Serbiens Wirtschaft hat in den letzten Jahren ein beachtliches Wachstum verzeichnet. Wenn Ihr Unternehmen nach Serbien expandiert, gibt es viele Geschäftsmöglichkeiten und Herausforderungen, auf die Sie sich vor dem Eintritt in den neuen Markt vorbereiten sollten.
Arten von Arbeitsvisa in Serbien
Die serbische Regierung stellt Staatsangehörigen anderer Länder verschiedene Visa aus. Zu den Visatypen gehören:
- Flughafentransitvisum
- Visum Typ C für Kurzaufenthalte
- Visum Typ D für Langzeitaufenthalt
Einige Arbeitnehmer könnten von einem Visum des Typs C profitieren. Dieses Kurzzeitvisum kann Personen erteilt werden, die zu Geschäftszwecken nach Serbien einreisen möchten, beispielsweise zur Teilnahme an Konferenzen oder Schulungsworkshops. Das Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Besucher mit einem Visum vom Typ C dürfen sich nicht länger als 90 Tage in Serbien aufhalten.
Um in Serbien langfristig leben und arbeiten zu können, benötigen Arbeitnehmer ein Visum vom Typ D für einen Langzeitaufenthalt (sofern keine Ausnahme vorliegt) sowie eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die online beantragt werden kann.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Serbien
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, werden im Rahmen des Antragsverfahrens unter anderem folgende Dokumente benötigt:
- Die erste Seite eines gültigen Reisepasses (der Reisepass muss mindestens 90 Tage nach dem geplanten Abreisetag aus Serbien gültig sein, mindestens 2 aufeinanderfolgende leere Seiten enthalten und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein).
- Foto (Abmessungen 3.5×4.5 cm)
- Einladungsschreiben eines Unternehmens in Serbien
- Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Vertrag über geschäftliche und technische Zusammenarbeit, Sportaktivität oder anderes Dokument als Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses des Antragstellers in Serbien.
Die diplomatisch-konsularische Vertretung kann zusätzlich folgende Dokumente anfordern:
- Unternehmensdokumente einschließlich der Bescheinigung über die Registrierung der Wirtschaftseinheit in Serbien
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Serbien
- Krankenversicherung
- Visagebühren
- Andere Dokumente
Bewerbungsprozess
In Serbien sind die Prozesse zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis und eines Aufenthaltsvisums eng miteinander verknüpft. Die Arbeitserlaubnis muss vom Arbeitgeber gesponsert werden. Der Ablauf ist wie folgt:
- Bevor er internationalArbeitskräfte anstellt, muss der Arbeitgeber die Nationale Arbeitsverwaltung (NES) bitten, einen Arbeitsmarkttest für Einwohner durchzuführen, um sicherzustellen, dass es auf dem serbischen Arbeitsmarkt keine geeigneten Kandidaten gibt, darunter Einheimische, Personen, die freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, oder international Arbeitnehmer mit einer persönlichen Arbeitserlaubnis (die nicht von einem Arbeitgeber gesponsert wird).
- Der Arbeitsmarkttest beinhaltet die Ausschreibung der Stelle für 10 Kalendertage. Die NES wird prüfen, ob es im Bereich der ansässigen Arbeitskräfte niemanden gibt, der über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle verfügt.
- Wenn die NES einen geeigneten Bewerber für die Stelle findet, sollte der Arbeitgeber die Qualifikationen des Bewerbers überprüfen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, empfohlene Kandidaten einzustellen, muss aber der NES eine Begründung vorlegen, wenn er sich stattdessen für einen international Bewerber entscheidet.
- Sobald der Bedarf an internationalArbeitskräften festgestellt ist, kann der Arbeitgeber bei seiner örtlichen Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Die Bearbeitungszeit der Regierung beträgt 30 Tage, kann aber je nach Auftragslage variieren.
Anschließend muss eine Aufenthaltserlaubnis beim Innenministerium der Republik Serbien eingeholt werden. Anträge auf ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt sind bei der serbischen Botschaft oder dem serbischen Konsulat im aktuellen Wohnsitzland des potenziellen Mitarbeiters einzureichen. Der Antragsteller muss die im vorherigen Abschnitt aufgeführten erforderlichen Dokumente vorlegen. Es ist notwendig, sich eine Stellenangebotszusage zu sichern, bevor man ein befristetes Visum für Beschäftigungszwecke beantragt.
Sobald sowohl das befristete Aufenthaltsvisum als auch die Arbeitserlaubnis genehmigt wurden, kann der Mitarbeiter nach Serbien reisen und seine Tätigkeit aufnehmen.
Weitere wichtige Überlegungen
Man sollte bedenken, dass Serbien zwar ein europäisches Land ist, aber derzeit kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist. Dies bedeutet, dass Bürger von EU-Mitgliedstaaten eine Arbeitserlaubnis für Serbien benötigen. Diese Anforderung ändert sich, falls Serbien der EU beitritt.
Sie sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass der Arbeitgeber für die Zahlung sämtlicher Gebühren im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis verantwortlich ist. Der Arbeitgeber muss auch international Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anmelden.
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