Die Gründung einer Tochtergesellschaft auf den Bermudas kann Ihnen die Möglichkeit geben, eine von Ihrer Muttergesellschaft unabhängige Unternehmenskultur zu entwickeln und eine separate legale Präsenz zu erlangen. Dieser Prozess kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen, daher ist es wichtig, die Anforderungen zu verstehen.

Wie man eine Tochtergesellschaft auf Bermuda gründet

Der Prozess kann je nach der gewählten Unternehmensform variieren, z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Einzelunternehmen. Die Schritte sind im Allgemeinen wie folgt:

  1. Reservieren Sie einen Firmennamen beim Handelsregister.
  2. Entwickeln Sie die Satzung.
  3. Reichen Sie alle notwendigen Gesellschaftsvertragsunterlagen ein.
  4. Eröffnen Sie ein geschäftliches Bankkonto im Land.

Sobald Sie den Bewerbungsprozess mit allen erforderlichen Unterlagen abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Gesellschaftsvertragsurkunde, die Sie zur Geschäftstätigkeit in diesem Gebiet berechtigt. Im Laufe dieses Prozesses fallen verschiedene Gebühren an. Für jedes Jahr nach dem Gesellschaftsvertrag müssen Sie eine Gebühr entrichten, die sich nach dem genehmigten Aktienkapital und dem Agio Ihres Unternehmens richtet.

Bermuda-Subsidiargesetze

Für Ihre Tochtergesellschaft müssen Sie zahlreiche Gesetze beachten. Die wichtigsten Anforderungen sind:

  1. Satzung: Dieses Dokument definiert Merkmale wie den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und den Grund für seine Gründung. Dieses Dokument hilft dem Handelsregister, anhand Ihrer Ziele zu beurteilen, ob ein Gesellschaftsvertrag akzeptabel ist. 
  2. Eingetragener Firmensitz: Ihre Satzung muss die Adresse eines eingetragenen Firmensitzes auf Bermuda enthalten. Sie können Ihren eingetragenen Firmensitz mieten oder besitzen, er muss jedoch für Ihre Zwecke entsprechend ausgewiesen sein.
  3. Vertretung: Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, einen Geschäftsführer und einen Sekretär zu haben, die natürliche oder juristische Personen sein können. Typischerweise werden der Direktor und der Sekretär in einer Reihe von Treffen nach dem Gesellschaftsvertrag gewählt. Während dieser Zeit erstellen die beteiligten Personen die Satzung für das Unternehmen. Die Satzung bleibt zwar vertraulich, der benannte Direktor und Sekretär müssen jedoch beim Registerführer registriert sein. 

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