Die Zusammenstellung eines Teams aus engagierten Fachkräften, die einzigartige Perspektiven und Qualifikationen in das Unternehmen einbringen, ist für den Unternehmenserfolg von entscheidender Bedeutung. Wenn Unternehmen ein international Team aufbauen müssen, wollen sie die richtigen Leute – egal welche Grenzen sie dafür überwinden müssen.

G-P ist sich bewusst, dass Teams in vielerlei Hinsicht das wichtigste Kapital eines Unternehmens darstellen. Wir können Unternehmen, die international Mitarbeiter einstellen, dabei helfen, die Compliance-Vorschriften einzuhalten, während sie ihr Geschäft in Liechtenstein ausbauen.

Arten von Arbeitsvisa

Internationale Mitarbeiter benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um ins Land einreisen und ihre Tätigkeit aufnehmen zu können. Um eine Arbeitserlaubnis für Liechtenstein zu erhalten, müssen Arbeitnehmer bestimmte Kriterien erfüllen und in eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Manager
  • Spezialisten
  • Facharbeiter
  • Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung

Können Arbeitgeber die Fachkenntnisse und Qualifikationen ihrer international Mitarbeiter nachweisen, erhalten sie voraussichtlich die Erlaubnis, dass diese im Land arbeiten dürfen.

Was Sie für ein Visum benötigen

Für den Erhalt eines Liechtensteiner Arbeitsvisums sind einige wichtige Dokumente erforderlich:

  • Fotos vom Reisepass
  • Ein gültiger Reisepass
  • Zahlung der Visagebühr
  • Ein ausgefülltes Visum-Bewerbungsformular
  • Nachweis ausreichender Qualifikationen für die Stelle

Wie man ein Arbeitsvisum für Liechtenstein erhält

Einige Bürger benötigen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum, andere benötigen möglicherweise überhaupt kein Visum. Unternehmen sollten sich bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat erkundigen, um die Anforderungen an die Mitarbeiter zu ermitteln und sich über die aktuellen Einwanderungsbestimmungen zu informieren. Während des Beratungsgesprächs mit der Botschaft muss der Arbeitgeber darauf vorbereitet sein, die Nationalitäten und den Status seiner Mitarbeiter zu erörtern, um die beste Option für deren Beschäftigung in Liechtenstein zu finden.

Das Zusammentragen aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung bei den zuständigen Behörden kann Zeit in Anspruch nehmen, und Unternehmen müssen unter Umständen auch mit längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung rechnen. Sie müssen den Visumantragsprozess rechtzeitig einleiten, um die Genehmigung für die Mitarbeiter zu erhalten, bevor diese in Liechtenstein eintreffen müssen. Auch wenn die Anforderungen für jeden Mitarbeiter leicht variieren können, können Unternehmen davon ausgehen, dass der Prozess einige grundlegende Schritte umfasst:

  1. Besprechen Sie die Visumsanforderungen jedes Mitarbeiters mit der nächstgelegenen Botschaft.
  2. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, Ausweisdokumente und sonstige wichtige Informationen. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und aktuell sind.
  3. Reichen Sie alle Dokumente zusammen mit dem Antrag bei der Botschaft ein.
  4. Warten Sie die Genehmigung des Antrags ab, bestätigen Sie die nächsten Schritte und stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter über alle erforderlichen Dokumente für die Einreise in das Land verfügen.

Weitere Überlegungen

Während Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Liechtenstein keine Arbeitserlaubnis benötigen, benötigen die meisten für eine langfristige Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis. Jährlich werden insgesamt 72 Aufenthaltsgenehmigungen an EWR-Bürger erteilt, davon 56 Genehmigungen an Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und 16 Genehmigungen an Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Hälfte dieser Genehmigungen wird per Losverfahren vergeben, die andere Hälfte direkt von der nationalen Regierung.

Jährlich werden genau 17 Aufenthaltstitel an Schweizer Bürger vergeben, davon 12 an Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und die restlichen 5 an Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Genehmigungen werden von der nationalen Regierung ausgestellt.

Da die Visa- und Aufenthaltsbestimmungen je nach Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters variieren, müssen Unternehmen die Anträge individuell bearbeiten.

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