Bei der Rekrutierung und Einstellung eines Bewerbers spielen viele Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise dessen Bildungsniveau, Erfahrung und Engagement für Ihr Unternehmen. Bei der Personalbeschaffung im Ausland muss man sich jedoch auf mehr als nur die Eignung der Bewerber für die ausgeschriebenen Stellen konzentrieren. Sie müssen sich mit den Gesetzen zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften der Slowakischen Republik vertraut machen und den Betrieb Ihrer zahlreichen Unternehmensstandorte aufrechterhalten.
Mit den Outsourcing-Dienstleistungen für die Personalbeschaffung in der Slowakischen Republik können Sie Ihren Einstellungsprozess beschleunigen und vereinfachen. G-P kann über unsere Personalvermittlungsagentur in der Slowakischen Republik Kandidaten für Ihre offenen Stellen einstellen und diese Mitarbeiter dann Ihrem Team zuweisen. Als Employer of Record sind wir für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und -bestimmungen verantwortlich, sodass Sie ohne zusätzlichen Stress expandieren können.
Personalbeschaffung in der Slowakischen Republik
Die Slowakei spielt eine entscheidende Rolle im mitteleuropäischen Handel. Diese Position bedeutet, dass viele Branchen um Mitarbeiter konkurrieren, darunter die Automobil-, Metallproduktions-, Rohstoff-, Lebensmittel- und Getränke- sowie die pharmazeutische Industrie. Bei einer niedrigen Wachstumsrate suchen einige Unternehmen möglicherweise im Ausland nach Kandidaten, um offene Stellen zu besetzen, insbesondere nach Personen in angrenzenden Ländern.
Die strengen Anwerbungsgesetze des Landes können es sogar erschweren, offene Stellen auszuschreiben. Die meisten Stellenanzeigen müssen eine Stellenbeschreibung, den Arbeitsort, das Datum des Arbeitsbeginns und die Vergütung enthalten. Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben immer mehr Menschen Zugang zum Internet erhalten. Dieser Trend macht Jobbörsen wertvoller denn je, und zu den besten Optionen gehören:
- Profesia.
- Kareiera Zoznam.
- Bazos.
Gesetze gegen Diskriminierung in der Slowakischen Republik
Alle Arbeitnehmer haben gemäß dem Arbeitsgesetzbuch das Recht auf die gleiche Behandlung. Weitere Schutzmaßnahmen umfassen:
- Das Recht auf Arbeit.
- Das Recht auf freie Berufswahl.
- Das Recht auf faire und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen.
- Das Recht auf Schutz vor willkürlicher Entlassung.
Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Rasse, Sprache, Genetik, Politik, Überzeugungen und Gewerkschaftstätigkeit ist untersagt. Das Arbeitsgesetzbuch enthält auch Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass jeder für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhält. Die Richtlinie enthält Definitionen von gleichberechtigter Arbeit, und das Statistische Amt wird sogar Daten über die durchschnittlichen Monatslöhne von Männern und Frauen bereitstellen.
Es gibt keine geschlechtsspezifischen Quoten, aber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen müssen bestimmte Quoten eingehalten werden. Die meisten Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen eine Belegschaft haben, die aus mindestens 3.2% Arbeitnehmern mit Behinderungen besteht.
Bei der Privatbeschaffung Ihres Unternehmens müssen Sie sicherstellen, dass Sie diese Vorschriften einhalten, sonst drohen Ihnen Bußgelder oder Verzögerungen.
Wie man Mitarbeiter in der Slowakischen Republik einstellt
In der Slowakischen Republik ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen aussagekräftigen schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen, der entweder befristet oder unbefristet ist. Der Vertrag muss Angaben zu Aufgaben, Arbeitsort und Abfindung enthalten. Idealerweise sollten Sie einen aussagekräftigen Vertrag in der Landessprache des Mitarbeiters aufsetzen, der zusätzliche Bestimmungen wie Sozialleistungen, Anspruchsvoraussetzungen, Kündigungsbedingungen und mehr enthält. Die Mitarbeiter müssen diesen Vertrag unterzeichnen und ein Exemplar erhalten, bevor sie ihre Tätigkeit in Ihrem Unternehmen aufnehmen. Alle Vergütungsbeträge im Arbeitsvertrag und im Angebotsschreiben sollten in Euro angegeben sein.
Ab dem 1 . November 2022 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen nach deren Arbeitsbeginn schriftlich über Folgendes zu informieren, sofern dies nicht bereits im Arbeitsvertrag enthalten ist:
- Wöchentlicher Arbeitsplan
- Überstundenregelungen
- Vergütungsbedingungen
- Die Methode zur Bestimmung des Arbeitsplatzes
- Dauer oder Berechnung des Jahresurlaubs
- Beschäftigungsbedingungen
- Informationen zum Training
Arbeitsgesetze der Slowakischen Republik
Während und nach der Einstellung von Mitarbeitern in der Slowakischen Republik müssen Sie die Gesetze zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften des Landes befolgen. Beispielsweise müssen Arbeitnehmer in der Slowakei 37 bis 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche arbeiten.
Das Land führte im Jahr 2018 eine neue Verfassungsänderung ein, die das Verfahren zur Einstellung ausländischer Staatsangehöriger vereinfachte. Wenn Sie EU-Bürger sind, dürfen Sie sich nach Ihrer Einreise drei Monate lang in der Slowakei aufhalten. Danach müssen Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei stellen. Nicht-EU-Bürger können in der Slowakischen Republik arbeiten, solange sie über eine Arbeitserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Beschäftigung verfügen.
Onboarding in der Slowakischen Republik
Bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter sollten Sie einen Prozess anwenden, der sie mit Ihrem Unternehmen und ihrer Position vertraut macht. Am ersten Arbeitstag des Mitarbeiters können Sie den Arbeitsvertrag mit ihm durchgehen und ihn unterschreiben lassen. Wir empfehlen außerdem die Erstellung eines Schulungsprogramms, das den Mitarbeitern hilft, ihre Aufgaben zu erlernen und zu wissen, wie sie in Ihrem Unternehmen zurechtkommen. Wenn Sie Zeit haben, zum ersten Arbeitstag eines Mitarbeiters in die Slowakische Republik zu reisen, können Sie ein Unternehmenstreffen mit den neuen Mitarbeitern abhalten, um sie persönlich in ihre neuen Aufgaben einzuführen.
Vorteile der Beauftragung von Outsourcing in der Slowakischen Republik
Die Personalbeschaffung ist die wichtigste Aufgabe Ihrer Tochtergesellschaft. Wenn man die Personalbeschaffung dem Zufall überlässt oder zu wenig Zeit dafür aufwendet, kann das dem Unternehmen langfristig schaden. Deshalb bietet G-P Outsourcing für die Personalbeschaffung in der Slowakischen Republik an. Wir wissen, wie wir die richtigen Kandidaten für Ihr Team rekrutieren und sorgen für ein positives Einstellungserlebnis. Ihre neuen Mitarbeiter können sofort ihre Arbeit aufnehmen, und Ihr Unternehmen kann in ein bis zwei Tagen mit der Arbeit beginnen.
Arbeiten Sie mit G-P zusammen, um weltweit zu expandieren
Wenn Sie eine Expansion in die Slowakische Republik planen, kann G-P Ihren Einstellungsprozess einfacher und effektiver gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen zum Thema Outsourcing für die Personalbeschaffung in der Slowakischen Republik.