G-P provides employer of record services for customers that want to hire employees and run payroll without first establishing a branch office or subsidiary in Slovenia. Your candidate is hired via G-P’ Slovenia EOR in accordance with local labor laws and can be onboarded in days instead of the months it typically takes. The individual is assigned to work on your team, working on your company’s behalf exactly as if he or she were your employee to fulfill your in-country requirements.

Our solution enables customers to run payroll in Slovenia while HR services, tax, and compliance management matters are lifted from their shoulders onto ours. As a global EOR expert, we manage employment contract best practices, statutory and market norm benefits, and employee expenses, as well as severance and termination if required. We also keep you apprised of changes to local employment laws in Slovenia.

Ihr neuer Mitarbeiter ist früher produktiv, hat eine bessere Einstellungserfahrung und engagiert sich zu 100% für Ihr Team. Sie können beruhigt sein, wenn Sie wissen, dass Sie ein Team von engagierten Beschäftigungsexperten haben, die Ihnen bei jeder Einstellung zur Seite stehen. G-P ermöglicht es Ihnen, das Talent der klügsten Menschen in mehr als 185 Ländern auf der ganzen Welt schnell und schmerzlos zu nutzen.

Slowenien liegt in Mitteleuropa und hat eine Bevölkerung von 2 Millionen. Slowenisch ist die Landessprache, aber 92% der Bevölkerung sprechen mindestens zwei Sprachen und 72% sprechen mindestens drei Sprachen.

Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsbriefs mit einem Mitarbeiter in Slowenien kann es hilfreich sein, die folgenden Standardleistungen zu berücksichtigen:

Arbeitsverträge in Slowenien

In Slowenien gilt grundsätzlich, dass Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Befristete Verträge sind auch für ein bestimmtes Projekt zulässig, entweder um einen vorübergehend abwesenden Mitarbeiter zu ersetzen oder aufgrund einer vorübergehenden Erhöhung des Arbeitsaufkommens. Sie dürfen einen Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten.

Dem zukünftigen Mitarbeiter sollte drei Tage vor Arbeitsbeginn ein Entwurf des Arbeitsvertrags ausgehändigt werden, der am Arbeitsbeginn zu unterzeichnen ist. Der Vertrag sollte in der Landessprache verfasst sein und die Bedingungen der Mitarbeiterabfindung, die Leistungen, die Kündigungsbedingungen sowie eine Liste der für den Vertrag relevanten Tarifverträge enthalten. In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag in Slowenien sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in Euro und nicht in einer Fremdwährung angegeben werden.

Diese Informationen werden als allgemein geltende Informationen zur Verfügung gestellt und sind nicht als Beratungsleistungen gedacht.

Arbeitszeiten in Slowenien

Die reguläre Arbeitswoche in Slowenien umfasst bis zu 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit darf einschließlich Überstunden 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden sollten im Allgemeinen 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat oder 170 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.

Urlaub in Slowenien

Slowenien feiert 11 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer einen Urlaubstag erhalten, darunter:

  • Neujahr
  • Tag der Kultur
  • Ostermontag
  • Tag des Widerstands
  • Maifeiertag
  • Tag der Staatsgründung
  • Mariä Himmelfahrt
  • Reformationstag
  • Allerheiligen
  • Weihnachtstag
  • Unabhängigkeitstag

Urlaubstage in Slowenien

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer über 55 Jahre, Behinderte und Betreuungspersonen haben je nach Tarifvertrag Anspruch auf mindestens drei zusätzliche Urlaubstage.

Arbeitnehmer haben in der Regel auch Anspruch auf bis zu sieben Tage bezahlten Sonderurlaub.

Krankheitsurlaub in Slowenien

Arbeitnehmer, die ein ärztliches Attest vorlegen, haben grundsätzlich Anspruch auf unbegrenzte Freistellung bei Krankheit oder Verletzung.

Sofern die Abwesenheit nicht auf eine arbeitsbedingte Krankheit oder Verletzung zurückzuführen ist, hat der/die Mitarbeiter/in Anspruch auf 80% seines/ihres Gehalts des Vormonats.

Ist die Abwesenheit arbeitsbedingt, hat der Mitarbeiter Anspruch auf 100% seines/ihres Gehalts, basierend auf dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate. Der/Die Mitarbeiter/in erhält weiterhin Gehalt, bis die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird und der Arbeitsvertrag daraufhin beendet wird.

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für den Urlaub für die ersten 30 Arbeitstage. Der Staat übernimmt in der Regel ab diesem Zeitpunkt die Lohnfortzahlung.

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Slowenien

Weibliche Angestellte haben grundsätzlich Anspruch auf 105 Tage bezahlten Mutterschutzurlaub, der 28 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen muss, wenn:

  • Sie war mindestens einen Tag vor Urlaubsantritt versichert.

oder

  • Die Beiträge zur Elternschutzversicherung wurden in den letzten drei Jahren vor Inanspruchnahme des Urlaubs für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten geleistet.

Die Mutterschaftsvergütung der Mitarbeiterin basiert auf einem Durchschnitt ihres Gehalts, muss aber mindestens 55% des slowenischen Mindestnettolohns betragen.

Unabhängig vom Geschlecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf 30 Tage Ehegattenurlaub. Überstieg das slowenische Wirtschaftswachstum im Jahr vor oder im Geburtsjahr 2.5% des Bruttoinlandprodukts, so hat die Ehegattin grundsätzlich Anspruch auf 90 Urlaubstage, von denen die ersten 15 bezahlt werden, sofern:

  • Der Mitarbeiter war mindestens einen Tag vor Antritt des Urlaubs versichert.

oder

  • Die Beiträge zur Elternschutzversicherung wurden in den letzten drei Jahren vor Inanspruchnahme des Urlaubs für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten geleistet.

