Die madagassische Regierung setzt sich dafür ein, Madagaskar zu einem attraktiven Reiseziel für Tourismus und Wirtschaft zu machen und den Visaprozess für international Mitarbeiter zu erleichtern. In den meisten Fällen erhalten die Arbeitnehmer ihre Visa schnell, sofern sie alle erforderlichen Dokumente vorlegen. Allerdings müssen sich Unternehmen weiterhin darum kümmern, die Compliance-Vorschriften einzuhalten und Arbeitsgenehmigungen für international Mitarbeiter in Madagaskar zu erhalten.
Arten von Arbeitsvisa in Madagaskar
Madagaskar hat 2 Hauptvisakategorien:
- Nicht-Einwanderer-Visa: Diese sind bis zu 90 Tage gültig und erlauben 1 bis 3 Einreisen in das Land. Sie werden typischerweise für Tourismus, Geschäftsreisen oder Kurzzeitbesuche ausgestellt.
- Transformierbare Visa: Diese von einer madagassischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestellten Visa sind 30 Tage gültig und berechtigen den Inhaber, bei der Einreise nach Madagaskar ein Langzeitvisum zu beantragen.
Die meisten Arbeitnehmer benötigen zunächst ein transformierbares Visum, um später ein Langzeitvisum beantragen zu können. Die Bewerber lassen sich voraussichtlich einer der folgenden Kategorien zuordnen:
- Investoren
- Leitende Angestellte oder Manager von im Land ansässigen Unternehmen
- Mitarbeiter
- Familienmitglieder bei der Wiedervereinigung
- Religiöse Missionare
- Rentner
- Studenten
- Freiwillige
- Einheimische
- Wissenschaftler
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Madagaskar
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums in Madagaskar hängen von der Kategorie des Mitarbeiters ab. Allerdings benötigen alle international Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung suchen, eine Arbeitserlaubnis. Unternehmen können den Aufenthalt ihrer Mitarbeiter im Land sponsern und deren Arbeitserlaubnisse organisieren, Selbstständige hingegen müssen die Arbeitserlaubnis selbst beantragen.
Zusätzlich zu einer vom Arbeitsministerium ausgestellten und unterzeichneten Arbeitserlaubnis benötigen Arbeitnehmer, die ein transformierbares Visum beantragen, Folgendes:
- Ein vom Ministerium für den öffentlichen Dienst, Arbeit und Social sowie dem EDBM genehmigter Arbeitsvertrag.
- Beschäftigungsgenehmigung, die vom Ministerium für öffentlichen Dienst, Arbeit und Social an EDBM erteilt wurde.
- Ein offizielles, vom Arbeitgeber begründetes und unterzeichnetes Antragsschreiben an den Minister für Inneres und Dezentralisierung.
- Die vom Handelsregister (Registrar of Companies, RCS) ausgestellte Registrierungsbescheinigung des Unternehmens.
- Die Steueridentifikationsnummer (TIN) des Unternehmens.
- Die Statistikkarten des Unternehmens.
Bewerbungsprozess
Auch wenn die Beantragung eines Arbeitsvisums in Madagaskar ein relativ einfacher Prozess ist, müssen Arbeitnehmer dennoch das Bewerbungsverfahren durchlaufen. Der erste Schritt besteht darin, das nächstgelegene Konsulat ausfindig zu machen und die oben aufgeführten Unterlagen zusammenzustellen. Jeder Antragsteller muss die Visagebühr entrichten, deren Höhe vom Ort der Antragstellung abhängt. Daher empfiehlt es sich, die Website der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats zu besuchen.
Nachdem die Unterlagen eingereicht und die Gebühr bezahlt wurde, sendet die Botschaft oder das Konsulat dem Mitarbeiter sein Arbeitsvisum für Madagaskar zu. Vor der Einreise ins Land ist es wichtig, alle notwendigen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Hepatitis A und Typhus, zu erhalten.
Weitere wichtige Überlegungen
Während die Beantragung eines Arbeitsvisums in Madagaskar relativ einfach ist, gestaltet sich die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung deutlich komplizierter. Auch der Zeitpunkt ist wichtig, da die Visa und andere Dokumente der Mitarbeiter bestimmte Ablaufdaten haben, innerhalb derer die jeweilige Person arbeiten muss.
Zu den wichtigsten benötigten Dokumenten gehören:
- Ein Lichtbildausweis
- Grund für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung
- Hinweisinformationen
- Eine Ehrenerklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift
- Eine beglaubigte Kopie des Originalpasses und des Einreisevisums des Antragstellers.
- Ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland des Mitarbeiters
- Eine Wohnsitzbescheinigung
- Und mehr
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