Das Employer of Record (EOR) -Modell von G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, innerhalb weniger Minuten Talente über unsere Infrastruktur internationaler Unternehmen einzustellen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P Ihrem Unternehmen, Ihren globalen Fußabdruck zu erweitern, ohne den Aufwand der Unternehmensgründung und -verwaltung.
Unsere globalen Beschäftigungsprodukte werden vom größten TEAM von HUMAN RESOURCES- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir bewältigen die wachsende Komplexität einer regelkonformen globalen Expansion — damit Sie sich auf die Chancen konzentrieren können, die vor Ihnen liegen.
Als globaler Employer of Record-Experte kümmern wir uns um Gehaltsabrechnung, bewährte Verfahren für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie können beruhigt sein, wenn Sie wissen, dass Sie ein Team von engagierten Beschäftigungsexperten haben, die Ihnen bei jeder Einstellung zur Seite stehen. G-P ermöglicht es Ihnen, das Talent der klügsten Menschen in 180+ Ländern auf der ganzen Welt schnell und einfach zu nutzen.
Geschäftstätigkeit in Liechtenstein
Die hochgradig diversifizierte und wachsende Wirtschaft des Landes bietet viele Möglichkeiten für Unternehmen, die eine globale Expansion in Liechtenstein in Betracht ziehen.
Die Personalbeschaffung in Liechtenstein ist äußerst wettbewerbsintensiv. Über die Hälfte der Belegschaft pendelt aus einem Nachbarland, daher werden für die Einstellung international Mitarbeiter wahrscheinlich Arbeitsgenehmigungen erforderlich sein.
Arbeitsverträge in Liechtenstein
Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsbriefs mit Arbeitnehmern in Liechtenstein kann es hilfreich sein, die folgenden Details zu beachten. In einigen Sektoren können die Beschäftigungsbedingungen und Marktstandards durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Kollektivverträge (CBAs) festgelegt sein.
In Liechtenstein können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, es empfiehlt sich jedoch, einen soliden, schriftlichen Vertrag in deutscher Sprache aufzusetzen, der die Bedingungen der Mitarbeiterabfindung, die Leistungen und die Kündigungsbestimmungen genau festlegt. In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag in Liechtenstein sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in Schweizer Franken und nicht in einer anderen Währung angegeben sein.
Arbeitszeiten in Liechtenstein
Die maximale Arbeitswoche für Ihre Mitarbeiter beträgt je nach Branche 45 bis 48 Stunden. Mitarbeiter im Alter von 15 und 18 bilden eine Ausnahme und sollten höchstens eine 40-Stunden-Arbeitswoche haben. Wenn ein Unternehmen im Industrie-, Technik- oder Einzelhandelssektor tätig ist, dürfen Mitarbeiter über 18 Jahre alt bis zu 45 Stunden pro Woche arbeiten. Mitarbeiter in allen anderen Bereichen sollten maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitswoche kann für bestimmte Unternehmen oder Gruppen um zusätzliche 4 Stunden verlängert werden.
Überstunden pro Woche, die über 4 zusätzliche Stunden hinausgehen, sind nur zulässig, wenn der Mitarbeiter dazu bereit ist. Unternehmen müssen 25% zusätzliches Entgelt leisten oder als Abfindung für Überstundenarbeit abgeben. Nachtarbeit ist verboten und darf nur mit besonderer Genehmigung des Amtes für Wirtschaftliche Angelegenheiten erfolgen.
Die Gesamtzahl der Arbeitsstunden innerhalb von 4 Monaten sollte 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, einschließlich zusätzlicher Arbeitsstunden. In bestimmten Fällen sind zusätzliche Arbeitsstunden gegen Zuschlag zulässig:
- Dringende Aufgaben
- Inventur
- Außergewöhnliche Arbeitsbelastung
- Liquidation und Rechnungslegung
- Vermeidung oder Behebung kritischer Betriebsunterbrechungen
Arbeit an Ruhetagen wird mit dem doppelten regulären Lohn vergütet. Den Mitarbeitern stehen außerdem Pausen zu, die der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden entsprechen:
- 15 Minuten für 5.5 Stunden Arbeit
- 30 Minuten für 7 Stunden Arbeit
- 1 Stunden für 9 oder mehr Arbeitsstunden
Urlaub in Liechtenstein
Mitarbeiter mit einer 5-tägigen Arbeitswoche haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Wer eine 6-Tage-Woche arbeitet, sollte 24 Tage bezahlten Jahresurlaub erhalten. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber über die Tage informieren, an denen sie Urlaub nehmen möchten, und Arbeitgeber können Anträge für diese Tage genehmigen oder ablehnen.
