Eine stets korrekte und pünktliche Lohn- und Gehaltsabrechnung ist unerlässlich, unabhängig vom Standort der Unternehmen. Bei der Einhaltung der Lohnabrechnungsvorschriften in einem anderen Land kann sich der Prozess jedoch etwas schwieriger gestalten. Wenn Unternehmen mit G-P als ihren globalen Wachstumsexperten zusammenarbeiten, übernimmt unser TEAM die Komplexität der Lohn- und Gehaltsabrechnung und minimiert Compliance-Risiken, damit sich Arbeitgeber auf andere Aspekte des Unternehmenswachstums in Liechtenstein konzentrieren können.
Steuerregeln in Liechtenstein
Arbeitgeber sind verpflichtet, den erforderlichen Betrag an Einkommen aus den Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer einzubehalten. Das Besteuerungssystem ist progressiv und richtet sich nach dem individuellen Einkommen:
- 1% Steuer: Einkommen bis zur CFH 20,000
- 3% Steuer: Einkommen bis zur CFH 40,000
- 4% Steuer: Einkommen bis zur CFH 70,000
- 5% Steuer: Einkommen bis zur CFH 100,000
- 6% Steuer: Einkommen bis zur CFH 130,000
- 6.5% Steuer: Einkommen bis zu CFH 160,000
- 7% Steuer: Einkommen bis zur CFH 200,000
- 8% Steuer: Einkommen über CFH 200,000
Arbeitgeber zahlen etwa 4.9% jedes Gehaltsschecks an Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer. Darüber hinaus gibt es einen Familienabfindungsfonds in Höhe von 1.9% , der vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Mitarbeiter tragen 4 bei.70% an die Sozialversicherung.
Kündigung und Anspruchsbedingungen
Während der Probezeit von bis zu 3 Monaten können Unternehmen einen Mitarbeiter jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Wenn Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jedoch nach Ablauf dieser Frist beenden, müssen sie eine längere Vorankündigung vornehmen und einen triftigen Grund vorweisen. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit und betragen 1 bis 3 Monate.
Werden Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers liegen, entlassen, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 4 Wochenlohn pro Dienstjahr im Unternehmen.
Wie man die Lohnbuchhaltung in Liechtenstein einrichtet
Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist eine Option, die manche Unternehmen wählen, da sie ihnen international eine juristische Person zur Verfügung stellt, um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie andere wichtige Anforderungen zu erfüllen. Wenn ein Unternehmen nach einer Alternative sucht, die Zeit und Kosten für die Einrichtung spart, kann G-P helfen. Unser Team aus Personal- und Rechtsexperten übernimmt die zeitaufwändigen und kostspieligen Aufgaben der Einrichtung und Verwaltung der Lohnbuchhaltung, damit Unternehmen sicher sein können, dass sie die lokalen Arbeitsgesetze einhalten.
Lohnabrechnungsoptionen in Liechtenstein
Unternehmen, die eine Niederlassung im Ausland gründen, können für die Lohn- und Gehaltsabrechnung einige gängige Optionen in Betracht ziehen:
- Tochtergesellschaft: Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist eine Möglichkeit, eine rechtliche Präsenz in einem neuen Land zu etablieren. Allerdings kann dieser Prozess erhebliche Ressourcen und Zeit in Anspruch nehmen, sodass er möglicherweise nicht für alle Unternehmen die beste Option darstellt.
- Interne Lohnbuchhaltung: Einige Unternehmen setzen ein eigenes internes Team für die Lohnbuchhaltung ein, um die Transaktionskosten für das Unternehmen zu senken. Allerdings tragen sie die volle Haftung für etwaige Verarbeitungsfehler.
- Lohnverarbeitungsunternehmen: Eine Auslagerung an ein liechtensteinisches Lohnverarbeitungsunternehmen ist ebenfalls möglich. Unternehmen müssen bedenken, dass sie erhebliche Bearbeitungsgebühren zahlen müssen und dass sie weiterhin für etwaige Fehler haften.
- Employer of Record -Partnerschaft: Mit der Global Growth Platform von G-Pkönnen sich Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform auf den Ausbau ihrer Teams und die Sicherstellung eines erfolgreichen Geschäftsbetriebs in Liechtenstein konzentrieren, während wir uns um die Komplexität der Einrichtung und Verwaltung der Gehaltsabrechnung kümmern.
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