Der typische Weg zur Skalierung eines Unternehmens in Peru besteht darin, vor der Einstellung von Mitarbeitern eine Tochtergesellschaft zu gründen oder eine Alternative zu wählen. Die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Land kann sich jedoch als schwierig erweisen. Jeder Schritt des Prozesses ist mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden und erfordert ein umfassendes Verständnis des peruanischen Nebenrechts.

Wie man eine peruanische Tochtergesellschaft gründet

Unternehmen, die in Peru Geschäfte tätigen, müssen zunächst festlegen, welche Art von Tochtergesellschaft sie gründen müssen. Eine der gebräuchlichsten ist die Sociedad Comercial De Responsabilidad Limitada (SRL), ein Handelsunternehmen mit beschränkter Haftung. Allerdings wäre auch die Sociedad Anónima eine Möglichkeit, die eine ganz normale Aktiengesellschaft ist. Die drei Standardtypen von Sociedad Anónima -Gesellschaften sind:

  • Sociedad Anónima Ordinaria (SA)
  • Sociedad Anónima Abierta (SAA)
  • Sociedad Anónima Cerrada (SAC)

Die peruanischen Tochtergesellschaftsgesetze unterscheiden sich je nach Art der zu gründenden Tochtergesellschaft. Im Allgemeinen verlangt das Land keinen Mindestkapitalanteil. Allerdings verlangen viele Finanzinstitute eine Mindesteinlage von PEN 1,000 .

Ein weiterer Schritt im Gesellschaftsvertragsprozess ist die Eröffnung eines lokalen Bankkontos. Unternehmen müssen ihre Kapitaleinlage entweder in Sol oder einer anderen Währung hinterlegen, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können. Sie müssen außerdem den Firmennamen registrieren und sicherstellen, dass er eindeutig und zur Registrierung verfügbar ist.

Peru-Subsidiärgesetze

Das Allgemeine Gesellschaftsgesetz regelt die Tochtergesellschaftsgesetze Perus. Während die Anzahl der erforderlichen Aktionäre von der Art der Gründung der peruanischen Tochtergesellschaft abhängt, benötigen die meisten Unternehmen nach diesem Gesetz bei ihrer Gründung mindestens 2 Aktionäre beliebiger Nationalität, die entweder natürliche oder juristische Personen sind. Bei der Gründung einer SA benötigen alle international Aktionäre mindestens 1 gesetzlichen Vertreter, der in Peru ansässig und beim peruanischen Finanzamt registriert ist.

Da eine Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung die beliebteste Option ist, ist es unerlässlich, die Gesetze im Zusammenhang mit ihrer Gründung zu verstehen. Eine GmbH ist eine zu gleichen Teilen aufgeteilte geschäftliche Partnerschaft. Die Beteiligung jedes Partners ist auf die Höhe seines Beitrags beschränkt. Für eine SRL müssen Unternehmen mindestens 2 , aber höchstens 20 Partner haben, die jeder Nationalität angehören können und nicht in Peru wohnen müssen. Der Firmenname muss Sociedad de Responsabilidad Limitada oder SRL enthalten

Vorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Peru

Sobald ein Unternehmen erfolgreich eine juristische Tochtergesellschaft in Peru gegründet hat, kann es dort seine Geschäftstätigkeit aufnehmen. Bei einer SRL ist die Haftung zwischen der Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft im Zusammenhang mit der peruanischen Tochtergesellschaft und deren Geschäftstätigkeit beschränkt. Daher muss sich die Muttergesellschaft keine Sorgen um Verluste oder Rechtsstreitigkeiten machen. Die Tochtergesellschaft kann auch unabhängig mit eigener Struktur, Kultur und eigenem Verhaltenskodex agieren.

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