Die Slowakei, offiziell bekannt als Slowakische Republik, ist aufgrund ihrer einkommensstarken Wirtschaft, des steigenden Lebensstandards und ihrer Widerstandsfähigkeit angesichts einer relativ jungen Finanzkrise ein begehrter Standort für Auswanderer. Wenn Ihr Unternehmen plant, seine Geschäftstätigkeit in diesem europäischen Land auszuweiten oder auszulagern, müssen Sie sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter, die umziehen möchten, über die entsprechenden Genehmigungen und Visa verfügen, um dort legal leben und arbeiten zu können.

Arten von Arbeitsvisa in der Slowakischen Republik

Die Slowakische Republik ist Teil des Schengen-Raums. Dies bedeutet, dass ausländische Staatsangehörige aus Ländern, die nicht von der Visumpflicht befreit sind, für die Einreise in die Slowakei ein Schengen-Visum benötigen. Es gibt verschiedene Kategorien von Schengen-Visa, die drei häufigsten sind jedoch:

  • Flughafentransitvisum: Mit diesem Visum können ausländische Staatsangehörige auf dem Weg zu einem anderen Reiseziel durch die Slowakei reisen.
  • Einreisevisum: Ein Einreisevisum berechtigt ausländische Staatsangehörige zur Einreise in die Slowakische Republik zu kurzfristigen Aufenthaltszwecken.
  • Langzeitvisum: Ein Langzeitvisum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, sich für einen längeren Zeitraum in der Slowakischen Republik aufzuhalten.
  • Nationales Visum: Ein nationales Visum ermöglicht hochqualifizierten ausländischen Staatsangehörigen, bis zu einem Jahr in der Slowakischen Republik zu leben und zu arbeiten.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Slowakei arbeiten möchten, benötigen sowohl eine slowakische Arbeitserlaubnis als auch eine Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für die Slowakei

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Beantragung eines slowakischen Schengen-Visums folgende Dokumente:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular
  • Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Nachweis, dass der Bewerber über einen Reisekrankenversicherungsschutz für seinen Aufenthalt in der Slowakei verfügt
  • Ein Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen mit Sitz in der Slowakischen Republik

Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakischen Republik müssen ausländische Staatsangehörige folgende Dokumente bereithalten:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein unterschriebenes und in slowakischer Sprache ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Ein Arbeitsvertrag oder ein offizielles Stellenangebot eines Arbeitgebers mit Sitz in der Slowakei
  • Offiziell übersetzte Dokumente, die die beruflichen und schulischen Qualifikationen des Bewerbers für die Position belegen.

Das slowakische Arbeitsamt kann im Einzelfall zusätzliche Unterlagen anfordern.

Antragsverfahren

Bevor ein ausländischer Arbeitnehmer eine slowakische Arbeitserlaubnis beantragen kann, muss der Arbeitgeber die offene Stelle dem Arbeitsamt melden. Dadurch ergibt sich für das Arbeitsamt die Möglichkeit, einen geeigneten slowakischen Staatsbürger für die Stelle zu finden. Nach 15 Werktagen kann der Mitarbeiter mit dem Arbeitserlaubnis-Bewerbungsprozess fortfahren.

Ausländische Staatsangehörige können den Bewerbungsprozess bei der slowakischen Botschaft oder dem slowakischen Konsulat in ihrem Wohnsitzland beginnen. Üblicherweise initiiert jedoch der Arbeitgeber die Bewerbung im Namen des Arbeitnehmers. Arbeitgeber können den Antrag auf Arbeitserlaubnis direkt beim Ministerium für Arbeit, Social und Familie in der Slowakischen Republik einreichen.

Ausländische Staatsangehörige benötigen neben einer Arbeitserlaubnis auch eine Aufenthaltserlaubnis. Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ist für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für ausländische Staatsangehörige zuständig, die beabsichtigen, in der Slowakei zu leben und zu arbeiten. Wie bei der Arbeitserlaubnis müssen ausländische Arbeitnehmer diesen Antrag stellen, bevor sie ihr Wohnsitzland verlassen, um in die Slowakei zu reisen.

Sobald die zuständigen Behörden eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt haben, können ausländische Staatsangehörige in die Slowakische Republik einreisen und ihre Tätigkeit in Ihrem Unternehmen aufnehmen.

Weitere wichtige Überlegungen

Die Slowakei ist Vollmitglied der Europäischen Union (EU). Daher sind Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten oder Länder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von der Arbeitserlaubnis- und Visapflicht befreit. Der Arbeitgeber muss jedoch die Ankunft der neuen Mitarbeiter innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn bei den zuständigen Behörden anmelden. EU- und EWR-Bürger müssen außerdem für Steuerzwecke eine bestätigte Adresse in der Slowakei angeben.

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