Für Unternehmen, die auf der Suche nach Wachstumsmöglichkeiten auf dem globalen Markt sind, ist Portugal eine von vielen verlockenden Optionen. Wenn Ihr Unternehmen plant, seine Geschäftstätigkeit in Portugal auszuweiten, ist es möglich, dass einige Mitarbeiter Visa und Arbeitsgenehmigungen benötigen.
Arten von Arbeitsvisa in Portugal
Portugal ist Mitglied der Europäischen Union (EU). Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie EFTA-Bürger können ohne Arbeitserlaubnis in Portugal arbeiten.
Andere Drittstaatsangehörige benötigen ein Visum. In Portugal gibt es 3 Hauptvisaarten:
- Typ 1: Mit einem Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt ist die Einreise und der Aufenthalt in Portugal für weniger als ein Jahr gestattet. Vorübergehende Aufenthaltsvisa sind während des gesamten Aufenthalts gültig und erlauben mehrere Einreisen.
- Typ 2: Aufenthaltsvisa erlauben 2 Einreisen und sind für einen Zeitraum von 4 Monaten gültig. Während dieser Zeit muss der Inhaber eines Aufenthaltsvisums bei der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Typ 3: Das Visum für Arbeitssuchende berechtigt seinen Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt in Portugal zum Zweck der Arbeitssuche. Es berechtigt den Inhaber zur Ausübung einer untergeordneten Tätigkeit bis zum Ablauf des Visums oder bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Nach Erhalt des entsprechenden Visums kann der Arbeitnehmer nach Portugal reisen. Sie haben 4 Monate Zeit, um die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zur Umwandlung des Visums zu beantragen. Eine solche zusätzliche Genehmigung ist erforderlich, um in Portugal legal arbeiten zu dürfen.
Ab März 2023 können Bürger der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder eine neue, vereinfachte Aufenthaltserlaubnis beantragen, die bis zu 1 Jahr gültig ist. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nicht im Serviço de Informações de Segurança -System sein.
- Für jedes Land, in dem sie länger als 1 Jahre gelebt haben, ist ein Führungszeugnis einzureichen.
- Sie müssen einen Nachweis über ein stabiles, existenzsicherndes Einkommen vorlegen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines portugiesischen Arbeitsvisums
Zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Visumantrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden, um ein Visum zu erhalten:
• Originalpass mit mindestens 3 leeren Seiten oder zusätzliches Reisedokument, gültig für mindestens 1 Jahr
• 2 Original-Passfotos
• Adressnachweis im Herkunftsland
• Polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt im Herkunftsland oder im Land, in dem der/die Mitarbeiter/in im letzten Jahr offiziell seinen/ihren Wohnsitz hatte
• Adressnachweis in Portugal (Mietvertrag oder Hotelreservierung für 120 Tage)
• Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (Kontoauszüge oder die letzten 3 Gehaltsabrechnungen)
• Lebenslauf
• Original des ordnungsgemäß legalisierten und beglaubigten (ins Portugiesische) Hochschulabschlusses
• Flugreservierung
• Gültige international Reiseversicherung
• Original-Visumantrag
• Visagebühren
Nach der Ankunft im Land muss bei den portugiesischen Behörden (AIMA) ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis) gestellt werden. Am Tag des Termins erhält der Mitarbeiter eine Quittung, und die Original-Aufenthaltserlaubnis sollte innerhalb von 90 Tagen eintreffen. Um eine Arbeitserlaubnis ( Autorização de Trabalho) zu beantragen, müssen Arbeitnehmer folgende Dokumente vorlegen:
- Gültiger Originalpass mit Visumstempel
- Originaler Wohnsitznachweis in Form des Mietvertrags plus Mietquittungen
- Nachweis des Lebensunterhalts in Form eines Arbeitsvertrags und Lohnabrechnungen
- Krankenversicherung / Anmeldung im Gesundheitszentrum
- NISS – Social
- NIF – Steuernummer
- Arbeitsvertrag
Bewerbungsprozess
Um ein Visum zu erhalten, müssen Arbeitnehmer einen Antrag beim Konsulat Portugals in ihrem Herkunftsland oder ihrem offiziellen Wohnsitzland einreichen. Sie müssen die oben aufgeführten Dokumente vorlegen. Die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des Visums durch die Behörden können 2 bis 3 Monate dauern. Dieses Visum berechtigt zur Einreise nach Portugal.
Nach Erteilung des Visums muss der/die Berufstätige auch eine Arbeitserlaubnis beantragen. Personen aus Nicht-EU-Ländern haben bessere Chancen auf eine Arbeitserlaubnis, wenn sie über spezielle Qualifikationen verfügen.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Antrag auf Arbeitserlaubnis einzureichen, der über die AIMA abgewickelt wird.
Nach Erhalt eines Visums und einer Arbeitserlaubnis kann der Arbeitnehmer nach Portugal reisen und nach Erhalt einer Steuernummer die Arbeit aufnehmen. Sie müssen ihre Aufenthaltskarte von der AIMA erhalten, einen Steuercode von ihrer Zweigstelle des Generaldirektors für Steuern (Direcçaõ-Geral dos Impostos) beziehen und sich bei der Sozialversicherung anmelden.
Weitere wichtige Überlegungen
Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nach 5 Jahren Aufenthalt in Portugal Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.
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