise kostet ein Visum für die einmalige Einreise etwa 3,000 JPY und ein Visum für mehrere Einreisen kostet etwa 6,000 JPY.

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