Planen Sie, Ihr Unternehmen international auszubauen und Ihre Geschäftstätigkeit in der Republik Peru aufzunehmen? In dieser aufregenden Wachstumsphase benötigen Sie ein kompetentes Team von Mitarbeitern, um den Übergang so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten. Egal, ob Sie mit Ihren bestehenden Mitarbeitern umziehen oder ein neues Team in einem neuen Land aufbauen möchten, viele Ihrer Mitarbeiter werden wahrscheinlich ein Arbeitsvisum benötigen, um zu Ihnen zu kommen.
Arten von Arbeitsvisa in Peru
Personen, die in Peru arbeiten möchten, können je nach ihren individuellen Umständen und Anforderungen verschiedene Arten von Visa erhalten, um in das Land einzureisen. Zu den häufigsten Visa gehören:
- Touristenvisum
- Geschäftsvisum
- Journalistenvisum
- Religiöses Visum
- Aufenthaltsvisum
- Studentenvisum
- Künstlervisum
Jedes Visum hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Ein Touristenvisum ist beispielsweise zwischen 30 und 183 Tagen gültig, während ein Geschäftsvisum bis zu 90 Tage gültig ist.
Einzelpersonen können mit jeder dieser Visatypen eine Arbeitserlaubnis für Peru beantragen, und Nichtansässige müssen vor der Einreise nach Peru keine Arbeitsstelle in Peru haben. Nach der Aufnahme einer Beschäftigung kann der Mitarbeiter ein Arbeitsvisum beantragen, solange er sich innerhalb der Gültigkeitsdauer seines Einreisevisums im Land aufhält.
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, können Arbeitnehmer einen Antrag bei der peruanischen Generaldirektion für Einwanderung und Einbürgerung (DIGEMIN) einreichen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Peru
Bevor Sie ein Arbeitsvisum für Peru beantragen können, benötigen die Mitarbeiter ein Visum für die Einreise in das Land. Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie mehrere Dokumente einreichen, darunter:
- Ein Reisepass, der mindestens 6 Monate nach der Ankunft des Mitarbeiters in Peru gültig ist.
- Kopien der Vorder- und Rückseite des Reisepasses.
- 2 Exemplare eines vollständig ausgefüllten Visumantrags.
- Ein unterschriebenes Anschreiben, in dem der Zweck der Reise nach Peru erläutert wird.
- Ein Reiseplan für die Zeit, die man in Peru verbringen möchte.
- Nachweise über die finanzielle Unterstützung der Reise, wie zum Beispiel eine persönliche Einkommensteuererklärung und aktuelle Kontoauszüge.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers, falls bereits eine Arbeitsstelle in Peru zugesagt wurde.
Bewerbungsprozess
Wenn sich der Mitarbeiter von außerhalb Perus über ein Konsularverfahren bewirbt, muss er sich zur Einleitung des Verfahrens an die peruanische Botschaft in seinem Land wenden, um einen Termin zu vereinbaren.
Der Mitarbeiter sollte sich bei der Botschaft nach einer vollständigen Liste der Dokumente erkundigen, die er zum Termin mitbringen muss. Zusätzlich zur Vorlage dieser Dokumente muss der Antragsteller bei dem vereinbarten Termin ein Gespräch mit einem Konsularbeamten führen. Nach der Terminvereinbarung und der Zahlung der Visagebühr wird die Botschaft den Antragsteller kontaktieren, um dessen Reisepass und Visum abzuholen.
Der Visumsprozess ist in der Regel innerhalb von etwa 5 Tagen abgeschlossen, kann aber bis zu 30 Tage dauern. Aus diesem Grund ist es für den Mitarbeiter ratsam, sich frühzeitig zu bewerben. Dieses Visum ermöglicht zwar die Einreise nach Peru, jedoch ist ein Arbeitsvisum erforderlich, bevor Ihre Mitarbeiter ihre Tätigkeit in Ihrem Unternehmen aufnehmen können. Das Arbeitsvisum kann über DIGEMIN beantragt werden, sobald der Mitarbeiter in Peru ansässig ist.
Mitarbeiter können auch mit einem der oben genannten Visa in das Land einreisen und den Statuswechsel während ihres Aufenthalts in Peru durchführen.
Weitere wichtige Überlegungen
Um eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Staatsangehörigen zu sponsern, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass mindestens 80% seiner Belegschaft peruanische Staatsangehörige sind.
In Peru dürfen Arbeitsverträge für international Mitarbeiter maximal 3 Jahre laufen. Der Vertrag kann jedoch verlängert werden. Ein befristetes Arbeitsvisum für Peru wird für 1 Jahr erteilt und kann verlängert werden, solange der Arbeitsvertrag noch gültig und aktiv ist.
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