Die Expansion Ihres Unternehmens nach Malta bietet Ihnen Zugang zu einer qualifizierten und mehrsprachigen Belegschaft an einem strategisch wichtigen europäischen Standort. Die wachsende Belegschaft ist ein Eckpfeiler für globale Unternehmen, die international Reichweite anstreben. Die Navigation im maltesischen Arbeitsrecht zur Talenteinstellung und die Verwaltung der globalen Gehaltsabrechnung erfordert jedoch erhebliches lokales Fachwissen. Die Einhaltung sowohl arbeitsrechtlicher als auch steuerrechtlicher Bestimmungen ist von entscheidender Bedeutung. Die Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft kann ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein und somit ein Hindernis für schnelles Wachstum darstellen. Hier kann ein Malta Employer of Record den Prozess verändern.
Die Arbeitgeber-of-Record-Lösung vonG-P bietet einen unkomplizierten Weg zur Einstellung eines Teams in Malta und gewährleistet die Einhaltung der Arbeitsgesetze. Wir ermöglichen Ihnen die Einstellung von Mitarbeitern und die gesetzeskonforme Lohn- und Gehaltsabrechnung, ohne dass Sie eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen müssen. Der von Ihnen ausgewählte Bewerber wird über unsere lokale Compliance-Niederlassung eingestellt und innerhalb von Tagen, nicht Monaten, eingearbeitet, wodurch die Einarbeitungszeit minimiert wird. Sie werden zu einem produktiven Mitglied Ihres Teams, das sich den Zielen Ihres Unternehmens widmet, während wir uns in Ihrem Namen um die komplexen Aufgaben in den Bereichen Personalwesen, Gehaltsabrechnung und Compliance kümmern.
Einstellung auf Malta
Malta ist ein Inselstaat im Mittelmeer mit einer Bevölkerung von über 540,000. Als Mitglied der Europäischen Union ist es eines der kleinsten und am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Die Hauptstadt ist Valletta, und die Amtssprachen sind Maltesisch und Englisch, was den international Geschäftsbetrieb vereinfacht. Bei der Vorbereitung auf eine Einstellung in Malta ist es unerlässlich, die lokalen Arbeitsbestimmungen zu verstehen, die die Beschäftigungsverhältnisse regeln. Dies umfasst das Verständnis der Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsansprüche.
Arbeitsverträge in Malta
Auch wenn ein Arbeitsvertrag mündlich sein kann, schreibt das maltesische Recht vor, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Aufstellung der wichtigsten Beschäftigungsbedingungen aushändigen müssen. Es ist eine bewährte Vorgehensweise, von Anfang an einen umfassenden, schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben.
Verträge können auf unbestimmte Zeit oder befristet sein. Eine Reihe von befristeten Verträgen ist im Allgemeinen auf eine kumulative Höchstdauer von 4 Jahren begrenzt, nach deren Ablauf das Arbeitsverhältnis üblicherweise als unbefristet gilt. In allen Angebotsschreiben und Verträgen müssen die Vergütungs- und Abfindungsbeträge in Euro (EUR) angegeben sein.
Als Ihr offizieller Arbeitgeber in Malta stellt G-P sicher, dass alle Arbeitsverträge den lokalen Gesetzen entsprechen, in der entsprechenden Sprache verfasst sind und alle obligatorischen Bestimmungen zu Abfindung, Sozialleistungen und Kündigungsprotokollen enthalten.
Arbeitszeiten und Probezeit in Malta
Eine Standardarbeitswoche in Malta dauert 40 Stunden. Die gesetzliche Probezeit beträgt 6 Monate. Diese Frist kann für Mitarbeiter in leitenden Positionen oder für Positionen mit einem Gehalt von mehr als dem Doppelten des nationalen Mindestlohns auf 12 Monate verlängert werden, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Während der Probezeit ist bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 1 Monaten eine Kündigungsfrist 1Wochen einzuhalten.
Gesetzliche Leistungen und Urlaub in Malta
Die Verwaltung gesetzlicher Leistungen ist eine Kernaufgabe eines Arbeitgebers mit Meldepflicht. In Malta gehören zu den wichtigsten Ansprüchen: gesetzliche Feiertage, bezahlter Urlaub und Sozialleistungen, die alle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufrechterhalten werden.
Feiertage in Malta
Malta feiert 14 nationale und gesetzliche Feiertage. Eine einzigartige Bestimmung im maltesischen Recht besagt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag im Kalenderjahr haben, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt (für die meisten ein arbeitsfreier Tag).
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Neujahrstag (Januar 1)
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Fest des Schiffbruchs des Heiligen Paulus (Februar 10)
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Fest des Heiligen Josef (März 19)
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Tag der Freiheit (März 31)
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Karfreitag (Datum variiert)
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Tag der Arbeit (Mai 1)
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Sette Giugno (June 7)
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Fest der Heiligen Petrus und Paulus (Juni 29)
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Fest Mariä Himmelfahrt (August 15)
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Fest Unserer Lieben Frau vom Siege (September 8)
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Unabhängigkeitstag (September 21)
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Fest der Unbefleckten Empfängnis (Dezember 8)
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Tag der Republik (Dezember 13)
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Weihnachtstag (Dezember 25)
Jahresurlaub in Malta (Urlaub)
Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens 192 Stunden bezahlten Jahresurlaub, was 24 Arbeitstagen bei einer 40Stunden Arbeitswoche entspricht. Dies gilt zusätzlich zu den zusätzlichen Urlaubstagen, die für gesetzliche Feiertage gewährt werden, die auf ein Wochenende fallen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Arbeitnehmer bis zu 50% ihres Jahresurlaubsanspruchs ins Folgejahr übertragen.
Malta-Rehabilitationsurlaub
Arbeitnehmer in Malta haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der zunächst vom Arbeitgeber finanziert wird. Die gesetzliche Mindesthöhe des Erholungsurlaubs variiert je nach der jeweiligen Lohnverordnung für den jeweiligen Wirtschaftszweig.
Malta Elternurlaub
Malta bietet gesetzlichen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub und stellt so sicher, dass Arbeitnehmer arbeitsfreie Zeiten für familiäre Verpflichtungen haben. Diese Urlaubsansprüche unterliegen spezifischen Anspruchsvoraussetzungen und Zahlungsstrukturen, die G-P für alle Mitarbeiter auf unserer Plattform verwaltet.
Steuern und Lohnabrechnung in Malta
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Malta müssen Beiträge zum nationalen Sozialversicherungssystem leisten, das Renten, Krankengeld und andere Sozialprogramme finanziert. Die Einkommensteuer ist progressiv, wobei die Steuersätze vom Einkommen des Arbeitnehmers und seinem Familienstand abhängen. Als Ihr offizieller Arbeitgeber übernimmt G-P alle Lohn- und Gehaltsabrechnungsfunktionen in Malta , einschließlich der Berechnung und Einbehaltung der korrekten Beträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Sicherstellung pünktlicher Zahlungen an die Behörden.
Kündigung und Abfindung in Malta
Die Beendigung eines Arbeitsvertrags nach der Probezeit erfordert einen triftigen Grund und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich mit der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters verlängern. Die Nichteinhaltung ordnungsgemäßer Verfahren kann zu Klagen wegen ungerechtfertigter Entlassung führen. G-P hilft bei der Verwaltung aller Kündigungs- und Abfindungsprozesse in Übereinstimmung mit dem maltesischen Arbeitsrecht und mindert so Risiken für Ihr Unternehmen.
Warum sollten Sie G-P als Ihren eingetragenen Arbeitgeber in Malta wählen?
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