Der bezahlte Vaterschaftsurlaub des Mitarbeiters basiert auf einem Durchschnitt der Mitarbeitervergütung, muss aber mehr als 55% des slowenischen Mindestnettolohns betragen. Der bezahlte Urlaub darf das Zweifache des durchschnittlichen slowenischen Monatsentgelts pro Monat nicht überschreiten.

Nach Inanspruchnahme des Mutterschutzurlaubs haben die Eltern Anspruch auf 260 Tage Kinderbetreuungsurlaub (30 dieser Tage muss von der Mutter genommen werden. ). Bis zu 75 Tage des Urlaubs können übertragen und bis zum 8 Lebensjahr des Kindes genutzt werden. Die Höhe des bezahlten Elternurlaubs berechnet sich aus dem Durchschnitt der Mitarbeitervergütung, wobei ein Mindestbetrag von 55% des monatlichen Nettomindestlohns in Slowenien und ein Höchstbetrag von 2 mal der durchschnittlichen monatlichen Vergütung in Slowenien pro Monat für den Elternurlaub vorgeschrieben ist.

Eltern, die ein behindertes Kind bis zum Alter von 18 Jahren oder ein Kind mit einer mittelschweren bis schweren psychischen Störung betreuen, haben das Recht, in Teilzeit zu arbeiten. Betreut ein Mitarbeiter ein Kind von mindestens 7 Jahren mit einer mittelgradigen bis schweren geistigen oder körperlichen Behinderung, so hat dieser Elternteil Anspruch auf mindestens 15 Tage oder bis zu 6 Monate bezahlten Urlaub. Ein Mitarbeiter, der sich um eine kranke Ehegatte kümmert, kann 7 bis 14 Tage bezahlter Urlaub in Anspruch nehmen.

Jedem Adoptivelternteil stehen 130 Urlaubstage zu, die bis zum Abschluss der ersten Klasse der Grundschule durch das Kind genommen werden können.

Krankenversicherung in Slowenien

In Slowenien gibt es eine obligatorische öffentliche Krankenversicherung und zusätzlich eine private Krankenversicherung.

Slowenien Zusatzleistungen

Zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz wird in der Regel nicht von den Arbeitgebern angeboten.

Große Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern üblicherweise Essensgutscheine zur Verfügung.

Boni

Übliche Bonusleistungen, die in Mitarbeiterverträge aufgenommen werden, sind:

  • 13th Vergütung, die als Trinkgeld gilt und gesetzlich nicht vorgeschrieben ist
  • Weihnachtsgeld
  • Jubiläumsbonus, dessen Höhe in der Regel von der Dienstzeit abhängt.
  • Leistungsabhängiger Bonus

Beendigung/Abfindung in Slowenien

Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu 6 Monaten festlegen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einzuhalten.

Wird ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von Inkompetenz entlassen, gelten folgende Kündigungsfristen:

  • 15 Tage bei einer Beschäftigung bis zu 1 Jahr
  • 30 Tage, wenn die Beschäftigung länger als 1 Jahre, aber weniger als 2 Jahre andauert
  • 30 Tage plus zwei Tage für jedes weitere Dienstjahr über 2 Jahre hinaus, bis zu einem Höchstbetrag von 60 Tagen bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Jahren.
  • 80 Tage bei einer Beschäftigungsdauer von 25 Jahren oder mehr

Wird ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von Inkompetenz entlassen, hat er Anspruch auf Abfindungszahlung in folgender Höhe:

  • 1/5Th des monatlichen Grundgehalts des Mitarbeiters für jedes Dienstjahr, wenn die Beschäftigung mindestens 1 Jahre oder bis zu 10 Jahre beträgt.
  • 1/4Th des monatlichen Grundgehalts des Mitarbeiters für jedes Dienstjahr, wenn die Beschäftigung länger als 10 Jahre und bis zu 20 Jahre andauert.
  • 1/3Drittel der monatlichen Grundvergütung des Mitarbeiters für jedes Dienstjahr, wenn die Beschäftigung länger als 20 Jahre andauert
  • Die Abfindungszahlung ist gesetzlich auf das 10 -fache der monatlichen Grundvergütung des Mitarbeiters begrenzt. Unter Umständen wird auch eine Abfindung für befristete Verträge gezahlt.

Steuern zahlen in Slowenien

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen in folgender Höhe in die Sozialversicherung ein :

  • Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung (Mitarbeiter 15.5%, Arbeitgeber 8.85%)
  • Krankenversicherung (Mitarbeiter 6.36%, Arbeitgeber 6.56%)
  • Elterlicher Schutz (beide zahlen 0.10%)
  • Beschäftigung (Mitarbeiter 0.14%, Arbeitgeber 0.06%)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit (der Arbeitgeber zahlt 0.53%)

Gesamtzahl der Mitarbeiter: 22.10%

Arbeitgeber insgesamt 16.10%

Warum G-P

Establishing a branch office or subsidiary in Slovenia to engage a small team is time-consuming, expensive and complex. Slovenian labor law has strong worker protections, requiring great attention to detail and an understanding of local best practices. G-P makes it painless and easy to expand into Slovenia. We can help you hire your candidate of choice, handle HR matters and payroll, and ensure that you’re in compliance with local laws, without the burden of setting up a foreign branch office or subsidiary. Our Slovenia  global employer of record solution provides you peace of mind so that you can focus on running your company.

If you would like to discuss how G-P can provide a seamless employee leasing or EOR solution for hiring employees in Slovenia, please contact us.