Nicht genommener Urlaub aus einem Jahr kann ins nächste Jahr übertragen werden, wenn er bis März 31 genommen wird.
Liechtenstein-Residenzurlaub
Arbeitnehmer, die seit mindestens 3 Monaten für ihren Arbeitgeber tätig sind und mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, können ab dem zweiten Tag ihrer Abwesenheit bis zu ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz Genesungsurlaub bei voller Bezahlung erhalten. Außerdem haben sie Anspruch auf bis zu 3 Tage Urlaub, um ein krankes Familienmitglied zu pflegen.
Mutterschaftsurlaub in Liechtenstein
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 20 Wochen bezahlten Mutterschutzurlaub, von dem 16 nach der Geburt genommen werden muss. Jeder Elternteil kann bis zu 4 Monate unbezahlten Elternurlaub nehmen, bis das Kind 3 alt ist. Adoptiv- oder Pflegeeltern können unbezahlten Urlaub nehmen, bis das Kind 5 Jahre alt ist.
Beendigung und Abfindung in Liechtenstein
Während der Probezeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden, sofern sie 7 Tage Kündigungsfrist einhalten. Dieser Zeitraum beträgt in der Regel 1-3 Monate. Nach Ablauf der Probezeit dürfen Arbeitgeber einen Mitarbeiter nur aus triftigen Gründen entlassen und müssen dabei die entsprechende Kündigungsfrist einhalten:
- 1 Monate Kündigungsfrist für 1 Jahr Beschäftigung
- 2 Monate Kündigungsfrist für 5-9 Jahre Beschäftigung
- 3 Monate Kündigungsfrist für 10 oder mehr Jahre Beschäftigung
Wenn Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen beenden, müssen sie 4 Wochengehälter pro Dienstjahr als Abfindung zahlen.
Steuern und Vorteile in Liechtenstein
Die Unternehmen sind für die Einbehaltung der Steuern aus dem Gehaltsscheck jedes Mitarbeiters und die Beiträge zur Sozialversicherung verantwortlich. Das Einkommensteuersystem des Landes ist progressiv und reicht von 0% bis 8%. Arbeitgeber müssen außerdem eine Kommunalsteuer entrichten, die einen Zuschlag zur Einkommensteuer darstellt.
Die Angestellten erhalten staatlich finanzierte Krankenversicherung und Sozialversicherung. In vielen Branchen ist die Zahlung einer 13-Monatsvergütung am Ende des Jahres gängige Praxis, daher möchten Arbeitgeber diese möglicherweise als Bonus für ihre Mitarbeiter anbieten.
Liechtenstein-Urlaub
Arbeitnehmer haben an folgenden nationalen Feiertagen Anspruch auf bezahlten Urlaub:
- Neujahr
- Epiphanie
- Lichtmess
- Ostermontag
- Tag der Arbeit/Maifeiertag
- Himmelfahrtstag
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Liechtensteiner Nationalfeiertag
- Geburt Mariä Geburt
- Allerheiligen
- Mariä Empfängnis
- Weihnachtstag
- Stephanstag
Die Liechtensteiner Staaten können für zusätzliche Feiertage Urlaub verlangen.
Warum G-P?
Bei G-P helfen wir Unternehmen mit unserer branchenführenden Global Growth Platform™ dabei, das Potenzial der Belegschaft überall auszuschöpfen. Lassen Sie uns die komplexen und kostspieligen Aufgaben erledigen, die mit der Suche, Einstellung, der Einarbeitung und der Bezahlung Ihrer Teammitglieder überall auf der Welt verbunden sind, mit der Geschwindigkeit und garantierten globalen Compliance, die Ihr Unternehmen benötigt.
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