Die Schweiz ist bekannt für ihre wunderschöne Landschaft und ihre starken Handelsbeziehungen mit Ländern in ganz Europa, was sie zu einem idealen Standort für Unternehmen macht, die expandieren möchten. Die Gesetze des Landes und der Zoll sind jedoch komplex und variieren stark je nach Region.
Bei der Einrichtung einer Lohnbuchhaltung in der Schweiz sollten Sie diese Regeln beachten, um die Compliance zu gewährleisten.
Steuerregeln in der Schweiz
Die Schweiz hat einen bundesstaatlichen Körperschaftsteuersatz (CIT) von 8.5% auf den Gewinn nach Steuern. Zusätzliche Gebühren fallen auf kantonaler und kommunaler Ebene an, sodass Ihre Körperschaftsteuer je nach Standort Ihres Unternehmens in der Schweiz zwischen 11.9% und 21% liegen kann. Das Land verfügt außerdem über einen komplexen Einkommensteuersatz für Arbeitnehmer, der je nach Höhe des Verdienstes des Arbeitnehmers variiert.
Nach Schweizer Recht ist vorgeschrieben, dass, wenn die jährliche Vergütung eines Mitarbeiters weniger als CHF 148,200 beträgt, im Dezember eine 13-Monatsvergütung gezahlt werden soll. Allerdings können Arbeitnehmer beantragen, dass die 13t-te Monatsvergütung monatlich als Teil des Grundgehalts ohne zusätzliche Abfindung ausgezahlt wird.
Der Posten mit der Bezeichnung „Versicherungsprämie“ wird mit 5.30% der Bruttovergütung berechnet. Die AVS (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) ist ein obligatorischer Beitrag und dient dazu, den Grundbedarf einer Person im Falle des Renteneintritts oder des Todes zu decken.
Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in der Schweiz
Unternehmen haben in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten der Lohnabrechnung zur Auswahl:
- Intern: Größere Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Land und einem langfristigen Engagement in der Schweiz können ihre eigene interne Gehaltsabrechnung durchführen. Diese Option kann jedoch teurer sein, da das Unternehmen die erforderlichen Personalteammitglieder einstellen muss.
- Schweizer Lohnverarbeitungsunternehmen: Unternehmen können die Lohnbuchhaltung auch an ein lokales Schweizer Lohnverarbeitungsunternehmen auslagern. Sie haften jedoch weiterhin für etwaige Fehler des lokalen Unternehmens.
- G-P: Der einfachste Weg, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Schweiz durchzuführen und die Compliance-Vorgaben einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Wie man eine Lohnbuchhaltung in der Schweiz einrichtet
Um in der Schweiz eine Lohnbuchhaltung einzurichten, müssen Sie zunächst eine Tochtergesellschaft gründen, indem Sie diese im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmen müssen notariell beglaubigte Satzungen und Gründungsdokumente sowie einen Antrag einreichen. Darüber hinaus benötigen Sie auch ein Schweizer Bankkonto. Unternehmen können die Einrichtung einer juristischen Person jedoch umgehen, indem sie mit einem Employer of Record wie G-P zusammenarbeiten.
Anspruch/Kündigungsbedingungen
Der erste Schritt bei der Einstellung neuer Mitarbeiter besteht darin, einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festlegt. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten Sie in diesen Vertrag Anspruchs- und Kündigungsklauseln aufnehmen.
Probezeiten sind in der Schweiz üblich, dürfen aber 3 Monate nicht überschreiten. Arbeitgeber müssen bei der Kündigung eines Mitarbeiters während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen einhalten. Die Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit hängen davon ab, wie lange der Mitarbeiter für das Unternehmen gearbeitet hat. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass beide Parteien eine sofortige Beendigung des Vertrags vereinbaren.
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