Die Bedeutung des Einstellungsprozesses bei einer international Expansion darf nicht unterschätzt werden. Die Rekrutierung und Einarbeitung der richtigen Mitarbeiter wird den Erfolg Ihres Unternehmens sicherstellen. Wenn Sie außerdem lernen, wie Sie Slowenien-Mitarbeiter einstellen und die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Landes einhalten, können Sie die Compliance ohne Bußgelder oder Verzögerungen einhalten.

Es ist jedoch schwierig, sich auf die Personalbeschaffung zu konzentrieren, wenn man gleichzeitig versucht, einen neuen Unternehmensstandort zu etablieren, die Lohnabrechnung zu regeln und Abfindung und Sozialleistungen bereitzustellen. G-P erleichtert die Einstellung talentierter Mitarbeiter durch Outsourcing in Slowenien. 

Personalbeschaffung in Slowenien

Jedes Land hat seine kulturellen Besonderheiten, und die Abläufe im Rekrutierungsprozess können von Land zu Land variieren. Bei der Personalbeschaffung in Slowenien sollten Sie sich Gedanken über Ihre Strategie zur Talentgewinnung sowie über die Gesetze machen, die Ihr Unternehmen beachten muss. Wenn es darum geht, die richtigen Talente zu finden, sind die besten Websites zur Kontaktaufnahme mit Kandidaten möglicherweise nicht dieselben wie die in Ihrem Wohnsitzland – und die persönliche Vernetzung kann eine Herausforderung sein, wenn Sie noch keine Kontakte haben.

Aus diesem Grund lagern viele Unternehmen die Personalbeschaffung aus. Wenn Sie nicht planen, den Personalbeschaffungsprozess als Praktikant selbst zu betreuen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie arbeiten mit einer lokalen Personalvermittlungsfirma zusammen oder kooperieren mit einem globalen Employer of Record. Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record kann von Vorteil sein, wenn Sie sich Sorgen um die Einhaltung der Vorschriften machen, da dieser alle damit verbundenen Risiken übernimmt, während dies bei einer Personalvermittlungsfirma nicht der Fall ist.

Antidiskriminierungsgesetze in Slowenien

Slowenien verfügt über einen Rechtsrahmen zum Schutz von Einzelpersonen vor Diskriminierung. Dieser Schutz erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, darunter den Zugang zu Beschäftigung. Diskriminierung aus folgenden Gründen ist rechtswidrig:

  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Hautfarbe
  • Bildung
  • Sprache
  • Sexuelle Identität
  • Sexuelle Orientierung
  • Alter
  • Behinderung
  • Religiöse oder politische Überzeugungen
  • Immobilienstatus
  • Sozialer Status
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Da so viele verschiedene Merkmale gesetzlich geschützt sind, sollten Sie bei der Formulierung Ihrer Stellenanzeigen und Gespräche mit potenziellen Mitarbeitern besonders vorsichtig sein.

Wie man in Slowenien Mitarbeiter einstellt

In Slowenien ist für die Einstellung aller Mitarbeiter ein Arbeitsvertrag erforderlich. Grundsätzlich gelten Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit. Befristete Verträge können jedoch auch eingesetzt werden, wenn Sie ein bestimmtes Projekt haben, einen vorübergehend abwesenden Mitarbeiter ersetzen möchten oder eine vorübergehende Erhöhung des Arbeitsaufkommens bewältigen müssen. Befristete Verträge dürfen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten.

Sie sollten dem potenziellen Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag drei Tage vor dem Arbeitsbeginn zur Durchsicht aushändigen, und er sollte ihn am Arbeitsbeginn unterschreiben. Verträge sollten stets in der Landessprache verfasst sein und Bestimmungen zu Abfindung, Leistungen, Kündigungsvorschriften, Tarifverträgen und ähnlichen Faktoren enthalten. Angebotsbriefe und Arbeitsverträge, die Geldbeträge enthalten, sollten immer in Euro und nicht in einer anderen Währung verfasst sein.

Arbeitgeber müssen außerdem alle neuen Mitarbeiter innerhalb von 15 Tagen nach deren Arbeitsbeginn bei der obligatorischen Renten-, Invaliditäts-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in Slowenien anmelden.

Arbeitsrecht in Slowenien

Die slowenischen Gesetze zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften gelten für die Arbeitszeiten, sobald Ihr Mitarbeiter anfängt. Die Angestellten in diesem Land arbeiten üblicherweise acht Stunden am Tag an fünf Tagen in der Woche. Die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung sollte nicht weniger als 36 Stunden oder mehr als 40 Stunden betragen.

In Slowenien sind Überstunden zulässig und werden für alles, was über die üblichen acht Stunden pro Tag hinausgeht, vergütet. Die gesetzlichen Bestimmungen begrenzen die Überstunden auf acht Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat und 170 Stunden pro Jahr. Die Arbeitszeit darf zehn Stunden pro Tag nicht überschreiten. Ihre Branche sollte den richtigen Abfindungsbetrag für Überstundenarbeit bestimmen. Viele Arbeitnehmer sind es gewohnt, Überstunden ohne zusätzliche Abfindung zu leisten.

Onboarding in Slowenien

Sie können ein positives Einstellungserlebnis schaffen, indem Sie mehrere Mitarbeiter gleichzeitig einarbeiten. Veranstalten Sie ein Treffen, bei dem sich alle neuen Mitarbeiter kennenlernen können, und besprechen Sie in diesem Treffen die wichtigsten Aspekte Ihres Unternehmens. Wenn möglich, reisen Sie nach Slowenien, um neue Mitarbeiter persönlich willkommen zu heißen und ihnen ihren Wert für Ihr Unternehmen aufzuzeigen.

Stellen Sie mit G-Pglobale Mitarbeiter ein.

Mit der Global Employment Platform ™ (Globale Beschäftigungsplattform) vonG-P wird der Aufbau globaler Teams einfach – ohne dass Unternehmen gegründet oder Zeit für die Einbindung von Beratern und lokalen Experten in den Bereichen Personalwesen, Recht und Steuern aufgewendet werden muss. Mit G-P erhalten Sie einfache Workflows, Integrationen und KI-gestützte (Künstliche Intelligenz) Funktionen, die die Art und Weise, wie Sie globale Teams (globales Team) Einarbeitung, verwalten und bezahlen, verändern.

Buchen Sie eine Demo, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, jeden und überall einzustellen und an Bord zu nehmen.