Unternehmen, die nach Liechtenstein expandieren, profitieren oft von der fachkundigen Unterstützung bei der Orientierung im Abfindungs- und Sozialleistungsrecht sowie den entsprechenden Normen des Landes. G-P kann dazu beitragen, dass Unternehmen wettbewerbsfähige Abfindungen anbieten, die die besten lokalen Talente anziehen und binden. Wir kümmern uns um die komplexen Compliance-Anforderungen und geben so wertvolle TEAM-Mitglieder die Möglichkeit, sich auf den Betrieb und das Wachstum des Unternehmens in der Region zu konzentrieren.
Liechtensteiner Abfindungsgesetze
Liechtenstein kennt keinen Mindestlohn, aber Tarifverträge und Marktstandards können die Standardlöhne für bestimmte Branchen festlegen. Gehälter werden üblicherweise stundenweise berechnet, und Arbeitgeber sollten ihre Angestellten in regelmäßigen, vereinbarten Abständen bezahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über einbehaltene Steuern, Zahlungen und andere wichtige Finanzinformationen des Unternehmens zu führen.
Wenn Arbeitnehmer außerhalb der regulären Arbeitszeit Überstunden leisten, müssen Arbeitgeber eine zusätzliche Abfindung in folgender Höhe zahlen:
- Überstunden: Mindestens 25% mehr Lohn als der reguläre Lohn oder zusätzliche Urlaubsansprüche
- Arbeit am Ruhetag: Normaler Lohn zuzüglich eines Bonus von 100% des regulären Lohns.
Garantierte Vorteile in Liechtenstein
Die Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wobei die Urlaubsanzahl von der Anzahl ihrer wöchentlichen Arbeitstage abhängt. Mitarbeiter, die 5 Tage pro Woche arbeiten, erhalten 20 Tage, und diejenigen, die 6 Tage pro Woche arbeiten, erhalten 25 Tage.
Sie können außerdem 3 Tage bezahlten Familienurlaub zur Pflege eines kranken Angehörigen und bis zu 720 Tage Genesungsurlaub in 900 Tagen erhalten.
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 20 Wochen Mutterschutzurlaub bei voller Bezahlung.
Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung ihrer Angestellten zu leisten und Arbeitgebersteuerbeiträge zu entrichten. Alle rechtmäßigen Einwohner des Landes müssen eine Krankenversicherung über einen staatlich zugelassenen Anbieter abschließen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern jedoch zusätzlich über einen privaten Anbieter einen zusätzlichen Versicherungsschutz als Zusatzleistung anbieten.
Liechtensteiner Leistungsmanagement
Bei der Überlegung, welche Zusatzleistungen Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten möchten, müssen sie eine Option schaffen, die auf dem lokalen Markt wettbewerbsfähig und mit ihrem Budget vereinbar ist.
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen und Abfindungen sollten Arbeitgeber auch die Gewährung von Boni und Unterstützung in Betracht ziehen, die für die Arbeit von materiellem oder logistischem Nutzen sein könnten. Arbeitgeber sollten die betrieblichen Erfordernisse der Mitarbeiter, deren situative Bedürfnisse und die branchenüblichen Standards berücksichtigen, um zusätzliche Dienstleistungen anbieten zu können. Unternehmen könnten solche Vorteile anbieten, um Top-Talente zu gewinnen und zu binden:
- Essensgutscheine
- Ein Geschäftstelefon
- Unterstützung bei Wohnraum oder Standortwechsel
- Fortlaufende Weiterbildungskurse und Workshops
- Boni und Auszeichnungen für Leistung und Erfolge
Einschränkungen für Leistungen und Abfindung
In Liechtenstein gibt es zwar keine Mindestlohnvorschrift, aber das Land verfügt über mehrere Regelungen bezüglich Arbeitszeiten und fairer Praktiken am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die Marktstandards für die Branche und die jeweiligen Rollen innerhalb des Unternehmens erfüllen.
Nach liechtensteinischem Abfindungsrecht müssen Unternehmen für faire Löhne und Arbeitsbedingungen für ihre Angestellten sorgen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ausrüstung und Anlagen gemäß den Sicherheitsbestimmungen instand zu halten und einen obligatorischen Ruhetag am Sonntag jeder Woche zu gewähren.
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