Die Expansion Ihres Unternehmens nach Norwegen bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter die Möglichkeit, einen neuen Markt zu erschließen. Um jedoch die Mitarbeiter vorschriftsmäßig einzustellen , müssen Sie sicherstellen, dass jedes Teammitglied über das entsprechende Arbeitsvisum und die erforderlichen Genehmigungen verfügt. Dieser Prozess kann besonders zeitaufwändig sein, wenn Sie noch nie mit norwegischen Gesetzen und Vorschriften zu tun hatten. Hier sind daher ein paar Tipps, um den Prozess zu vereinfachen.

Arten von Arbeitsvisa in Norwegen

Bevor Sie Ihr TEAM in Norwegen aufbauen, müssen Sie zunächst feststellen, welche Mitarbeiter ein Arbeitsvisum benötigen. Arbeitnehmer aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem der nordischen Länder (Schweden, Dänemark, Island und Finnland) benötigen keine norwegische Arbeitserlaubnis. Allerdings müssen sich EU- und EWR-Beschäftigte nach wie vor bei der örtlichen Polizei anmelden und spätestens 3 Monate nach ihrer Ankunft in Norwegen eine Registrierungsbescheinigung beantragen. Bürger nordischer Länder müssen sich hingegen nicht bei der Polizei anmelden, sondern lediglich ihren Umzug dem Nationalen Register melden und eine norwegische Identifikationsnummer erhalten.

Staatsbürger anderer Länder benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie sollten sich unbedingt zuerst eine Aufenthaltserlaubnis besorgen, da das Arbeiten ohne diese zu Gefängnisstrafen und Geldstrafen führen kann.

Die meisten Fachkräfte, die für eine Arbeitsstelle nach Norwegen ziehen, werden ein Visum für qualifizierte Arbeitskräfte beantragen. Allerdings stellen unterschiedliche Berufe unterschiedliche Anforderungen, von Journalisten und Forschern bis hin zu Reiseleitern bei international Reiseunternehmen und vielem mehr.

Voraussetzungen für den Erhalt eines norwegischen Arbeitsvisums

Bevor ein Mitarbeiter in Norwegen eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, müssen Unternehmen ihm ein offizielles Stellenangebot unterbreiten, das es ihm ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Arbeitgeber können den Antrag im Namen des Mitarbeiters stellen, sofern dieser eine schriftliche Einwilligung erteilt. Aufenthaltserlaubnisse sind verlängerbar, und wir empfehlen, sie 1 bis 3 Monate vor Ablaufdatum zu verlängern.

Für Fachkräftegenehmigungen gelten spezifische Anforderungen in Bezug auf Ausbildung, Beschäftigung und mehr. Bewerber müssen beispielsweise mindestens 1 der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss eines 3-jährigen Berufsausbildungsprogramms auf dem Niveau einer weiterführenden Schule
  • Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule
  • Besondere Qualifikationen durch langjährige Berufserfahrung

Zu den Beschäftigungsvoraussetzungen gehören ein formelles Stellenangebot eines Arbeitgebers in Norwegen, eine Vollzeitstelle, für die der Bewerber bestimmte Qualifikationen erfüllt, und schließlich eine Vergütung und Arbeitsbedingungen, die dem norwegischen Standardniveau entsprechen oder darüber liegen.

Bewerbungsprozess

Die norwegischen Einwanderungsbehörden (UDI) sind für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einwanderung in Norwegen zuständig. Die Antragsteller können entweder alle Unterlagen bei der zuständigen norwegischen Botschaft einreichen oder ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Vollmacht erteilen. Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Vollmacht erteilt, können Unternehmen in seinem Namen Anträge stellen.

Zusätzlich zum Bewerbungsformular müssen Bewerber Folgendes einreichen:

  • Ein gültiger Reisepass und eine Kopie aller beschriebenen Seiten
  • Zwei Passfotos
  • Nachweis einer Reiseversicherung
  • Unterkunftsnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Norwegen
  • Nachweis des Familienstands (falls zutreffend)
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Norwegen
  • UDI-Stellenangebotsformular
  • Bildungsnachweise als Beleg für die erforderliche Mindestausbildung und/oder Arbeitserfahrungsnachweise
  • Lebenslauf

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in Englisch oder Norwegisch verfasst sein müssen. Zum Bewerbungsprozess gehört auch die Zahlung der Arbeitsvisum-Bewerbungsgebühr, die sich nach der Art des Visums richtet. Diese Gebühren können sich jedoch regelmäßig ändern. Unternehmen können den Bearbeitungszeitrechner der UDI nutzen, um eine aktuelle Schätzung der Dauer des Visumverfahrens zu erhalten.

Entdecken Sie, wie G-P Ihnen bei der Verwaltung Ihrer globalen Teams helfen kann.

Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft abzubauen, Chancen eröffnen. Für alle, überall und Unternehmen dabei zu helfen, das Potenzial ihrer Belegschaft voll auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und stellen sicher, dass alles, von der Einstellung über die Einarbeitung bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo auf der Welt sie sich befinden.

Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere Global Growth Platform™ Ihnen helfen kann, Ihr Team auf der ganzen Welt auszubauen.

Aktuell bietet G-P für diesen Standort keine Unterstützung bei der Ausstellung von Arbeitsvisa oder Arbeitsgenehmigungen an.