Sloweniens schnell wachsende Wirtschaft macht dieses europäische Land zu einem beliebten Ziel für Auswanderer und international Unternehmen gleichermaßen. Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen nach Slowenien auszuweiten, müssen Sie ein Team von Mitarbeitern zusammenstellen , die bereit sind, mit Ihnen umzuziehen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass sie über alle erforderlichen Arbeitsvisa und Genehmigungen verfügen, um legal in Slowenien leben und arbeiten zu können. Die Nichtbeschaffung der erforderlichen Dokumentation kann zu betrieblichen Verzögerungen und kostspieligen Bußgeldern für Ihr Unternehmen führen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie von Anfang an die slowenischen Vorschriften einhalten.

Arten von Arbeitsvisa in Slowenien

Die slowenische Regierung stellt ausländischen Staatsangehörigen je nach Zweck ihres geplanten Besuchs in Slowenien verschiedene Visa aus. Zu den in Slowenien ausgestellten Visakategorien gehören:

  • Geschäftsvisa
  • Visa für medizinische Zwecke
  • Visa für Mitglieder offizieller Delegationen
  • Touristenvisa
  • Visa für Studium, Forschung oder Ausbildung
  • Flughafentransitvisa
  • Visa für Ehepartner slowenischer Staatsbürger

Diese Visa erlauben zwar die Einreise nach Slowenien, geben ausländischen Staatsangehörigen aber nicht das Recht, dort langfristig zu leben und zu arbeiten. Dafür benötigen ausländische Staatsangehörige eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen für den Erhalt eines slowenischen Arbeitsvisums

Ausländische Arbeitnehmer, die nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, benötigen für die Beschäftigung in Slowenien eine einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Diese Genehmigung wird manchmal auch als Einzelgenehmigung bezeichnet. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Antragsteller folgende Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein Passfoto und Fingerabdrücke, die zum Zeitpunkt der Bewerbung genommen werden.
  • Nachweis, dass der Bewerber über einen Krankenversicherungsschutz in Slowenien verfügt
  • Eine kürzlich durchgeführte strafrechtliche Leumundsprüfung aus dem Wohnsitzland des Antragstellers
  • Ein Kontoauszug, der belegt, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt in Slowenien zu bestreiten.

In einigen Fällen wird der Antragsteller auch gebeten, ein Gespräch mit slowenischen Beamten in der Botschaft seines Wohnsitzlandes zu führen.

Antragsverfahren

Einer der Vorteile, in Slowenien Geschäfte zu machen, ist, dass ausländische Arbeitnehmer nur eine einzige Genehmigung zum Leben und Arbeiten im Land benötigen. Daher ist der Bewerbungsprozess relativ unkompliziert und einfach.

Eine slowenische Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kann entweder vom Arbeitgeber in Slowenien oder vom ausländischen Arbeitnehmer beantragt werden. In beiden Fällen sind die gleichen Dokumente erforderlich, allerdings müsste der Arbeitgeber den Antrag von Slowenien aus stellen, während der Arbeitnehmer den Bewerbungsprozess bei der slowenischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland beginnen würde.

Slowenische Arbeitserlaubnisse werden unter der Bedingung einer Beschäftigung erteilt. Daher ist es wichtig, vor Beginn des Bewerbungsprozesses einen Arbeitsvertrag vorweisen zu können.

Weitere wichtige Überlegungen

Da Slowenien Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gelten die Gesetze und Vorschriften bezüglich der Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis nicht für Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Slowenien arbeiten möchten. Dennoch müssen EU-Bürger weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie länger als drei Monate in Slowenien leben und arbeiten möchten.

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